Hallo an alle, habe erst in zwei Wochen Termin beim Anwalt, ich werde dann berichten.lg
INFO FLASH
Diesel wird in Luxemburg billiger
Hier kannst du, Grenzgaenger31, die genaue Regelung nachlesen welche aktuell im Saarland per Gerichtsbeschluss vorgegeben wurde
@butzel1 Vielen Dank!
Verstehe ich das jetzt richtig, dass die Jugendämter den Unterhalt jetzt nicht mehr nach dem Urteil vom OLG Koblenz berechnen, sondern nach dem Urteil vom OLG Saarbrücken, sodass alle luxemburgische Familienleistungen nur hälftig vom Unterhalt abgezogen werden?
Die Jugendämter können auch nach den Regeln des Inselstaats Niue berechnen. Dann liegt es am Unterhaltspflichtigen, gerichtlich dagegen vorzugehen. Und dann schliesst sich in zweiter Instanz das OLG Koblenz dem OLG Saarbrücken an oder auch nicht. Das Problem an der Sache ist die Zeit die ins Land geht, bevor das passiert. Und so lange besteht Rechtsunsicherheit und jeder Senat am FamG könnte anders entscheiden. Momentan gilt für ein Jugendamt in RLP mal immer noch die Rechtslage in RLP. Und wenn die sich nicht daran hielten, dann lernten sie mich kennen.
@Grenzgaenger31 Ja...das hast du richtig verstanden!
Das Urteil aus Koblenz ist inzwischen einige Jahre alt, nicht begründet, wurde vom EUGH bemängelt und geht nicht auf die neue Situation des nicht mehr extra ausgewiesenen Kinderbonus ein. Auf Grund dessen hält man sich wohl momentan an das Urteil aus Saarbrücken, welches gut begründet wurde und sinniger scheint.
Im übrigen führt die neue Berechnung zumindest bei 2 Kindern zu minimalsten Veränderungen! Es wird zwar nur noch die Hälfte der Differenz abgezogen, dafür aber nun auch der halbe Kinderbonus! Und mal ganz ehrlich: die volle Differenz abzuziehen empfinde ich im Sinne der Kinder als höchst seltsam, außer man sieht den Lux Differenzbetrag einzig und allein als Sparmöglichkeit für den Barunterhaltspflichtigen, denn diesem käme die Differenz einzig und allein zu Gute würde diese voll abgezogen werden. Wer dies anders sieht, der sollte konsequenterweise Geld in die Hand nehmen welches er am Unterhalt seiner Kinder sparen möchte und sich auf den Klageweg begeben.
Schade, dass man den Luxus überhaupt soviel an Leistungen für die Kinder vom Barunterhalt abziehen zu können weil ein Elternteil in Luxemburg arbeitet nicht schätzen kann! Manch deutscher Arbeitnehmer würde sich freuen!
Meine Idee dazu wäre, zur Familienkasse in Lux zu fahren, sich bescheinigen zu lassen dass es sich bei der Zahlung weiterhin um Kindergeld und Bonus (und somit eine Steuererleichterung) handelt, der halt jetzt einfach nur in einem Betrag überwiesen wird und dies dann dem Jugendamt zuzuschicken Wäre einen Versuch wert!
ich hole den Thread nochmal vor, gibt es hier neue Erkenntnisse, ob es sich bei dem Gesamtbetrag nun um Kindergeld im eigentlich Sinn handelt (für vor August 2016 geborene) ? Ich will ja nicht den alten Streit zwischen "info" und "Trier1234" neu entfachen, aber wenn man einfach mal die offiziellen (klick)" target="_blank" rel="nofollow">http://www.mss.public.lu/publications/parametres_sociaux/](klick) Sozialparameter vom Januar und vom Dezember vergleicht, dann ist der Punkt "f) boni pour enfant" verschwunden und der Betrag in der Übersicht "a) ... avant le 1er août 2016" enthalten. Das spricht aus meiner Sicht dafür, dass jetzt alles als Kindergeld gilt.
Hallo, Mir geht's ähnlich, arbeite in L und die Ex in D (teilweise), zahle KU für 2 Kinder, hatte letzte Woche einen Gerichtstermin am Amtsgericht Trier. Ich war wirklich überrascht dass das Amtsgericht sich jetzt auf einmal auf das OLG Saarbrücken beruft. Bisher ist man immer dem OLG Koblenz gefolgt. Also ich werde das nicht so einfach hinnehmen und suche Mitstreiter. Bin bereit bis zur letzten Instanz zu gehen, wer wäre dabei? Es kann doch nicht sein, dass hier so willkürlich entschieden wird.