logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Familie und Gesundheit

Mutterschutz bei befristetem Arbeitsvertrag  

Profilbild von
wieni
225 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Hallo,

ich hätte mal eine Frage zum Mutterschutz/-geld und auslaufenden befristeten Arbeitsverträgen.

Folgende Situation: - Frau schwanger - beide Elternteile arbeiten in Luxemburg, seit mehr als 6 Jahren - Wohnsitz Deutschland - der Arbeitsvertrag der Frau läuft im Oktober aus - der Mutterschutz der Frau würde im August beginnen

Was ich bis jetzt gelesen habe, sagt immer, dass während des Mutterschutzes der Arbeitsvertrag der Mutter aufrecht gehalten wird, das "Gehalt" aber von der CNS gezahlt wird. Stimmt dies auch, wenn der Arbeitsvertrag der Mutter de facto im Mutterschutz ausläuft und man in Deutschland wohnt?

Da bei der Frau, ja dann nach dem Mutterschutz theoretisch die Arbeitslosigkeit winkt, würde man das sich anschliessende Elterngeld in Deutschland beantragen, oder?

Würde mich sehr über Antworten freuen!! Grüsse


Anonymous
Anonyme

Offline

11 Jahren  ago  

Soweit ich weiß, unterbricht der Mutterschutz den gültigen Arbeitsvertrag. Ist dieser ein zeitlich begrenzter Vertrag - CDD - so verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um die Dauer der schwangerschaftsbedingten Abwesenheit der Mutter vom Arbeitsplatz. Also: hat die Frau noch 6 Wochen zu arbeiten und geht dann in Mutterschutz, muß sie nach ihrem Mutterschutz noch 6 Wochen von der Firma beschäftigt werden. Oft wird aber, wenn der Vertrag kurz vor dem Auslaufen ist, ein Aufhebungsvertrag angestrebt.

Wer zwischenzeitlich welche Kohle zahlt, weiß ich nicht.


Profilbild von
wieni
225 Messages

Offline

11 Jahren  ago  

Lieber obiwan,

danke für die Antwort!! Hab zwischenzeitlich nochmal mit der CNS telefoniert, die haben mir gesagt,dass für sie im Grunde egal ist, ob noch ein Arbeitsvertrag existiert oder nicht, Ausschlaggebend sei, dass die Frau 6 Monate vor der Geburt bei der CNS versichert gewesen sei. Daraus schliesse ich, dass dann das Mutterschitzgeld aus Luxemburg käme - von der CNS. Theoretisch müsste die Frau dann in der Tat für 6 Wochen nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen, um danach arbeitslos zu sein. Dann stellen sich jetzt noch Fragen zum Elterngeld...die poste ich aber mal neu.

Grüsse