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Forum / Familie und Gesundheit

Neuer Elternurlaub: Infoversammlungen  

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MarcusDrymn
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8 Jahren  ago  

Hallo, Könnte vielleicht den einen oder anderen interesséieren 🙂

Der neue Elternurlaub tritt am 1. Dezember 2016 in Kraft. In diesem Zusammenhang organisiert das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion Informationsversammlungen über die neuen Bestimmungen des Elternurlaubs, in Anwesenheit von Corinne Cahen, Ministerin für Familie und Integration, und Myriam Schanck, Präsidentin der Zukunftskasse.

Im Anschluss an die Präsentation folgt eine Fragerunde in Anwesenheit der Mitarbeiter der Zukunftskasse.

Die Informationsversammlungen finden auf Luxemburgisch statt. Eine Übersetzung ins Französische, ins Deutsche und in die Gebärdensprache ist vorgesehen für die Versammlungen vom 10., 15. und 22. November 2016. Eine Übersetzung ins Französische ist vorgesehen für die Versammlung vom 11. November 2016.

Die Informationsversammlungen finden statt in:

Belvaux: Donnerstag, den 10. November 2016, ab 18:30 Uhr, im Festsaal des Rathauses, 60, rue de la Poste.

Diekirch: Freitag, den 11. November 2016, ab 18:30 Uhr, im Festsaal des Schulkomplexes, place des Écoles (Stehresplaz).

Grevenmacher: Dienstag, den 15. November 2016, ab 18:30 Uhr, im Sport- und Kulturzentrum, place du Marché aux Bestiaux.

Luxemburg: Dienstag, den 22. November 2016, ab 18:30 Uhr, im Kulturzentrum von Bonnevoie, 2, rue des Ardennes.


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mimsafreddi1
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8 Jahren  ago  

Meine persönliche kleine Showstopperfrage: Mein Sohn ist gerade 6 Jahre alt geworden, also im 7ten Lebensjahr. Damit bin ich vermutlich raus, oder?


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nickonly
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8 Jahren  ago  

Ich fürchte schon mimsafreddi1, es sei denn, es handelte sich um eine Adoption.

"Der zweite Elternurlaub darf hingegen bis zum 6. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden (vor der Reform musste der Elternurlaub bereits bis zur Hälfte im Vorfeld des 5. Geburtstages des Kindes genommen worden sein). Im Falle einer Adoption, haben die Eltern nach dem Ende des Adoptionsurlaubs 6 Jahre Zeit, um den Elternurlaub anzutreten und dies bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Falls auf den Adoptionsurlaub verzichtet wurde, gilt der Zeitpunkt des Adoptionsabschlusses als Stichdatum. "

Quelle: http://www.reforme-famille.public.lu/de/conge-parental/flexibilisation.html


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mimsafreddi1
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8 Jahren  ago  

Sehe ich auch so:( Vielen Dank für die Info!