Hallo! Diese Frage richtet sich an Grenzgänger, die VOR Beginn Ihrer Tätigkeit in Luxemburg in Deutschland beschäftigt waren und dort PRIVAT krankenversichert waren.
Also, folgende Sachlage: Ich war früher in D bei einer privaten Krankenversicherung versichert. Seit ich dann meine Tätigkeit in L begann, bin ich ja in Lux pflichtversichert sowie habe in D bei einer gesetzlichen die Grenzgänger-Vereinbarung. Damit war mein früherer Vertrag bei der privaten KV in D überfällig und ich habe gekündigt. Die PKV liess mich natürlich auch aus der KV, weigerte sich jedoch die Pflegeversicherung ebenso zu kündigen. Begründung: Ich wohne ja noch in D.
Kennt Ihr Euch da aus? Geht es Euch ähnlich? Ist das rechtens?
Ich frage mich immer, was wäre, wenn ich vor dem Wechsel nach L in deutschland gesetzlich krankenversichert gewesen wäre, zB bei der DAK oder BKK... würden die dann jetzt, da ich in L arbeite, auch weiterhin den Beitrag für die Pflege verlangen, weil ich in D wohne?
Bezahlen wir in L Pflegeversicherung, die die Pflegevers in D ersetzt?
Viele Grüsse Kerstin A