Heute kam Bescheid von Cedies für Wintersemester 14/15. - Basisstipendium für das Semester = 1000€ - Abzug anderer Leistungen -1315€ ("Andere Leistungen aus dem Land ihres offiziellen Wohnsitzes wurden vom Stipendium abgezogen. Ein Restbetrag von 893€ wird im Sommersemester 14/15 abgezogen"). --> Gesamtbetrag : 0,00
Wenn ich mir den Gesetzestext durchlese ( http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/2014/0139/a139.pdf#page=2), finde ich folgendes - Art 8, Dispositions anticumul: "Toute forme d’aide financière et tout autre avantage financier, remboursables ou non remboursables, dont pourrait bénéficier l’étudiant dans son pays de résidence sont déduits intégralement respectivement des montants remboursables ou des montants non remboursables de l’aide financière du premier semestre, le cas échéant le différentiel est déduit au deuxième semestre."
Wenn ich das nun richtig lese und interpretiere, heisst das ja wohl, dass für die Luxemburgische Studienbehilfe (Basis 2000€/Jahr) das deutschen Kindergeld (2208€/Jahr) angerechnet wird, was bewirkt, dass es KEIN BASISSTIPENDIUM gibt, wenn in Deutschland Kindergeld gezahlt wird. Heisst, die Studienhilfe für deutsche Grenzgänger ist nicht von >500/Monat auf +/- 200/Monat gesunken, sondern einfach auf 0 reduziert? Kann ja wohl nicht wahr sein ?????? Hat sonst noch jemand einen Bescheid erhalten, bzw weitere Information zu diesem Thema?
Werde wohl mal bei Cedies anrufen und nachfragen.
(wenn das tatsächlich stimmt, müsste man mal prüfen, ob das anfechtbar ist. Falls nicht, bliebe dann ja nur, sämtliche(!) Unterhaltskosten und alle studienrelevanten Kosten steuermindert geltend zu machen)
Zum Kot......