http://www.wonnebauer.de/cms/index.php?id=308#c981 "...Seit April 2012 gilt dies auch für Minijobs. Bis dahin galt die Regel, dass der Anspruch auf deutsches Kindergeld von der Sozialversicherungspflicht abhängt. Das war bei Minijobs nicht der Fall. Entscheidend ist seitdem, ob die Tätigkeit in Deutschland mehr als 8 Stunden dauert. Die Tätigkeit muss also wesentlich sein...."
Heißt das nun das wenn die Frau in D nen MInijob hat, wieder D Kindergled zahlt und L nur den AUsgleich, und wir wieder den ganzen Papierkram wegen der Änderungen nochmal machen können?