Hallo, ich habe kurz vor Ablauf der Frist für meine im Januar 2005 geborene Tochter einen Antrag für die nachgeburtliche Zulage gestellt, der jetzt aber leider abgelehnt wurde mit zwei Begründungen: a) die erste der Untersuchungen (direkt nach der Geburt) wurde nicht von einem Kinderarzt durchgeführt (wie dies nunmal in Deutschland üblich ist). b) das Kind ist nicht von seiner Geburt an in Luxemburg erzogen worden.
Kurz noch zu meiner Situation: Wir arbeiten beide in Luxemburg, wohnen aber in Deutschland. Naja, ich habe nun die Möglichkeit, Einspruch zu erheben, weiss aber nicht, ob dies irgendeine Chance hat oder wie ich den begründen könnte. Hat jemand von Euch vielleicht einen Tip oder einen Link zu dem Urteil, nachdem Grenzgänger überhaupt einen Anspruch auf Gewährung dieser Familienleistung haben könnten?
Vielen Dank im Voraus!