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Forum / Familie und Gesundheit

Mutterschutz - und dann?  

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Lesch006
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9 Jahren  ago  

Hallo liebe Grenzgänger,

ich habe mich schon quer durch die Foren und das Netz gelesen, aber werde nicht so ganz richtig schlau. Vielleicht könnt ihr mir aus Erfahrung helfen? Ich versuche meine Situation mal kurz vorzustellen:

Ich und mein Mann arbeiten beide in Luxemburg, wohnen in Trier. Ich bin schwanger und möchte eigentlich nach dem Mutterschutz nicht mehr zurück an meinen Arbeitsplatz in Lux, sondern zu Hause beim Kind bleiben. Soweit ich das sehe, habe ich also folgende Möglichkeiten: a) nach dem Mutterschutz den Elternurlaub für 6 Monate à 1700€ nehmen und dann den Vertrag dort beenden. b) nach dem Mutterschutz kündigen und die Erziehungszulage à 485€ pro Monat bis zum 2. Lebensjahr des Kindes beziehen. (wobei mir hier nicht ganz klar ist woher da mein Anspruch rührt? Wenn ich kündige, arbeite ich ja nicht mehr in Lux ... oder habe ich schon allein Anspruch durch meinen Mann, der in Lux arbeitet?) c) in Deutschland Elterngeld beantragen, habe aber noch nicht rausgefunden wie hoch da der Betrag wäre (nehmen die in D dann mein Lux-Bruttoeinkommen her zur Berechnung oder muss ich da was umrechnen?). Außerdem: wenn ich ganz kündige, bekomme ich dann nur 300€ Elterngeld oder doch das errechnete, da ich ja VORHER berufstätig und nicht einkommenslos war? d) gibt es die Möglichkeit, das irgendwie zu kombinieren? Congé parental und Erziehungszulage schließen sich ja schon mal aus, aber was wäre mit 6 Monaten Elternurlaub Lux und dann anschließend noch Elterngeld in D beantragen oder ist das dann zu spät? Oder erst 12 Monate Elterngeld in D und dann noch die Erziehungszulage in Lux (mein Mann will keinen Elternurlaub nehmen)? Geht sowas?

Und zu guter Letzt für den Fall, dass mir hier niemand helfen kann: kann man einfach zum Jugendamt marschieren und sich das Elterngeld mal unverbindlich ausrechnen und erklären lassen (komme mit dem Onlinerechner nicht richtig zurecht)? Hatte auch schon mal an eine Beratung bei einer Gewerkschaft gedacht, bin allerdings nirgends Mitglied. Beraten die einen trotzdem, z.B. in der Grenzgängersprechstunde?

Danke schon mal für alle eventuellen Beiträge 🙂


Profilbild von member_10_year
Simone
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9 Jahren  ago  

b) fällt nach der neuen Familienreform schon mal flach. Die Erziehungszulage wird es nicht mehr geben! a) du könntest auch anstatt der 6 Monate Vollzeit Elternurlaub auch 12 Monate Teilzeit vereinbaren. Müsstest dann eben wieder nach dem Mutterschutz die Hälfter der Wochenarbeitszeit im Betrieb arbeiten plus die Hälfte des Elternurlaubsgeld auf 12 MOnate.


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Lesch006
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9 Jahren  ago  

Aaaaaah, danke für den Hinweis, Simone. Und ich habe die ganzen Artikel natürlich auch alle irgendwann gelesen, aber damals war das Thema für mich noch gar nicht interessant und ich habe es nicht so wahrgenommen. Ich habe aber auch immer ein Glück mit solchen Gesetzesänderungen ... für Erziehungsgeld zu spät und für den neuen Elternurlaub zu früh.

Jetzt lese ich gerade auf guichet.lu, dass für Anträge auf Erziehungsgeld, die vor dem 1. Juni eingereicht werden, Übergangsregelungen gelten. D.h. wenn ich vorher den Antrag noch stelle, dann bekomme ich evtl noch was? Weiß jemand was das heißt?


Profilbild von member_10_year
Simone
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9 Jahren  ago  

du kannst den Antrag aber erst mit dem Geburtstdatum deines Kindes stellen ...