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Forum / Familie und Gesundheit

Pflegegeld für behindertes Kind  

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Lolana
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10 Jahren  ago  

Hallo! Ich habe ein Paar Fragen bezüglich Pflegegeld. Mein Mann arbeitet in Luxemburg. Wir wohnen in Deutschland. Ich arbeite nicht. Wir haben ein 2-jähriges Kind, das behindert ist. Grad der Behinderung in Deutschland 100%. Vor kurzem haben wir in Luxemburg eine Zulage für behindertes Kind beantragt (warten noch auf den Bescheid), auch verlängerte Erziehungszulage haben wir beantragt. Jetzt wollten wir Pflegegeld in Deutschland beantragen, haben aber erfahren, dass wir in Deutschland nur Sachleistungen beantragen können, nicht aber das Pflegegeld. Jetzt möchten wir Pflegegeld in Lux. beantragen. Antrag auf Deutsch und medizinisches Gutachten, das vom unseren behandelnden Arzt ausgefüllt werden muss, habe ich runtergeladen, werde es ausfüllen und an die CNS zurückschicken. Es wird dann ein Termin zur Begutachtung mit uns ausgemacht, richtig? Wo findet die Begutachtung statt? Bei uns zuhause oder bei einem Arzt im Luxemburg? Es wird dann ermittelt, wie viele Stunden Hilfe pro Woche unseres Kind benötigt, im Vergleich zu einem gleichaltrigen gesunden Kind. Wie viel Pflegegeld pro Stunde wird in Lux. ausgezahlt?

Werden dann unabhängig davon die Erziehungs- und Behindertenzulagen weitergezahlt?

Und noch eine weitere Frage, wir haben in Deutschland Pflegestufe I und Pflegesachleistung bis zu 450 Euro monatlich bekommen, können also Pflegedienst in Anspruch nehmen.(wir wussten nicht, dass wir in Deutschland kein Pflegegeld bekommen werden, haben es erst erfahren, als wir nach der Begutachtung den Bescheid bekommen haben) Wir werden aber kein Pflegedienst in Anspruch nehmen, da ich sowieso mit dem Kind zuhause bin. Sollen wir dann bei der Deutschen Krankenkasse einfach "absagen", d.h. die Pflegesachleistungen ablehnen? Hat es sonst Auswirkungen auf luxemburgisches Pflegegeld?

Sorry für viele Fragen! Ich bin für jede Hilfe und Anregungen dankbar!


Anonymous
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10 Jahren  ago  

Hallo Lolana,

gleiche Situation bei mir, daher kann ich Dir Infos aus 1. Hand geben.

Erstmal vorweg: steht fast alles in dieser Broschüre: http://www.mss.public.lu/publications/dependance/ad_guide_pratique_all.pdf

Die Begutachtung findet in Luxemburg statt, nur im Ausnahmefall (bei Transportunfähigkeit o.ä.) im häuslichen Umfeld. Es wird ein wöchentlicher Pflegebedarf in Stunden ermittelt (fast hätte ich gewürfelt gesagt). Bereite Dich darauf vor und übertreibe ein wenig. Abziehen tun die das dann eh wieder von Amts wegen. Die Auszahlung erfolgt dann monatlich, aber auf wöchentlicher Basis. Daher variiert der Betrag, in unserem Fall so um die 1000 Euro plus minus 50. Behindertenzulage wird weiter gezahlt, Erziehungszulage sicher auch, warum denn nicht. Sind doch zwei paar Schuh. Das eine ist eine staatliche Sozialleistung, das andere eine Versicherungsleistung.

Wenn du weitere Fragen hast, schick mir ne Nachricht. Stöber aber erst mal in der Broschüre, die ist top.

Good luck,

Bogdan


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Analuna
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10 Jahren  ago  

Ach so, man kriegt Pflegegeld aus Luxemburg, wenn beide Eltern in Luxemburg arbeiten, wenn einer in Deutschland arbeitet aus Deutschland. Und wenn nur einer arbeitet, aus dem Land, in dem derjenige arbeitet. Unser behindertes Kind wurde auch in Luxemburg "begutachtet", die notwendigen Pflegezeiten wurden dann wie für einen Erwachsenen aufgestellt und durch einen "Kinderkoeffizient" diffidiert. Wie der lautet und von was der abhängt, ist mir allerdings noch nicht klar. Weiß das jemand? Wir bekommen so 800€ plus minus 50, von den Zeiten entspricht das der dt. Pflegestufe 2. Und gibt es in Luxemburg weitere Leistungen? In Deutschland gibt's ja z.B. die "Verhinderungspflege". Gibt es da was adäquates? @Lolana: Erziehungs- und Behindertenzulagen laufen wie Bogdan schreibt unabhängig weiter.


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Lolana
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10 Jahren  ago  

Hallo! Danke für eure Antworten, Bogdan und Analuna! In Deutschland haben wir die Pflegestufe 1 bekommen (pro Tag 64 Minuten Grundpflege und 46 Minuten Haushalt, pro Woche ca. 13 Stunden. Unsere Tochter kann noch nicht krabbeln und nicht sitzen), aber unsere Physiotherapeutin meint, wir sollen eigentlich Pflegestufe 2 bekommen sollen, so einiges wurde bei uns nicht berücksichtigt. Bei kleineren Kindern (unsere Tochter wird bald 2) ist es ziemlich schwierig, da davon ausgegangen wird, dass auf ein gesundes Kind genau so aufgepasst werden soll. Widerspruch habe ich aber nicht eingelegt, da ich davon erfahren habe, dass Pflegegeld in Lux beantragt werden soll. Werden in Luxemburg auch die Physiotherapien und der Weg dahin (auch zurück?) berücksichtigt?

Ich habe irgendwo im Internet gelesen, dass in Lux pro Pflegestunde ca. 23 Euro ausgezahlt wird. Stimmt das? In dieser Broschüre, von der Bogdan gesprochen hat, habe ich nur rausgefunden dass bis zu 7 Stunden pro Woche voll bezahlt werden, und dann von den Stunden 8-14 nur die Hälfte der Zeit. Für die Stunden, die über 14 Stunden hinausgehen, wird kein Pflegegeld bezahlt, sondern nur Pflegesachleistungen. Dauert die Beantragung lange? Wir warten zur Zeit auf unseren Kinderatzt, der uns ein medizinisches Gutachten erstellt. Wie alt sind eure Kinder, wenn ich fragen darf?


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Heiligkreuz1
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10 Jahren  ago  

Wie ist das mit der Rente für das pflegende Elternteil?

Und noch eine Frage: unser Sohn ist jetzt 19 und nachdem er 18 war, ist das Pflegegeld komplett entfallen, lediglich das Kindergeld kommt noch aus Lux. Er geht in die Lebenshilfe und wird ab Dezember fest übernommen in seiner Ausbildungsabteilung. Er hat bisher nur einen symbolischen Lohn von knapp 70 € erhalten und wird je nach Einstufung danach zwischen 200 - 400 € erhalten. Hat er dann einen Anspruch auf weiteres Kindergeld oder gibt es eine Möglichkeit, eine ausgleichende Unterstützung zu beantragen, denn von dem Geld kann er normalerweise nicht eigenständig leben?


Anonymous
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10 Jahren  ago  

Hallo,

sorry, war länger off. Mach Dir doch keine Gedanken über die Stundensätze. Du kannst maximal bei 1100Euro Pflegegeld landen, die Du wohl nach Deinen Aussagen auch bekommen wirst. Die Beantragung dauert nicht allzu lange, Pflegegeld bekommst Du aber ab Antragseingang. Daher Einschreiben oder abgeben und quittieren lassen. Für kleine Kinder wird einiges abgezogen, da nicht-behinderte Kinder ja auch viel Pflege benötigen. Berücksichtigt wird daher nur der MEHR-Aufwand, was ja nur fair ist. Daher ja auch mein Tipp: ruhig etwas übertreiben, abgezogen wird schon noch genug. Je länger Du natürlich wartest, desto länger kein Geld aus Luxemburg, und der Unterschied im Pflegegeld ist ja nicht zu verachten! Das Alter des Kindes spielt keine Rolle, meines war aber auch noch ganz klein, als ich den Spuckes mitmachen durfte. Aber keine Angst, das ist ein völlig harmloses Unterfangen: Antrag abgeben, Ortstermin abwarten, gut vorbereitet alles vortragen (jede noch so harmlose Mehrarbeit im Vorfeld akribisch notieren) und dann den Bescheid abwarten und ab dann füllt sich Dein Bankkonto. Es geht um jede Menge Geld (12000 pro Jahr), also bereite Dich gut auf den Ortstermin und das ärztliche Gutachten vor! Viel Erfolg mit Pflegekasse und Behinderung,

Bogdan


Anonymous
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10 Jahren  ago  

http://www.mss.public.lu/publications/dependance/index.html Dort kannst du alles wichtige im aktuellen praktischen Ratgeber auf Deutsch nachlesen


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Lolana
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10 Jahren  ago  

Hallo! Wir haben heute Bescheid über Pflegegeld von CNS bekommen. Es ist alles auf französisch und ich verstehe gar nichts!!! Auf der Seite 1 wird aufgeteilt auf Sachleistungen (536,21 Minuten, davon 105 Minuten Hausarbeit), Geldleistungen (478,11 Minuten, 199,21 Euro pro Woche) und sonstige Leistungen (0) Dann auf der Seite 2 wird alles in Details beschrieben, wie viele Minuten für unterschiedliche Tätigkeiten gebraucht werden (Körperpflege, Ernährung, Mobilität). Da kommen die auf 1330 Minuten + 105 Minuten Hausarbeit. Wenn ich richtig verstehe, werden wir (nur) 199,21 Euro pro Woche bekommen? Ich verstehe aber nicht, wieso die Zeiten auf Seiten 1 und 2 nicht übereinstimmen, und wieso da überhaupt irgendwas von Sachleistungen steht? Kann mir das jemand erklären? Wir sind auch mit 800 Euro/Monat zufrieden, aber ich habe von anderen Eltern gehört, dass sie mehr für ihre Kinder bekommen, obwohl ihre Kinder laufen usw. können. Mein Kind ist 2,5, kann noch nicht mal sitzen, es muss also alles übernommen werden. Ich hätte, ehrlich gesagt, etwas mehr erwartet.


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Juergen1964
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10 Jahren  ago  

Sprech bei einer Lux Gewerkschaft vor.

Hier noch eine Infoseite Elterzulage, vielleicht auch Inressant.

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/maternite-prestations-familiales/allocations/allocation-education/index.html#top

Die Zahlung des Erziehungsgelds erfolgt bis zum Alter von: 2 Jahren bei Familien mit einem oder zwei Kindern; 4 Jahren bei Familien mit: 3 Kindern oder mehr,""" oder mit einem Kind, das eine Sonderzulage für behinderte Kinder erhält"""", oder Zwillingen oder zwei gleichzeitig adoptierten Kindern;

beachte """....""


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen Sachleistungen und Geldleistung. Sachleistungen werden von einem Pflegedienst übernommen direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet. Sachleistungen werden nicht 1:1 in Geldleistungen umgewandelt.


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Lolana
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10 Jahren  ago  

Hallo! Ich hätte eine Frage, vielleicht kann mir jemand weiter helfen. Wir, also meine Tochter, haben in Deutschland Pflegestufe I und Pflegesachleistungen bis zu 450 Euro monatlich bekommen. Wir können also Pflegedienst in Anspruch nehmen und KK bezahlt dafür bis zu 450 Euro pro Monat. Zusätzlich steht in dem Brief von der Krankenkasse, dass Deutschland auch für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zuständig ist. Pflegegeld gibt es aus Luxemburg. Wir nehmen kein Pflegedienst in Anspruch, ich bin zuhause und pflege meine Tochter selbst. Können wir dann Trotzdem Vehinderungspflege(geld) bei der deutschen KK beantragen, wenn eine Freundin von mir auf meine Tochter aufpasst, wenn ich mal weg muss oder mir sonst hilft? Oder kann dann die Krankenkasse sagen, dass wir dafür ein Pflegedienst nehmen sollen, weil 450 Euro zur Verfügung stehen? Weiss das jemand? Und überhaupt, hat jemand schon Verhinderungspflege in Deutschland beantragt? LG