Es gilt 1:
"Bereits geborene Kinder erhalten weiterhin bis zum Alter von 18 Jahren (bzw. 27 Jahren beim Besuch des allgemeinen oder technischen Sekundarunterrichts oder im Falle einer Ausbildung) den zurzeit gezahlten Grundbetrag des Kindergeldes (Kindergeld + Kinderbonus). Den betroffenen Familien wird also nichts weggenommen!"
Das ist von der CNPF Seite ( http://www.cnpf.lu/de/reforme/)
Und was für mich halt nicht ganz klar ist, ist dass hier:
"Bei Kindern, die bei Inkrafttreten der Reform keine Luxemburger Familienleistungen erhalten (d.h. bei denen entweder das Geburtsdatum oder das Ankunftsdatum in Luxemburg oder aber, bei Kindern von Grenzgängern, der Beginn der Beschäftigung in Luxemburg nach diesem Datum liegen), wird der Kinderbonus (boni pour enfant) in das Kindergeld (allocations familiales) integriert und jedes Kind erhält einen neuen einheitlichen Betrag von 265 €."
Nach dem hier wäre eine Geburt im April ja noch vor Inkrafttretens:
"Was die Reform des Kindergeldes anbelangt, so ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen, wobei die entsprechende Gesetzgebung Ende des ersten Halbjahres 2015 (Juli-August 2015) in Kraft treten dürfte. Zu gegebener Zeit werden auf dieser Website zusätzliche Informationen bereitgestellt. "
Nützt wohl nichts, ich werde wohl bei der CNPF warten müssen, wenn ich meinen Elterngeldantrag abgebe. So wie ich es jetzt verstehe, behalte ich im schlechtesten Falle das alte Kindergeld für Kind I (was ca. 2 EUR weniger im Monat sind wie nach der Reform) und bekomme für Kind 2 aber nur 265 EUR also insgesamt rund 780 EUr weniger im Jahr 🙁