Hallo
Habe von einem Kollegen gehört das er von seinem ehemaligen Arbeitnehmer eine Zahlung bekam weil er das ganze Jahr über nicht krank war. Kann mir nicht vorstellen das es eine solche gesetzliche Option gibt
valgard1
Nein, aber es muss ja auch nicht immer gesetzlich sein wenn der Arbeitgeber einem was gutes tut ;-).
Wir bekommen zB im folgenden Jahr einen Tag Urlaub zusätzlich falls wir im Kalenderjahr nicht krank sind.
Die Zahlung hat also nix mit der Krankenkasse zu tun, sondern ist einfach ein Anreiz des Arbeitgebers nicht direkt wegen jeder Kleinigkeit zu Hause zu bleiben.
Ja das stimmt. Das ist die Jahresendprämie des Baugewerbes. Diese kann auch noch bis März des Folgejahres berechnet und ausgezahlt werden. Diese Prämie hat aber nichts mit der Krankenkasse zu tun und wird einzig und allein vom Arbeitgeber gezahlt. Zum Baugewerbe gehören all diejenigen, die unter den Kollektivurlaub fallen.
Genaueres hier, wird dort zu Anfang aber fälschlicherweise als "Prämie der Krankenkasse" betitelt: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=12477