Ab Mitte März werde ich nach meinem Mutterschutz wieder 30% arbeiten. Aus verschiedenen Gründen werdeich meinen Arbeitsplatz nun von der deutschen in unsere luxemburger Firma wechseln. Bei der Beantragung des Elterngeldes wurde mir nun gesagt, ich könne kein Elterngeld in Deutschland bekommen, wenn ich von nun an in Luxemburg arbeiten werde. Mein Steuerberater hatte mir das anders gesagt... Steht mir denn andererseits das Erziehungsgeld aus Luxemburg zu, wenn ich jetzt dort anfange zu arbeiten? oder kann mein Partner, der schon lange in Lux arbeitet diese 485 EUR beantragen, obwohl wir nicht verheiratet sind? Wo beantragt man dieses Geld denn?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!:bigsmile: