logo site
icon recherche
Forum / Familie und Gesundheit

neue Regelung des Kindergeldes bei Geburt des 2. Kindes April 2015  

Profilbild von
Nise
242 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

dachte ich frage mal nach bevor ich zur CNPF fahre. Vielleicht hat das ja schon jemand herausgefunden.

Laut Info der CNPF tritt die Änderung der Familienleistungen zum einen zum 1.1.2015 (Erziehungsgeld, etc.) zum anderen Ende 2. Quartals 2015 (betrifft das Kindergeld) ein. Unser 2. Kind kommt wahrscheinlich im April auf die Welt. Fallen wir dann noch unter die alte oder schon unter die neue Regelung? Wenn wir unter die neue Regelung fallen, hätten wir ca. 765 EUR weniger im Jahr. ggf. sogar noch mehr, wenn wir für unser 1. Kind noch den alten Satz weiter bekämen. Das ist ja schon ein großer Unterschied.

Vielleicht hat ja der ein oder andere Infos über die Handhabung!

Danke!


Anonymous
Anonyme

Offline

10 Jahren  ago  

Ich kann Dir Deine Frage leider nicht beantworten, aber es sind echt viele Fragen offen.

Ich bin auch echt auf die nächste Differenzzahlung Ende Januar/Anfang Februar gespannt, ob das alles korrekt läuft. Wenn die erst noch schauen müssen, alte Regelung, neue Regelung, was steht wem zu, ich ahne .....


Profilbild von
Siddy74
287 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

DAS weiß im Moment noch niemand wie diese Fälle gehandhabt werden?!?!? Ich bin da auch mal gespannt was die Regierung sich da noch alles so einfallen lässt.

Was könnte es denn für Fälle geben?

1) Das alte bleibt beim alten und das neue wird nach der neuen Regelung gehandhabt (Vermischung) 2) Alles wird nach der neuen Regelung gemacht, also auch das erste Kind nach neuem Gesetz (Migration) 3) ?

Dennoch, Glückwunsch zum Nachwuchs 🙂


Profilbild von
Nise
242 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Es gilt 1:

"Bereits geborene Kinder erhalten weiterhin bis zum Alter von 18 Jahren (bzw. 27 Jahren beim Besuch des allgemeinen oder technischen Sekundarunterrichts oder im Falle einer Ausbildung) den zurzeit gezahlten Grundbetrag des Kindergeldes (Kindergeld + Kinderbonus). Den betroffenen Familien wird also nichts weggenommen!"

Das ist von der CNPF Seite ( http://www.cnpf.lu/de/reforme/)

Und was für mich halt nicht ganz klar ist, ist dass hier:

"Bei Kindern, die bei Inkrafttreten der Reform keine Luxemburger Familienleistungen erhalten (d.h. bei denen entweder das Geburtsdatum oder das Ankunftsdatum in Luxemburg oder aber, bei Kindern von Grenzgängern, der Beginn der Beschäftigung in Luxemburg nach diesem Datum liegen), wird der Kinderbonus (boni pour enfant) in das Kindergeld (allocations familiales) integriert und jedes Kind erhält einen neuen einheitlichen Betrag von 265 €."

Nach dem hier wäre eine Geburt im April ja noch vor Inkrafttretens: "Was die Reform des Kindergeldes anbelangt, so ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen, wobei die entsprechende Gesetzgebung Ende des ersten Halbjahres 2015 (Juli-August 2015) in Kraft treten dürfte. Zu gegebener Zeit werden auf dieser Website zusätzliche Informationen bereitgestellt. "

Nützt wohl nichts, ich werde wohl bei der CNPF warten müssen, wenn ich meinen Elterngeldantrag abgebe. So wie ich es jetzt verstehe, behalte ich im schlechtesten Falle das alte Kindergeld für Kind I (was ca. 2 EUR weniger im Monat sind wie nach der Reform) und bekomme für Kind 2 aber nur 265 EUR also insgesamt rund 780 EUr weniger im Jahr 🙁


Profilbild von
Siddy74
287 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Aaaaber immer noch steht Lux im Vergleich zu anderen EU-Staaten extrem gut da was die Fam. Zulagen betrifft! Das muss man auch mal sagen. Man darf sich eigentlich im Moment (noch) nicht wirklich beschweren. Natürlich sind 780€ im Jahr viel Geld, aber gesunde Kinder sind erst mal wichtiger. Nicht ärgern, sondern über den Nachwuchs freuen 🙂