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Forum / Familie und Gesundheit

Optionales Beschäftigungsverbot vor der Geburt in Luxemburg?  

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miezy
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12 Jahren  ago  

Hallo Zusammen,

bin sehr verunsichert, weil die CNS widersprüchliche Angaben macht. Ich würde gerne vor der Geburt so lange arbeiten wie es eben geht. Darf ich das, oder darf mich der Arbeitgeber gar nicht beschäftigen?

Und wie ist das, wenn ich keinen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub habe (nicht 6 monate in lux versichert bin)? Darf ich dann arbeiten?

Bin für jede Hilfe dankbar!

Gruß, Diana


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

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12 Jahren  ago  

- Der AG kann dich meines Wissens nach freistellen lassen, bei vollem Lohnausgleich. - Mutterschaftsurlaub steht jeder Frau zu, was du meinst ist der Elternurlaub. Von Arbeiten "dürfen" ist daher keine Frage, nach dem Mutterschutz mußt du gehen bzw. dich mit dem AG einigen, ansonsten ist deine Stelle wech.


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miezy
8 Messages

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12 Jahren  ago  

Danke für die Antwort. Der mutterschutzurlaub steht in Luxemburg eben nur denen zu, die 6 monate versichert waren. Meine Frage ist, ob es ein generelles Beschäftigungsverbot die 8 Wochen vor der Geburt gibt oder nur ein optionales. Nach dem Mutterschutz gehe ich wieder arbeiten.


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miezy
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12 Jahren  ago  

Danke für die Antwort. Der mutterschutzurlaub steht in Luxemburg eben nur denen zu, die 6 monate versichert waren. Meine Frage ist, ob es ein generelles Beschäftigungsverbot die 8 Wochen vor der Geburt gibt oder nur ein optionales. Nach dem Mutterschutz gehe ich wieder arbeiten.


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Das Arbeitsverbot ist verbindlich. Ausnahmen müssen vom Arbeitgeber beantragt werden und sind eigentlich nicht erwünscht


Anonymous
Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Warst du vorher in Deutschland beschäftigt? Dann müsstest du Mutterschaftsgeld bekommen wenn du ein Zertifikat vorlegst dass du nahtlos gestzlich als Arbeitnehmer versichert warst - europäische Gleichberechtigung!


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miezy
8 Messages

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12 Jahren  ago  

Hallo, ja, war vorher in Deutschland beschäftigt. Sehr cool. Danke! Gilt das auch beim Elterngeld?


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Nein, für das Elterngeld musst du 12 Monate beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sein.