Folgende Situation: Vollzeit-Elternurlaub für 4 Monate (2. Elternurlaub) in Lux beantragt und den 'Antrag auf Elternurlaubsentschädidung' eingereicht. Nun - nachdem mit Arbeitgeber schon alles geklärt war lehnt die Zukunftskeess den Antrag mit folgender Begründung ab: "Gemäß Artikel VIII des Gesetzes vom 03.11.2016 ist die neue Elternurlaubsentschädigung nicht geschuldet, wenn der Antragssteller bereits für dasselbe Kind die Erziehungszulage...nach den vorherigen Bestimmungen bezogen hat." Dazu hat die Zukunftskeess nun (letzte Änderung am 08.02.) einen Hinweis auf der Webseite veröffentlicht: "ACHTUNG : Sie können den Elternurlaub NICHT beantragen, wenn Sie bereits für dasselbe Kind die Erziehungszulage (n.b. existiert nicht mehr seit dem 1. Juni 2015) erhalten haben. Diese Anti-Kumul-Bestimmung gilt auch dann, wenn Sie alleiniger Arbeitnehmer in Luxemburg waren und Ihr im Ausland lebender Partner die Erziehungszulage erhalten hat. Die ehemals ausbezahlte Erziehungszulage kann NICHT zu Gunsten eines neuen Elternurlaubs zurückbezahlt werden!"
Dies war / ist aber weder auf guichet.lu noch auf dem 'Antrag auf Elternurlaubsentschädidung' erwähnt und somit befinden wir uns nun in einer eher bescheidenen Situation. Anscheinend ist der Elternurlaub an sich auch an die Entschädigung geknüpft - also ist mit der Ablehnung auch der komplette Urlaub abgelehnt. Unstrittig ist wohl, dass in dem Gesetzt (nur in franz. Sprache verfügbar) drin steht, dass nicht beides in Anspruch genommen werden kann. Dort steht aber nicht explizit, dass die Erziehungszulage nicht zurückgezahlt / verrechnet werden kann bzw. das der Fall 'alleiniger Arbeitnehmer in Luxembourg' / 'im Ausland lebender Partner die Erziehungszulage erhalten hat' so behandelt wird.
Gibt es hier ähnliche Fälle / Erfahrungen in dem Zusammenhang?
Macht es Sinn Einspruch einzulegen und wie stehen die Chancen?