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Forum / Familie und Gesundheit

nachgeburtliche Zulage  

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wilds
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8 Jahren  ago  

Hallo, ich wollte nun das Formular weiterleiten und habe irgendwo gelesen, das eine Wohnsitzbescheinigung beigelegt werden muss, wenn man in D lebt. Ist das korrekt? Bekomme ich diese bei der Verbandsgemeinde? Vielen Dank. VG wilds


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wilds
15 Messages

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8 Jahren  ago  

Und ist es richtig, das nur die Mutter unterschreibt, auch wenn der Vater nur in Lux arbeitet?


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ondskapt
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8 Jahren  ago  

Zu erledigende Formalitäten: Sobald der Kinderarzt das Formular (oder Heft) vollständig ausgefüllt hat, muss die Mutter bei der Gemeindeverwaltung ihrer Wohnsitzgemeinde den Wohnsitz auf dem Formular bestätigen lassen. Anschließend ist das Formular (ggf. zusammen mit der Geburtsurkunde des Kindes) an die Zukunftskasse zu schicken. Wohnsitzbescheinigung erhälst du bei deiner Verbandsgemeinde.


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wieni
225 Messages

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8 Jahren  ago  

Hi wilds, wenn Du in D lebst bekommst Du die sogenannte Haushaltsbescheinigung beim Einwohnermeldeamt. Die Luxis brauchen das, um zu sehen, dass das Kind noch am leben ist (wie uns gesagt wurde!!). Unterschrieben wird der Wisch - also das blaue Heft - in der Tat von der Mutter, auch wenn nur der Vater in Lux arbeitet (aber er muss während der gesamten ersten beiden Lebensjahre des Kindes in Lux gearbeitet haben).

Falls irgendwelche Formulare fehlen, dann teilen die das einem auch mit, wenn man das Heftchen schon eingereicht hat. Also kein Stress. Bei uns gab es interessanter Weise keine Probleme mit der nachgeburtlichen Zulage, obwohl die U1 und U2 in Merzig im Krankenhaus gemacht wurden und nicht eindeutig ersichtlich ist, dass dies ein Kinderarzt gemacht hat. Hatte mich da schon mental drauf vorbereitet.