Mein Mann und ich arbeiten in Luxemburg, wohnen tun wir in Deutschland. Wir haben ein behindertes Kind und bekommen Pflegegeld aus Luxemburg. Nun soll unser Kind in Deutschland in eine Regelschule mit Eingliederungshilfe eingeschult werden. Für die Ferienbetreuung wird im die Eingliederungshilfe nicht bewilligt. Das heisst, wir müssen auf die Verhinderungspflege zurückgreifen, da die Ferienbetreuung ohne dies Hilfe nicht geleistet werden kann. Nun frage ich bei der CNS nach, ob ich wie in Deutschland dann mein Kind nur bis 8h/ Tag betreuen lassen kann, damit mir das lux. Pflegegeld nicht gekürzt wird. Statt der erhofften Antwort, dass es keine Zeitlimits gibt (natürlich bin ich als Grenzgänger an einem Arbeitstag länger als 8 Stunden ausser Haus!), krieg ich die Schocknachricht, ich soll mich erst mal erkundigen, ob mir als Grenzgänger deutsches Verhinderungspflegegeld zusteht. Hilfe! Kennt sich jemand aus? Gibt es da keine definitiven, schriftlich niedergelegten Aussagen dazu?
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Zweiter Anstieg in einer Woche für luxemburgischen Dieselkraftstoff
Unser Fall ist ähnlich gelagert. In den Ferien nimmt unsere Tochter zum Teil das Programm des FED der Lebenshilfe in Anspruch. Wir rechnen die Kosten über Betreuungsleistungen nach §45b STB XI ab. Dazu muss die Lebenshilfe die Kosten auch so benennen, d.h. die Rechnung hat folgenden Text: Sehr geehrte ..., die Kosten nach §45b STB XI für die Ferienzeit Ihrer Tochter betragen ...
Ja, kein Geld mehr für Grenzgänger für geleistete Verhinderungspflege, da sie nach gerichtlicher Auslegung als Geldleistung zu sehen ist und solche gibt es nur vom zuständigen Träger, heisst der Luxemburger Kasse. Hat schon mal jemand versucht, für einen solchen Zeitraum, wo er Verhinderungshilfe leistet, ein höheres Pflegegeld von der Lux. Kasse zu erhalten? In unserem Fall hatte ich für die Zeit einer schweren Erkrankung meiner Frau meine Arbeitszeit reduziert, um die Pflege teilweise zu übernehmen. Dies war notwendig, da die von der deutschen Kasse bewilligte Familienpflegerin nicht den ganzen Tag abdecken konnte.
Da hier ja scheinbar auch Mitglieder unterwegs sind, die sich damit auskennen: Wie ist das Pflegegeld in Lux geregelt im Vergleich zu D? Wir bekommen für unser Kind PG aus D da aktuell über meine Frau versichert. Ich glaube mal gelesen zu haben dass in Lux eher Sach- statt Geldleistungen gezahlt werden. Ist das korrekt? Zum Vergleich liegen wir in D mit Pflegegrad 2 bei ca. 320€.
Ich finde, es ist wie so oft gerade für Grenzgänger sehr schwer an Infos zu kommen. Vielleicht kann mir mal jemand einen Überblick geben.
Vielen Dank vorab