Hallo,
ich hätte mal eine Frage zum Mutterschutz/-geld und auslaufenden befristeten Arbeitsverträgen.
Folgende Situation: - Frau schwanger - beide Elternteile arbeiten in Luxemburg, seit mehr als 6 Jahren - Wohnsitz Deutschland - der Arbeitsvertrag der Frau läuft im Oktober aus - der Mutterschutz der Frau würde im August beginnen
Was ich bis jetzt gelesen habe, sagt immer, dass während des Mutterschutzes der Arbeitsvertrag der Mutter aufrecht gehalten wird, das "Gehalt" aber von der CNS gezahlt wird. Stimmt dies auch, wenn der Arbeitsvertrag der Mutter de facto im Mutterschutz ausläuft und man in Deutschland wohnt?
Da bei der Frau, ja dann nach dem Mutterschutz theoretisch die Arbeitslosigkeit winkt, würde man das sich anschliessende Elterngeld in Deutschland beantragen, oder?
Würde mich sehr über Antworten freuen!! Grüsse