Heißt für mich mit 2 Kinder das ich weiterhin 440 plus 153 also 593 Euro bekomme und die Erziehungdzulage 485 Euro im April 14 beantragt... Geburt Jan 14 auch 24 Monate bekomme oder????
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Angekündigte Reform des Kindergeldes: Warum Großfamilien künftig weniger bekommen
(rar) Kinder sollen im Mittelpunkt der neuen Familienpolitik stehen, sagte Xavier Bettel. Die Regierung setzt daher mehr auf Sachleistungen statt auf Geldzuweisungen. Staatsminister Bettel nannte mehrere Maßnahmen im Rahmen der künftigen Familienpolitik. Im Mittelpunkt steht die Neuordnung des Kindergeldes.
Congé parental: Bleibt erhalten.
Allocation d’éducation und Allocation de maternité:
- Die Beihilfen werden abgeschafft. Einsparung: 75 Millionen Euro pro Jahr.
- Die Neuerung betrifft nur die Kinder, die nach Inkrafttreten des Haushalts 2015 zur Welt kommen. Mütter, die heute Beihilfen beziehen, behalten sie.
RMG:
- Soll so reformiert werden, dass er der Realität von alleinerziehenden Familien besser gerecht wird.
Betreuung von Kleinkindern:
- Kinder von ein bis drei Jahren sollen generell eine Sprachförderung erhalten.
- Kinderbetreuung während der Schulzeiten soll kostenlos werden.
- Nach Berechnung der Regierung werden die Kosten für Kinderbetreuung junger Eltern sich auf einen Bruchteil der Kosten reduzieren, die heute über die “Chèques-service” bezahlt werden.
Kindergeld:
- Alle Kinder sollen in Zukunft den gleichen Kindergeldbetrag von 265 Euro erhalten.
- Reform gilt nur für Kinder, die nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Welt kommen.
- Für Familien mit zwei Kindern wird dies erhebliche Einbußen mit sich bringen: Bei zwei Kindern wären es 775 Euro pro Jahr weniger, bei drei Kindern wären es gar 2860 Euro weniger in der Familienkasse.
Kindergeldkasse:
- Alle Leistungen werden in einer “Zukunftskasse” zusammengefasst und aus dem allgemeinen Staatshaushalt finanziert.
0,5-Prozent-Abgabe:
- Mit der Abgabe soll der Ausbau der Kinderbetreuung ab dem Herbst 2016 finanziert werden.
- Die Abgabe wird auf Löhne und Gehälter erhoben, allerdings gibt es einen Freibetrag von 480 Euro, wodurch Geringverdiener weniger belastet werden.
Bettels Beispiel: Ein Haushalt mit 3000 Euro monatlichem Einkommen zahlt 12,5 Euro, ein Haushalt mit einem Einkommen von 4000 Euro zahlt 17 Euro.
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