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Forum / Familie und Gesundheit

Neuberechnung des kindesunterhaltes nach der neuregelung  

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HolyShit
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8 Jahren  ago  

Dann ist das AG Trier also der Ansicht, das der Kinderbonus jetzt zusammen mit dem Kindergeld komplett als Kindergeld anzusehen ist ? Oder welcher Betrag aus Luxemburg wird dir jetzt nur noch zur Hälfte angerechnet ?

Gruß


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Yvonnecuddy
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8 Jahren  ago  

Ja und es bleibt Ihm ja nichts anderes übrig, denn das luxemburgische Gesetz vom 23. Juli 2016 sagt ja ganz klar dass der Kinderbonus (genauer gesagt: das geänderte Gesetzt vom 21.Dezember 2007 über den Kinderbonus) abgeschafft ist und man spricht ab sofort nur noch von "allocation pour l'avenir des enfants" bzw. den "allocation familliale". Der Kinderbonus ist also per Gesetz passé.


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Summer
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8 Jahren  ago  

Hallo, gibt es hierzu bereits Neuigkeiten? Eventuell sogar ein neues Urteil?


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Yvonnecuddy
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8 Jahren  ago  

Nein noch nicht, aber in den nächsten Tagen soll eine Entscheidung vom AG getroffen werden.


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Grenzgaenger31
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8 Jahren  ago  

Ok Danke für die Info. Dann sind wir mal gespannt welche Entscheidung das AG trifft.


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AnthonyCaw
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8 Jahren  ago  

Sorry für diese kleine Nachricht. Ich würde dies mit Ihnen teilen und Sie sind nicht zu tun, es unbedingt gezwungen, aber es ist nur Informationen, die ich möchte Ihnen zu tragen. Mein ganzes Leben lang, bezeuge ich diese Dame Marie CERVANTES, weil es nur um mich von einer Belastung zu entlasten. Ich las einen Bericht über die Dame, die eigentlich mein Geld ursprünglich gewährten ich nicht für einen Moment glaubte aber meine Neugier trieb mich, um zu versuchen und schließlich bekam ich dieses Darlehen. Ich dies nur teilen Ihnen mit, dass Sie jetzt wissen, wer Sie sprechen, wenn Sie in der Notwendigkeit, seine E-Mail-Adresse ist dies: mariecervantes@financier. com


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Summer
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8 Jahren  ago  

Hallo Maler02,

liegt die Entscheidung vom AG zwischenzeitlich vor?


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8 Jahren  ago  

Hallo gibt's jetzt was neues??? Ich habe wieder Problemen mit meiner ex. Wie wird das bei anderen gerechnet? LG


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Nise
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8 Jahren  ago  

Ich muss sagen, ich finde diese Diskussion echt beschämend! Das Geld ist für die Kinder und es ist eine Frechheit, dass hier Leute sind, die allen Ernstes deswegen klagen wollen! Ich bin in der Situation, dass ich als Frau diejenige bin, die in L arbeitet. Den Kinderbonus gibt es nicht mehr sondern nur noch das Kindergeld was quasi erhöht wurde (so wurde es ja verkauft obwohl es für Familien mit mehr als einem Kind drastisch reduziert wurde, aber anderes Thema). Es steht immer noch zur Diskussion, ob die Luxemburger Leistung GANZ vom Unterhalt abgezogen werden soll. Ich meine seid doch froh, dass es diese Zusatzleistung gibt und als man noch verheiratet war, hat man die erhöhten Leistungen dankend angenommen. Als wenn sich der Expartner, an dem höheren Betrag bereichern würde! Die Düsseldorfer Tabelle ist ja gut und schön, aber jeder weiß, dass es nicht wirklich ausreicht um Kinder finanziell durchzubringen. In meinem Fall macht der Unterschied 118 EUR im Monat aus! Also wenn die Leistungen nur hälftig angerechnet werden dann hätte ich bei 2 Kindern 118 eur im Monat mehr Unterhalt. Ergo 1.416 eur im Jahr und wie wir alle wissen wäre der Kinderbonus 1845 EUR gewesen also müsst ihr bei hälftiger Abrechnung sogar noch 400 EUR weniger zahlen wie vorher!!!! Bei 3 Kindern mag das noch ein wenig anders aussehen weil da das alte Kindergeld richtig hoch war, aber ich hoffe wirklich für jeden dieser Väter die klagen, dass sie wenigstens dann auch das Geld ihren Kindern zukommen lassen!!!!!! Ich würde wahrlich nicht meinen Ex-Partner ausnehmen wollen, aber ist es wirklich zu viel verlangt für seine Kinder das zu zahlen, was man auch in einer Ehegemeinschaft gemacht hätte??


Anonymous
Anonyme

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8 Jahren  ago  

Das war jetzt keine Antwort auf meine frage!


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info
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8 Jahren  ago  

@Nise

Ein kurzer Hinweiss sei erlaubt, natürlich muss der Elternteil bei dem das Kind lebt auch zum Unterhalt beitragen, es ist also nicht so zu verstehen das der Satz aus der Tabelle alle Kosten abdeckt.

Am besten mal nachschauen was passiert wenn Kinder eine eigene Wohnung beziehen und dann beide Elternteile Unterhalt zahlen müssen, exakt das ist der Anteil um den es geht.


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Nise
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8 Jahren  ago  

Skorpion ich weiß nur, dass es immer noch kein neues Urteil vom OLG Koblenz gibt und das es wohl Mitte des Jahres werden kann. Bisher ist wohl noch niemand den kompletten Weg gegangen. @Info mir ist schon klar, dass beide den Unterhalt bestreiten müssen. ich finde nur, dass man das Wohl der Kinder im Auge behalten sollte. Andersrum, würden die Kinder bei meinem Ex-Partner leben, käme ich nie auf die Idee mit allen Mitteln zu versuchen meine Unterhaltspflicht zu schmälern, in dem ich ausländische Zusatzzahlungen voll berücksichtigen lasse. Warum soll das anders gehandhabt werden, wie das deutsche Kindergeld.. Die Kinder haben bereits genug Nachteil durch die Trennung, warum soll ihnen dieser finanzielle Vorteil dann auch noch genommen werden.


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Summer
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8 Jahren  ago  

Hallo Maler02,

liegt die Entscheidung vom AG Trier zwischenzeitlich vor?