logo site
icon recherche
Profilbild von
Jungi23
89 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Hallo Zusammen,

habe gerade den Artikel gelesen, das die neue Elternreform ab 1.12. in Kraft tritt und bis zu 6 Monaten rückwirkend beantragt werden kann. Ich bin ab Juni 2016 in Elternzeit. Das müsste doch dann fast rückwirkend beantragt werden können?


Profilbild von
Profilbild von
nickonly
86 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Zwei habe ich auch noch: http://www.reforme-famille.public.lu/de/elternurlaub.html http://www.cae.public.lu/de/faq/conge-parental.html

Um es kurz zu machen ein Zitat aus zweitem Link:

"Falls Ihr Elternurlaub schon angefangen hat, ist keine Änderung möglich und Ihr Elternurlaub läuft unter den alten Bestimmungen weiter."

Tut mir leid annchen84.


Profilbild von
peterpan5
96 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Wenn ich im Dezember 2015 Vater geworden bin und noch keinen Elternurlaub beantragt habe. würde für mich nun die neue Regelung gelten oder gilt die Regelung nur für Kinder, die nach dem Stichtag 1. Dezember geboren werden?


Profilbild von
Nise
242 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Peterpan, sofern deine Frau den ersten Elternurlaub genommen hat, gilt für dich die neue Regelung. denn es geht um den Zeitpunkt des Elternurlaubsantrag. Übrigens danke für die Infos. Ca. 600 EUR hätte ich netto mehr jeden Monat. Ist zum Weinen ... Aber Teilzeitkräfte werden sich ärgern, denn da ist es netto weniger. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass der Betrag netto=Brutto abzgl. der Pflegeversicherung ausgezahlt wird, aber man hat ja volle Abgaben. Für Vollzeit ist es aber eine enorme Verbesserung!


Profilbild von
Jungi23
89 Messages

Offline

8 Jahren  ago  

Danke euch allen für die Infos 🙂