Hallo! Ich habe ein Paar Fragen bezüglich Pflegegeld. Mein Mann arbeitet in Luxemburg. Wir wohnen in Deutschland. Ich arbeite nicht. Wir haben ein 2-jähriges Kind, das behindert ist. Grad der Behinderung in Deutschland 100%. Vor kurzem haben wir in Luxemburg eine Zulage für behindertes Kind beantragt (warten noch auf den Bescheid), auch verlängerte Erziehungszulage haben wir beantragt. Jetzt wollten wir Pflegegeld in Deutschland beantragen, haben aber erfahren, dass wir in Deutschland nur Sachleistungen beantragen können, nicht aber das Pflegegeld. Jetzt möchten wir Pflegegeld in Lux. beantragen. Antrag auf Deutsch und medizinisches Gutachten, das vom unseren behandelnden Arzt ausgefüllt werden muss, habe ich runtergeladen, werde es ausfüllen und an die CNS zurückschicken. Es wird dann ein Termin zur Begutachtung mit uns ausgemacht, richtig? Wo findet die Begutachtung statt? Bei uns zuhause oder bei einem Arzt im Luxemburg? Es wird dann ermittelt, wie viele Stunden Hilfe pro Woche unseres Kind benötigt, im Vergleich zu einem gleichaltrigen gesunden Kind. Wie viel Pflegegeld pro Stunde wird in Lux. ausgezahlt?
Werden dann unabhängig davon die Erziehungs- und Behindertenzulagen weitergezahlt?
Und noch eine weitere Frage, wir haben in Deutschland Pflegestufe I und Pflegesachleistung bis zu 450 Euro monatlich bekommen, können also Pflegedienst in Anspruch nehmen.(wir wussten nicht, dass wir in Deutschland kein Pflegegeld bekommen werden, haben es erst erfahren, als wir nach der Begutachtung den Bescheid bekommen haben) Wir werden aber kein Pflegedienst in Anspruch nehmen, da ich sowieso mit dem Kind zuhause bin. Sollen wir dann bei der Deutschen Krankenkasse einfach "absagen", d.h. die Pflegesachleistungen ablehnen? Hat es sonst Auswirkungen auf luxemburgisches Pflegegeld?
Sorry für viele Fragen! Ich bin für jede Hilfe und Anregungen dankbar!