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Forum / Familie und Gesundheit

Nachgeburtliche Zulage  

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villapro
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17 Jahren  ago  

Hallo, ich habe kurz vor Ablauf der Frist für meine im Januar 2005 geborene Tochter einen Antrag für die nachgeburtliche Zulage gestellt, der jetzt aber leider abgelehnt wurde mit zwei Begründungen: a) die erste der Untersuchungen (direkt nach der Geburt) wurde nicht von einem Kinderarzt durchgeführt (wie dies nunmal in Deutschland üblich ist). b) das Kind ist nicht von seiner Geburt an in Luxemburg erzogen worden.

Kurz noch zu meiner Situation: Wir arbeiten beide in Luxemburg, wohnen aber in Deutschland. Naja, ich habe nun die Möglichkeit, Einspruch zu erheben, weiss aber nicht, ob dies irgendeine Chance hat oder wie ich den begründen könnte. Hat jemand von Euch vielleicht einen Tip oder einen Link zu dem Urteil, nachdem Grenzgänger überhaupt einen Anspruch auf Gewährung dieser Familienleistung haben könnten?

Vielen Dank im Voraus!


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CaptainHook
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17 Jahren  ago  

Hallo,

in diesem Forum gibt es zu diesem Thema dutzende Einträge. Leider sind beide Begründungen für die Ablehnung rein formal stichhaltig. Ganz kurz: die Ansprüche können erst für Kinder mit dem Geburtsjahr 2006 geltend gemacht werden, weil erst dann die Gesetzeslage geändert wurde. Auch in D ist die Untersuchung durch einen Kinderarzt üblich, denn es wird ja das Kind und nicht die Mutter untersucht. Der Frauenarzt macht es eben, wenn kein Kinderarzt zur Verfügung steht. In allen Krankenhäusern mit Pediatrie untersucht ein Kinderarzt und kein Frauenarzt das Kind (z.B. Marienkrankenhaus in Trier), was ich persönlich auch für richtig und logisch halte. In diesem Punkt sind die lux. Behörden anscheinend (leider) streng. Bei den Daten habe ich auch schon von weniger strengen Auslegungen gehört.


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butzel1
207 Messages

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17 Jahren  ago  

Also, generell ist deine Ausführung zum Thema Krankenhäuser falsch! Auch im MarienKH wird die U1 vom Gynäkologen durchgeführt, da dass MarienKH keine Pädiatrie hat und somit kein Kinderarzt nach der Geburt anwesend ist. Lediglich die U2 wird durch einen Kinderarzt der ins betreffende KH kommt durchgeführt. Also ist das schon so üblich in Trier (wie villapro) geschrieben hat. Aber es kann ja sicher auch nicht richtig sein, dass alle Grenzgänger jetzt im Mutterhaus entbinden müssen (die haben nämlich eine Pädiatrie) nur um eine Chance auf die Zulage zu haben!? Ich würde Einpruch einlegen, denn ich finde es handelt sich hier um eine Benachteiligung der Grenzgänger (anscheinend eine neue Idee um Geld zu sparen!?), die aber nicht abstellbar ist. Viel Erfolg!


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David1976
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17 Jahren  ago  

Hallo Wir haben im November Nachwuchs bekommen. Meine Frau hat in Merzig entbunden. Dort war ein Kinderarzt da. Nur eine Frage. Wie merken die Lux. dass einer da war oder nicht. Steht das in der Geburtsurkunde drin? Wo sonst? Ich kann mich nicht erinnern sowas ausgefüllt zu haben beim Antrag. (wo ich bis jetzt noch immer nichts gehört habe) Danke.


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CaptainHook
636 Messages

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17 Jahren  ago  

Berechtigte Frage. Ich gehe davon aus, dass sie es am Stempel sehen, der zur Unterschrift des Arztes aufgedrückt wird. Vielleicht sollte man hier darauf achten, dass die Bezeichnung des Arztes nicht auf dem Stempel steht 😉

Stimmt, meinte das Mutterkrankenhaus, dachte wohl wegen Mutter Maria, dass Marien- und Mutterkrankenhaus das gleiche Krankenhaus bezeichnen. 😉

Fürchte wirklich, dass man die erste Untersuchung von einem Kinderarzt machen lassen muss. Es wird nicht möglich sein, Lux. vorzuschreiben, welche Untersuchungen für die Zulage akzeptiert werden können, solange die Auflage nicht "diskriminierend" ist. Solange die Regeln für In- und Ausländer gleich sind, ist das EU-konform. Natürlich könnte dies evtl. zu Ungunsten der Grenzgänger genutzt werden, d.h. alle Trierer ins Mutterhaus oder aber zu einem Kinderarzt für die U1. Könnte mir aber auch vorstellen, dass das ein wenig vom Sachbearbeiter abhängt.


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Ich sitze gerade vor dem Antrag auf nachgeburtliche Zulage. Hierin ist vermerkt, dass die erste Untersuchung innerhalb 48h nach Geburt erfolgen muss. Hier hat bei uns die Geburtshilfe und Gynäkologische Abt. Gestempelt und Unterschrieben. Es geht nicht hervor ob diese Untersuchung von einem Kinderarzt durchgeführt wurde.

Die zweite Untersuchung muß innerhalb des 5. und 10. Lebenstages erfolgen, oder bei Verlassen der Klinik. Hier hat bei uns ein Kinderarzt unterschrieben.

Nun komme ich zu dem Paradox das mir hier aufgefallen ist. Die erste Untersuchung erfolgte direkt nach der Geburt. Aber von der Gyn.Abt. Die zweite Untersuchung erfolgte 1 Tag nach der Geburt, da meine Frau und der Kleine da schon das Krankenhaus verlassen haben. Entsprechend ist die zweite und ordnungsgemäß vom Kinderarzt durchgeführte Untersuchung noch in der Frist für die Erste Untersuchung.

Bin mal gespannt was die CNPF hierzu sagt. Falls jemand schon Erfahrungen dieser Art gemacht bitte melden.

Gruß


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Mac
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17 Jahren  ago  

Hallo Jeffe,

das würde mich auch interessieren. Haben das gleiche Problem. Erste Untersuchung direkt nach der Geburt durch die Kinderstation. Die zweite Untersuchung nach ca. 2 Tagen von Kinderarzt. Gefordert wird aber ein Zeitraum zwischen 5. und 10. Tag "resp." beim Verlassen der Klinik. Wird die Untersuchung am 2. Tag beim Verlassen der Klinik auch akzeptiert? Verstehen die unter "respektiv" soviel wie "oder" oder "bzw"? Mir wurde gesagt, in Luxemburg verlässt keiner die Klinik vor dem 5. Tag.

Da die CNPF ja förmlich nach Möglichkeuten sucht, Grenzgängeranträge abzulehnen, sehe ich hier ein eventuelles Problem.

Erfahrungsaustausche wäre sehr nützlich.

Gruss MAC


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CaptainHook
636 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo,

kann von unserer Erfahrung berichten. Grundsätzlich konnten wir die Termine einhalten und es war auch ein Kinderarzt, der die U1 gemacht hat, da wir im Mutterhaus waren. Es gab aber einen Termin, den wir um 1 Tag nicht einhalten konnten. Die Zulage wurde uns aber gewährt. Ich denke, dass es einen "gewissen Ermessensspielraum" gibt, der evtl. auch vom Sachbearbeiter abhängt. Wir haben auch immer nach Untersuchungen gesucht, die in den Zeitraum passen, also nicht 1 Untersuchung in D = 1 Untersuchung für das Formular. Das kann ja auch die 2te oder 3te sein. Wie es halt passt...

Viel Glück!


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Mac
41 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo David,

hast du die 2 ersten Zulagen schon erhalten? Für unsere Tochter habe ich MItte Dezember die Anträge eingereicht und habe noch nichts von der Familienkasse gehört. Wie lange dauert das denn?


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David1976
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17 Jahren  ago  

Hi Mac ich habe die Vor und Nachgeburtlichen Anträge in Januar eingereicht, auch bis jetzt noch nichts gehört. Den Antrag auf Kindergeld hatte ich auch dann gemacht, weil ich den Bescheid von der deutschen Kindergeldkasse brauchte (wir haben nur eine Steuerkarte, kriegen deshalb das Geld ganz aus Lux.) Das Kindergeld habe ich jetzt am 26.3 bekommen. Kinderbonus noch nichts.


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eifelgaenger0815
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17 Jahren  ago  

Hallo, unser Sohn ist am 18.09.2006 geboren. Die Geburtenzulagen stehen uns also rechtlich zu. Die Anträge habe ich am 31.01.2008 eingereicht. Letzte Woche kam die Ablehnung. Begründung: Laut Bestimmungen des Artikels 18 des Gestzes vom 20. Juli 1977 betreffend die Geburtszulage, verjährt der Anspruch auf vorgeburtliche Zulage und Geburtszulage ein jahr nach der Geburt des Kindes. Auf meinem Formular stand aber eindeutig, dass die Frist zwei Jahre beträgt. Also ich werd auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Man muss es wenigstens probieren. Gruß


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Auf meinen Anträgen stand auch eine Frist von zwei Jahren, wurde aber handschrichtlich geändert auf ein Jahr mit Stempel der CNPF. Hoffe Du hast Erfolg. Halt uns auf dem laufenden. Meine Tochter kam auch 2006 zur Welt. Ich habe die Unterlagen nur nicht abgegeben wegen der Frist von einem Jahr.


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Lilli
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17 Jahren  ago  

Also ich habe jetzt sämtliche Informationsunterlagen diesbezüglich von der CNPF durchgelesen, inkl. dem Antragsformular selbst. NIRGENDWO habe ich ein Wort dazu gefunden, dass diese U1 ausschließlich von einem Kinderarzt durchzuführen ist. Wenn die Familienkasse also erst hinterher (nachdem man besten Gewissens diese U1 von einem Arzt hat durchführen lassen und dies auch nicht mehr ändern kann!!) mit dieser Forderung kommt, dann schreit das doch nach Willkürlichkeit!


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mia1
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17 Jahren  ago  

Also in der Broschüre der "Liewensufank" (www.liewensufank.lu) steht klar und deutlich:

Die zwei ersten Untersuchungen MÜSSEN von einem Kinderarzt gemacht werden, die restlichen Untersuchungen können auch von einem Allgemeinmediziner vorgenommen werden. Die Termine sind STRIKT einzuhalten, ansonsten wird die Auszahlung verweigert!

Mir gehts leider ähnlich, mein Kinderazt weigert sich, mir die erste Untersuchung zu stempeln weil diese bei uns auch von einem Gynäkologen gemacht wurde.... 🙁


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Sandy
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17 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

mein Sohn wurde 2005 geboren. Die Erstuntersuchung machte der Gyn, ALLE Fristen und Termine wurden eingehalten. Ich habe zu allen 3 Ablehungen jeweils Widerspruch per Einschreiben eingelegt. Alle 3 Geburtszulagen wurden aber weiterhin abgelehnt, allerdings nicht wegen der Erstuntersuchung Gyn sondern weil Kind nicht in Luxembourg geboren wurde, erzogen wird oder Mutter dort lebt...blablabla.

Ich erhielt weiterhin in der Ablehnung den Hinweis, daß die Geburtszulagen ohne präjudiz und nur wegen Wohlwollen o.s.ä. für die Kinder ausbezahlt werden, die ab 01.01.2006 geboren wurden.

Eine Kollegin von mir in gleicher Situation ging sogar zum ....weiß ich nicht mehr, Schlichter, Ombudsmann oder so ähnlich und der meinte, mit Kind aus 2005 hast du keine Chance auf die Geburtenzulagen.

:cry::cry: