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Forum / Familie und Gesundheit

neue Elterngeldregelung  

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mensche
4 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Ich arbeite in Lux und mein Lebensgef. in Dtl. Wir wohnen in Dtl. Bei der Geburt meines Sohnes in 2010 habe ich alle Leistungen über Lux beziehen können. Da ich nun wieder schwanger bin habe ich drei Fragen. 1. Bekomme ich das nächste Elterngeld aus Dtl, da hier mein Wohnsitz ist? 2. Falls ja - wird bei der Berechnung des dt. Elterngeldes (65%) mein Lux-Brutto in ein Dt.-Netto umgerechnet? Hatte hier im Forum bei einem Beitrag aus 2010 so etwas gelesen. 3. Falls nein - damit mir von Lux neues Elterngeld bewilligt wird, muss ich ein volles Jahr gearbeitet haben. Zählt hierein auch der neue Mutterschutz als Beschäftigungszeit.

Ich hoffe hier hat jemand schon Erfahrungen mit der neuen Regelung 😉

Vielen Dank für eure Hilfe


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mini06
295 Messages

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13 Jahren  ago  

interessante Fragen... hoffe es kann einer helfen


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Ich bin auch sehr an Antworten interessiert. Kann einer helfen??


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amelie1
231 Messages

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13 Jahren  ago  

Was mich dabei wundert - wenn Dein erstes Kind 2010 kam - dann müsstest Du doch jetzt eigentlich schon wieder in Lux arbeiten? Dann hättest Du doch ohnehin Anspruch auf das Elterngeld? Mit dem vollen Jahr stimmt schon - aber zwischen Anfang Mutterschutz Kind 1 und der nächsten Geburt von Kind 2 liegen in der Regel mehr al 12 Monate? Vielleicht verste ich die Frage aber nicht so ganz.