logo site
icon recherche
Forum / Familie und Gesundheit

Pflegende Person und Arbeit  

Profilbild von
Maisy
167 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

@Info. Stimmt , das hatte ich vergessen. Bin aber von einem 400 € Job ausgegangen


Profilbild von
Lolana
40 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Wieso darf das Kind nicht weiter über den Vater versichert bleiben?


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Weil es per Gesetz so vorgeschrieben ist, nur Beamte sind davon ausgenommen.


Profilbild von
Lolana
40 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Ok, verstehe, wenn einer der Eltern in D arbeitet, werden die Kinder über ihn versichert.

Also, wenn ich dann nur auf 450,- Euro Basis arbeiten gehe, bleibt das Pflegegeld aus Luxemburg?

Und wie ist es, wenn ich eine Beschäftigung in Luxemburg aufnehme? Wieviel Stunden darf man dann arbeiten, ohne dass Pflegegeld gekürzt wird?


Profilbild von
info
3730 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Wenn du zusätzlich in Luxemburg arbeitest ist es so wie von Bettina beschrieben.

Bei einem Minijob bin ich mir nicht sicher, aktuell stellt ja deine Pflege eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in Luxemburg dar (daher auch dein Rentenansprucht), wenn dem so ist gehe ich davon aus das der Minijob in Deutschland für dich genau so wenig legal existiert wie für jeden anderen Grenzgänger.

Wenn du in Deutschland solch einen Job machst wird dich der deutsche Arbeitgeber in den Sozialversicherungen in Luxemburg anmelden müssen und das Geld ist in Deutschland wie jedes andere Einkommen zu versteuern (also keine Pauschalbesteuerung eines Minijob) und bringt den üblichen zusätzlichen Aufwand einer Steuererklärung mit sich.

Diesen Punkt solltest du aber bei einem deutschen Steuerberater abchecken, oder über eine schriftliche und rechtsverbindliche Auskunft beim deutschen Finanzamt klären. Dazu wird dir niemand aus Luxemburg eine Auskunft geben da es hier rein um deutsches Recht geht.


Profilbild von
Analuna
43 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Luxemburger Pflegegeld wird nicht gekürzt, wenn du in Luxemburg arbeitest. Du darfst nur nicht in Deutschland arbeiten, sonst bekommt das Kind nämlich auch das Pflegegeld aus Deutschland. In Deutschland darf man ja auch nur bestimmte Anzahl an Stunden (20 pro Woche?) arbeiten, wenn man Pflegeperson ist. Oder betrifft das nur den Rentenanspruch?

Naja, Konstellation behindertes Kind und beide Eltern in Luxemburg arbeitend kann ich Auskünfte geben... 


Profilbild von
s4todres
61 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Wer mehr als 8 Wochenarbeitsstunden in Deutschland arbeitet, wird von der lux. Versicherung verstoßen. 

Und dann ist es so wie ich bereits beschrieben habe, dass dein Kind in Deutschland versichert ist und damit auch Deutschland für das Pflegegeld zuständig ist. 

Entweder Job in Luxemburg suchen oder sehr gut abwägen, ob es sich lohnt in Deutschland zu arbeiten. 


Profilbild von
Lolana
40 Messages

Offline

5 Jahren  ago  

Hallo und vielen Dank für alle Antworten.

Also, wenn man in Luxemburg arbeitet, bekommt man das Pflegegeld aus Lux weiter, und die Rentenversicherungsbeiträge werden sehr wahrscheinlich von dem Arbeitgeber bezahlt.

Wenn man in Deutschland arbeitet, wird das Kind dann über die deutsche Krankenversicherung versichert, Lux fällt weg. Man darf auch Vollzeit arbeiten, Pflegegeld wird nicht gekürzt, nur die Rentenversicherungsbeiträge werden von dem Arbeitgeber bezahlt. Wenn man nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeitet, werden die Beiträge in die Rentenkasse von der Pflegeversicherung übernommen.

Wenn man auf Basis in Deutschland arbeitet (unter 450 Euro und ohne Lohnsteuerkarte) weiss ich immer noch nicht...

Übrigens, was Pflegegeld angeht. Ich habe die höchste Stufe in Lux und D verglichen. In Lux ist es monatlich um ca. 250 Euro mehr, aber in Deutschland gibt es noch Verhinderungspflege und auch die Kurzzeitpflege, die man auch zur Hälfte als Verhinderungspflege ausgezahlt bekommen kann. Man kommt dann jährlich auf fast das Gleiche.