hallo, ich habe mal eine frage... mein sohn ist ende märz 2 geworden, wir möchten jetzt nachgeburtliche zulage beantragen, waren beim Kia, er hat auch alle Stempeln gemacht außer die ersten zwei, er meinte , die ersten zwei untersuchengen haben im KH noch stattgefunden, also reicht wenn ich die Kopien vom U-Heft beilege. stimmt das? wie macht man da richtig??
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Achtung, die 1. zwei müssen von einem Kinderarzt vorgenommen worden sein. Bei der 2. versteht sich das von selbst. Die erste muss in D allerdings nur von einem Geburtshelfer gemacht werden. Im Mutterhaus hast Du aber gute Chancen. Steht übrigens nirgendwo im blauen Heftchen, aber versteckt sich im Gesetzestext. Habe versucht das einzuklagen, weil man weder informiert wird, noch es in D Gesetz ist. Hat nichts gebracht. Also wenn Du irgendwie einen Weg findest, die U1 von einem Kinderarzt abstempeln zu lassen (im KH), dann hast Du gute Karten. Viel Glück!
Hallo! Ich habe auch eine Frage zu der nachgeburtlichen Zulage. Diese wurde doch nicht abgeschafft? Mein Mann ist Grenzgänger. Wir erwarten unser 2-tes Kind. Wir haben ein Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse geholt, dieser blaues Formular für die nachgeburtliche Zulage hat man uns aber nicht gegeben (beim ersten Kind hat man uns alles direkt gegeben). Ich habe aber vergessen zu fragen. Gibt es dieses Formular für die nachgeburtliche Zulage zum Abstempeln noch?
LG
Hi,
nachgeburtliche Zulage gibt es immer noch. Bitte nicht mit Muttersdchaftszulage und Erziehungsgeld verwechseln.
Unbedingt beachten: ALLE Stempel müssen vom Kinderarzt sein. Da in D die Untersuchung vom Gyn gemacht wird, verursacht dies Probleme. Unser Kinderarzt hat einfach den Stempal auf alles gemacht. Hat zweimal geklappt.