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Forum / Familie und Gesundheit

nachgeburtliche zulage  

Anonymous
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10 Jahren  ago  

hallo, ich habe mal eine frage... mein sohn ist ende märz 2 geworden, wir möchten jetzt nachgeburtliche zulage beantragen, waren beim Kia, er hat auch alle Stempeln gemacht außer die ersten zwei, er meinte , die ersten zwei untersuchengen haben im KH noch stattgefunden, also reicht wenn ich die Kopien vom U-Heft beilege. stimmt das? wie macht man da richtig??


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MW1
25 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo. Ich hatte auch versäumt die Stempel aus dem KH einzuholen. Bin nach einem Jahr ins KH gefahren u. habe dort gegenzeichnen lassen.


Profilbild von member_10_year
Simone
504 Messages

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10 Jahren  ago  

Kopien bezweifele ich. Fahr ins KH. NImm auf die Neugeborenenstation dein U-Heft mit und lasse dir dort alles eintragen.


Anonymous
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10 Jahren  ago  

danke für die Antworten, werde so machen


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LaLa1
157 Messages

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10 Jahren  ago  

Achtung, die 1. zwei müssen von einem Kinderarzt vorgenommen worden sein. Bei der 2. versteht sich das von selbst. Die erste muss in D allerdings nur von einem Geburtshelfer gemacht werden. Im Mutterhaus hast Du aber gute Chancen. Steht übrigens nirgendwo im blauen Heftchen, aber versteckt sich im Gesetzestext. Habe versucht das einzuklagen, weil man weder informiert wird, noch es in D Gesetz ist. Hat nichts gebracht. Also wenn Du irgendwie einen Weg findest, die U1 von einem Kinderarzt abstempeln zu lassen (im KH), dann hast Du gute Karten. Viel Glück!


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Lolana
40 Messages

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10 Jahren  ago  

Hallo! Ich habe auch eine Frage zu der nachgeburtlichen Zulage. Diese wurde doch nicht abgeschafft? Mein Mann ist Grenzgänger. Wir erwarten unser 2-tes Kind. Wir haben ein Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse geholt, dieser blaues Formular für die nachgeburtliche Zulage hat man uns aber nicht gegeben (beim ersten Kind hat man uns alles direkt gegeben). Ich habe aber vergessen zu fragen. Gibt es dieses Formular für die nachgeburtliche Zulage zum Abstempeln noch?

LG


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Lux2015
134 Messages

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10 Jahren  ago  

Hi,

nachgeburtliche Zulage gibt es immer noch. Bitte nicht mit Muttersdchaftszulage und Erziehungsgeld verwechseln.

Unbedingt beachten: ALLE Stempel müssen vom Kinderarzt sein. Da in D die Untersuchung vom Gyn gemacht wird, verursacht dies Probleme. Unser Kinderarzt hat einfach den Stempal auf alles gemacht. Hat zweimal geklappt.


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Lux2015
134 Messages

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10 Jahren  ago  

Das blaue Heft kann man bei der CNPF anfordern


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Lolana
40 Messages

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10 Jahren  ago  

Vielen Dank!