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Forum / Familie und Gesundheit

Pflegende Person und Arbeit  

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Lolana
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5 Jahren  ago  

Hallo,

wir haben ein behindertes Kind, und ich bekomme Pflegegeld aus Luxemburg, da ich das Kind pflege.

Kann ich dazu arbeiten gehen, ohne dass Pflegegeld gekürzt wird? Das Kind geht zur Schule und in derzeit könnte ich arbeiten. Ich finde nirgendwo Informationen, ob oder ab welchen Betrag das Pflegegeld gekürzt wird. Weiß es jemand?

Danke!


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5 Jahren  ago  

Es gibt 10 verschiedene Klassen mit unterschiedlichen Anforderungen, also kann ich deine Frage mit den Angaben nicht beantworten.


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Lolana
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5 Jahren  ago  

Was für 10 verschiedene Klassen? Welche Angaben könnte ich dir noch geben, damit du meine Frage beantworten kannst?


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5 Jahren  ago  

Schau auf guichet.lu

“Die bewilligte Pauschale wird in Euro pro Woche ausgedrückt (Geldleistung), und sie wird als Anerkennung der durch die Pflegeperson erbrachten Hilfe gezahlt. Es gibt 10 verschiedene Geldleistungspauschalen, je nach Ausmaß der von der Pflegeperson erbrachten Pflege“


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Lolana
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5 Jahren  ago  

Ja, ok, danke! Das sind dann so wie Pflegestufen. Als wir Pflegegeld beantragt haben, gab es diese Stufen nicht, aber wir bekommen den Höchstbetrag wurde uns gesagt, wir bekommen ca. 1125-1160 monatlich ( 37,5 Euro täglich).

 


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Bettina Lehmann
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5 Jahren  ago  

Es wird nichts vom Pfelegeld abgezogen und du bekommst auch noch in die luxemburgische Rentenkasse einbezahlt sofern der Antrag dafür gestellt wurde. Ich hatte damals (vor ca. 4 Jahren) nachgefragt,  da man in D max. 30 Stunden/Woche arbeiten darf um Pflegegeld zu bekommen.


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Lolana
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5 Jahren  ago  

Hallo Bettina,

 

danke für Deine Antwort!

Man darf also noch "nebenbei" arbeiten (auch Vollzeit?) gehen und auch weiter volles Pflegegeld bekommen? Und es ändert sich nichts, auch wenn ich in Deutschland arbeite?

Die Rentenbeiträge werden derzeit bezahlt (Antrag haben wir gestellt).

Ich habe von anderen gehört, dass Pflegegeld gekürzt wird, wenn man arbeitet. Aber ich habe es nirgendwo gefunden. Und ich erinnere mich auch nicht, dass man uns bei der Begutachtung gefragt hat, ob ich arbeiten gehe. Im Antrag auf Pflegegeld wird danach auch nicht gefragt.

Seit 2 Tagen versuch ich es bei CNS zu fragen, da geht aber aus der Pflegegeldabteilung niemand dran.


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Bettina Lehmann
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5 Jahren  ago  

Ich hatte genau so gefragt. Ob es eine Obergrenze gibt, wieviel ich arbeiten darf, ohne daß es Auswirkung auf das Pflegegeld hat. Antwort O-Ton: " Sie dürfen soviel arbeiten wie sie wollen. Auch Vollzeit." (Das war vor ein paar Jahren bei Antragstellung.

Zu Beschäftigung in Deutschland muss ich passen... Und ja, bei der Assurance Dependence jemand, bzw. die richtige Person ans Telefon zu bekommen, ist meist eine schwierige Angelegenheit.

 


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s4todres
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5 Jahren  ago  

Ich nehme mal an, dass ihr Ehemann bzw. Vater des Kindes aktuell in Luxemburg angestellt ist, da sie sonst keinerlei Anspruch auf Pflegegeld aus Luxemburg haben. (es sei denn sie wohnen in LUX?)

Wenn dem so ist, fallen Sie bei einer Beschäftigungsaufnahme in Deutschland die SV-pflichtig (also über 450€) ist, aus dem lux. Krankensystem. 

Ich kann mir vorstellen, dass dann nur noch die deutsche Rentenkasse das Pflegegeld in deutscher Höhe zahlen wird. 


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Lolana
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5 Jahren  ago  

Hallo,

danke für Deine Antwort!

Ich weiss jetzt nicht genau, aber bekommt nicht der Pflegebedürftige (also das Kind) das Pflegegeld? Und ich werde dann sozusagen aus dem Geld als Pflegeperson bezahlt?

Ja, mein Mann arbeitet in Luxemburg. Ich war bis jetzt mit den Kindern zuhause.

Und wäre dann nicht die Lösung, dass man den Vater als Pflegeperson angibt, damit man Pflegegeld weiter bekommt?

Wie ist es dann eigentlich, wenn ich nur bis 450,- Euro in Deutschland verdiene?

Es wäre am besten, das bei der CNS zu fragen, aber da geht keiner dran!!!


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Maisy
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5 Jahren  ago  

Also. Selbst wenn du arbeiten gehst verlierst du deine Rentenbeiträge nicht.Wichtige Frage. Macht die Schule Leistungen die mit der deutschen oder luxemburgischen Kasse abgerechnet werden. Wenn Nein, dann gibt es kein Problem. Wenn ja, dann mußt du dich bei der Pflegekasse melden.Seit Januar 2018 müssen die pflegende Personen bekannt sein und auch fähig sein sich um die Person zu kümmern. Bei Kindern wird sowieso regelmäßig (alle paar Jahre) eine Evaluierung gemacht. Mach dir also keinen Kopf. Wichtig ist, das du außerhalb der Schulzeiten zur Verfügung stehst.

Anders wäre es, wenn dein Kind tageweise in eine Einrichtung ginge 


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Maisy
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5 Jahren  ago  

Ja der pflegebedürftige bekommt das Geld.

Warum willst du dich als pflegende Person austragen lassen, wenn du dich weiterhin kümmern kannst. Die deutsche Rente wird dir nicht viel bringen.

Um an Mitarbeiter der CNS zu kommen, warte bis Mitte September. Luxemburg ist nicht im Urlaubsmodus.


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Maisy
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5 Jahren  ago  

Luxemburg ist noch im Urlaubsmodus.

Ich arbeite zufällig mit denen zusammen,  arbeite aber nicht bei der CNS


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Lolana
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5 Jahren  ago  

Vielen Dank noch mal!

Also, wenn ich demnächst eine Beschäftigung in Deutschland aufnehme, kann ich weiterhin das Pflegegeld in voller Höhe bekommen? Auch wenn ich Vollzeit arbeite? Und ich darf dann in der Zeit arbeiten, wo mein Kind in der Schule ist. Außerhalb der Schulzeiten stehe ich immer zur Verfügung.

In der Schule wird nur 2 x wöchentlich Physiotherapie gemacht, die über die Krankenkasse abgerechnet wird, sonst wird nichts über die Kasse abgerechnet.

Die Frage wegen Rentenbeiträge: Auch wenn ich in Deutschland arbeiten gehe, werden die Beiträge in die lux. Rentenkasse weiterhin für die Pflegezeiten bezahlt?

Ich möchte mich natürlich nicht als pflegende Person austragen lassen. Ich dachte nur, wenn ich arbeiten gehen kann und das Pflegegeld dadurch verliere dann könnte man eventuell meinen Mann als pflegende Person eintragen lassen. War nur eine Gedanke 🙂


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5 Jahren  ago  

Äh, gibt es nach der Arbeisaufnahme in Deutschland nicht das Problem das dein Kind ab dann über dich in die deutsche Krankenversicherung muss?