Ich arbeite in Lux und mein Lebensgef. in Dtl. Wir wohnen in Dtl. Bei der Geburt meines Sohnes in 2010 habe ich alle Leistungen über Lux beziehen können. Da ich nun wieder schwanger bin habe ich drei Fragen. 1. Bekomme ich das nächste Elterngeld aus Dtl, da hier mein Wohnsitz ist? 2. Falls ja - wird bei der Berechnung des dt. Elterngeldes (65%) mein Lux-Brutto in ein Dt.-Netto umgerechnet? Hatte hier im Forum bei einem Beitrag aus 2010 so etwas gelesen. 3. Falls nein - damit mir von Lux neues Elterngeld bewilligt wird, muss ich ein volles Jahr gearbeitet haben. Zählt hierein auch der neue Mutterschutz als Beschäftigungszeit.
Ich hoffe hier hat jemand schon Erfahrungen mit der neuen Regelung 😉
Vielen Dank für eure Hilfe