Hallo
Ist man 77 Tage Krank bezahlt der Arbeitgeber .
zu meiner Frage : nach 77 Tage bezahlt die Krankenkasse , wieviel % sind das und wie lang bezahlt die Krankenkasse
vielen Dank für jede Antwort
gruss
Hallo, schau Dir einmal den folgenden Link der OGBL an, hier ist alles ganz ausführlich erklärt.
http://www.ogbl.lu/wp-content/uploads/2011/10/broch_malade_DE.pdf
Wie ich gehört habe erkennt die CNS nur wirklich nachweisliche Erkrankungen wie z. B. ein gebrochenes Bein an...., oder etwas wozu es Röntgenaufnahmen oder sonstige Nachweise gibt. Burn-out etc. wird wohl schwieriger sein.
Erkundige Dich am Besten vorher ganz genau. Viel Erfolg und gute Besserung!
Hallo,
ich glaube Du hast Dir leider den Link nicht angeschaut, den ich Dir eingfügt hatte. Ich habe es jetzt einmal herauskopiert, Steht auf S. 8 und 9 der OGBL. Es hört sich so an oder so deute ich es, dass das Krankengeld ohne Abzug gezahlt wird. Und wenn Du einen Vorderwandinfarkt hattest, Deine ärztlichen Berichte und Nachweise bei der CNS erbringst, denke ich auch nicht dass es auch nur irgendein Problem gibt.
2) Wie hoch ist die Vergütung oder das Krankengeld im Krankheitsfall?
In Bezug auf die Dauer der Lohnfortzahlung bei Krankheit während des Zeitraums bis zum Ende des laufenden Kalendermonats, in den der 77. Tag der Arbeitsunfähigkeit unter Berücksichtigung eines Referenzzeitraums von zwölf Kalendermonaten in Folge fällt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung und andere Sach- und Geld-leistungen, die sich aus seinem Arbeitsvertrag oder gegebenenfalls Kollektivvertrag ergeben, so als habe er in diesem Zeitraum weitergearbeitet.In Bezug auf die Dauer der Krankheit, der von der CNS übernommen wird, entspricht das berufliche Einkommen des Arbeitnehmers
1. der höchsten Grundvergütung, die zu der in einem der letzten 3 Kalendermonate vor Beginn der Zahlung des Krankengeldes geltenden Bemessungsgrundlage zählt
92. sowie den Zuschlägen und Zuzahlungen, die zu den Bemessungsgrund-lagen der 12 Kalendermonate vor dem Vormonat des Eintritts der Ar-beitsunfähigkeit zählen, sofern sie monatlich bar zu entrichten sind, mit Ausnahme der Überstundenvergütung (Artikel 10 und 34 des Sozialver-sicherungsrechts). C)