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276chai
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10 Jahren  ago  

Hallo. Kann man eigentlich bei der CNS auch Rezepte zur Erstattung vorlegen ? Ich wohne in D und hatte letztens zum Beispiel eine Grippe und bin mit Hausarztrezept zur Apotheke hier in Trier und habe dort dann die Medikamente bezahlt. Kann man das bei der CNS zur Erstattung einreichen ? Danke für Antworten. Dara


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Juergen1964
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10 Jahren  ago  

Die Rechnung muß in Luxemburg ausgestellt sein und die TVA beinhalten!


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276chai
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10 Jahren  ago  

ah ok. Danke.


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Moselfreund
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10 Jahren  ago  

Na wie soll das denn "Regelkonform" von statten gehen?

Beispiel: Ich habe eine böse Grippe und kann nicht arbeiten; also schleppe ich mich zum Hausarzt, als Grenzgänger wohl in D , weil ich ja eine AU benötige-spätestens am 3. Tag! Der Arzt schreibt mich krank. Laut Vorschrift der CNS muß ich dann sofort nach Hause und darf auch die ersten 5 Tage eigentlich nirgendwo hin.... (die Diskussion ist ja immer noch aktuell!)Und es erfolgen ja auch Kontrollen diesbezüglich! --Klar sind die erst ab Vorlage der Krankmeldung bei der CNS möglich--- aber dennoch !

Soll ich dann ernsthaft nach Luxemburg fahren --oder jemanden dorthin entsenden--der mir die Medikamente besorgt?

Wer mal eine heftige Grippe hatte, der weiß das die Fahrt schon eine Zumutung ist...und ein erhöhtes Unfallrisiko darstellt. M.E ist es sträflich, sich mit Fieber und Schüttelfrost in`s Auto zu setzen. Der Arztbesuch ansich ist also schon bedenklich--- und die anderen Patienten im Wartezimmer und das Praxisteam ist besonders froh über so eine Virenschleuder und Bazillenschleuder... . Aber das ist ein anderes Thema--besonders wenn es dann später um eine Folgebescheinigung geht.

Was das mit der TVA zu tun haben soll ist mir auch schleierhaft. Es kann vlt. sein, das die ggfls, nicht mit erstattet wird .... ?

Waren die Medikamente den überhaupt auf einem Kassenrezept? Oder war es ein Privatrezept?


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info
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10 Jahren  ago  

Weil es das gleiche ist wie mit einer Brille, geht man in Deutschland gilt das deutsche Abrechnungsrecht. Punk aus und Ende. Wer nicht selbst fahren kann, der darf ja jemanden beauftragen, oder auf den Postversand warten. Das Leben ist halt kein Wunschkonzert.


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Moselfreund
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10 Jahren  ago  

Das mit der Brille durfte ich auch schon leidvoll erfahren; die Brille in D kostete die Hälfte von der in L; aber erstattet wurde nix.....

Leider wurde mir das auch erst hinterher gesagt, und nicht bei der telefonischen Nachfrage ob eine neue Brille wieder bezuschussbar sei.

Passiert einem auch nur einmal im Leben und wurde unter "Lebenserfahrung" verbucht -Punkt aus und Ende 😉


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Juergen1964
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10 Jahren  ago  

Für die Brille bekommst Du nur ein Zuschuß wenn es eine lux. Rechnung ist mit TVA!


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oernie
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10 Jahren  ago  

> Hausarztrezept zur Apotheke hier in Trier und habe dort dann die Medikamente bezahlt. Kann man das bei der CNS zur Erstattung einreichen ?

Du hast doch nur Deinen Anteil bezahlt und nicht den vollen Preis des Medikaments. Auch in L. gibt es einen Anteil den die KK nicht übernimmt und den der Versicherte selbst tragen muss.


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Juergen1964
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10 Jahren  ago  

vor zwei Jahre Medikamenteigenanteil von 25 % gehabt.


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10 Jahren  ago  

Der Eigenanteil ist auch für uns Gedeckelt. Da jedoch solche Medikamentenanteile auf eine chronische Erkrankung schließen lassen hätte ich mir eine Partner Apotheke in Luxemburg zugelegt und das ganze über Eilversand geregelt.