Vielen Dank noch mal!
Also, wenn ich demnächst eine Beschäftigung in Deutschland aufnehme, kann ich weiterhin das Pflegegeld in voller Höhe bekommen? Auch wenn ich Vollzeit arbeite? Und ich darf dann in der Zeit arbeiten, wo mein Kind in der Schule ist. Außerhalb der Schulzeiten stehe ich immer zur Verfügung.
In der Schule wird nur 2 x wöchentlich Physiotherapie gemacht, die über die Krankenkasse abgerechnet wird, sonst wird nichts über die Kasse abgerechnet.
Die Frage wegen Rentenbeiträge: Auch wenn ich in Deutschland arbeiten gehe, werden die Beiträge in die lux. Rentenkasse weiterhin für die Pflegezeiten bezahlt?
Ich möchte mich natürlich nicht als pflegende Person austragen lassen. Ich dachte nur, wenn ich arbeiten gehen kann und das Pflegegeld dadurch verliere dann könnte man eventuell meinen Mann als pflegende Person eintragen lassen. War nur eine Gedanke 🙂