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Forum / Familie und Gesundheit

Neuberechnung des kindesunterhaltes nach der neuregelung  

Anonymous
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8 Jahren  ago  

Hallo vlt kann mir einer weiter helfen. Bis jetzt wurde bei mir komplette differenzgeld+alterszulage+Schulgeld vom kindesunterhalt abgezogen ausser kinderbonus so wie das auch OLG Koblenz vorschreibt. Jetzt nach dem neuem gesetzt gibt's ja kein kinderbonus mehr und auf einmal beruft sich das Jugendamt auf OLG saarbrücken und rechnet mir alle Leistungen aus lux nur zur Hälfte an . Bei wem ist genauso? Werde auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Zur Info: ich arbeite in lux, bezahle ku für 3 Kinder.


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8 Jahren  ago  

Natürlich gibt es noch den Kinderbonus, wer hat dir denn den Unfug erzählt?

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/support/glossaire/boni-enfants/index.html


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MarcusDrymn
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8 Jahren  ago  

info: den Kinderbonus gibt es nicht mehr als separate Leistung. Der Betrag ist nur in das Kindergeld integriert worden.


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8 Jahren  ago  

nö ist der nicht, hier geht es doch eindeutig um bereits geborene Kinder und dazu kann jeder diesen Satz nachlesen:

"Bereits geborene Kinder beziehen weiterhin den Grundbetrag des Kindergeldes (Kindergeld und Kinderbonus). "


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MarcusDrymn
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8 Jahren  ago  

Immer noch nicht richtig: sie beziehen den selben Betrag, aber auch da ist der KB im Kindergeld integriert. Im Gesetzestext kannst du auch nachlesen, dass im Steuerrecht (loi sur le revenu des personnes physiques) der Bonus abgeschafft wurde. Der "Grundbetrag" ist KG und KB zusammen. Kannst dir das aber gerne bei der Zukunftskasse bestätigen lassen 🙂


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8 Jahren  ago  

nö, wird sogar getrennt ausgewiesen. Und es ist auch nicht der "selbe Betrag" da er noch die alten Sätze drin hat.

Einfach mal da schauen, Variante a und b werden erklärt: http://www.cae.public.lu/de/allocations/premiere-demande/allocation-pour-lavenir-des-enfants/pour-qui-.html


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MarcusDrymn
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8 Jahren  ago  

Es ist sinnlos, du schnallst es nicht.....sorry.


Anonymous
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8 Jahren  ago  

Hi ja der KB ist jetzt im Kindergeld integriert.so viel steht fest. MIch interessiert einfach ob JA einfach so ein OLG aussuchen kann , früher wurde mit OLG Koblenz gerechnet und jetzt auf einmal mit OLG Saarbrücken.


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MarcusDrymn
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8 Jahren  ago  

Darauf konnte ich dir leider nicht antworten, keine Ahnung :-/


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8 Jahren  ago  

Der Bonus ist lediglich als Verwatungsakt bei den Kinder vor 2016 in einer Abrechnung zusammen gefasst worden, das ist einfach Rationalisierung.

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/actualites/2016/08/01-allocations-familiales/index.html

Hier steht auf der offiziellen Seite wörtlich: Für alle vor dem 1. August 2016 kindergeldberechtigten Kinder, die Teil eines Haushalts mit 2 oder mehr Kindern sind, bleibt der alte Betrag des Kindergelds und Kinderbonus unverändert.


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Acaillot
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8 Jahren  ago  

Jaaaaaaaa info, dass Problem ist aber, dass beide Beiträge jetzt in einem Betrag zusammengefasst sind. Das ist auch bei denen so, die ins "alte System" fallen. Es gibt keinen speraten Betrag mehr, weder als Überweisung, noch ist dieser so im Schreiben der CNPF aufgelistet. Ich glaube, dass dies alleine das Problem ist


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mark75
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8 Jahren  ago  

Hallo Skorpion 76 ..... arbeite wie Du in Luxemburg und bin von meiner Ex-Frau getrennt und zahle Unterhalt für meine drei Kinder! .... Bei mir wird es z.zt genauso gerechnet wie bei Dir, Differenzbetrag vom KG+AZ+Schulgeld wird komplett abgezogen und den Kinderbonus erhält meine Ex obendrauf als "Geschenk" und wird nirgendwo berücksichtigt. Du wohnst in Rheinland Pfalz also müsste meiner Meinung nach das Urteil vom OLG Koblenz hier angewendet werden ..... Ich Frage mich allerdings nun wie das mit dem Kinderbonus nach der Reform ist da dieser nun automatisch im KG enthalten ist .... müsste also dann auch bei der Unterhaltsberechnung miteinbezogen werden da er nicht mehr extra aufgelistet wird !!??? ..... Bin echt sehr gespannt was Dein Anwalt dazu sagt. Allerdings kenne ich keinen Anwalt der sich gut mit den luxemburgischen Familienleistungen auskennt :/ ...... Wünsche Dir viel Erfolg !!!


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butzel1
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8 Jahren  ago  

Also grundsätzlich war die Rechtssprechung aus Koblenz wohl auch nicht ganz okay und wurde wohl auch vom EuGH bemängelt! Koblenz hat das Differenzkindergeld komplett dem Barunterhaltspflichtigen zugute kommen lassen und dem anderen Elternteil nichts!

Es müsste halt ein neues Urteil her was auf die neue Kindergeldformulierung in Lux eingeht und regelt wie man mit dem neuen Gesamtbetrag umgeht! Das Jugendamt versucht bestmöglich bis dahin mit der Situation umzugehen. So ist zumindest mein Eindruck!


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Jumbo
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8 Jahren  ago  

Was macht ihr es euch soooo schwer. Anruf oder Termin bei der Gewerkschaft.... die wissen es und / oder klären euren persönlichen Fall. Bitte mich nicht in der Luft zerreissen. War nur ein Tipp.


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butzel1
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8 Jahren  ago  

Ohne dich in der Luft zerreissen zu wollen: Was soll den die Gewerkschaft damit zu tun haben, wie deutsche Jugendämter deutsche Rechtssprechungen anwenden beim lux. Differenzkindergeld und Bonus?

Es müsste schon einen deutschen Gerichtsbeschluss geben, welcher klar formuliert wie die lux. Leistungen ab sofort anzurechnen sind!