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Forum / Familie und Gesundheit

Mutterschaftsurlaub läuft über Arbeitsvertrag hinaus  

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Connie
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11 Jahren  ago  

Hallo mal wieder,

Wir hatten hier schon mehrmals das Thema, wenn man sich im Muttershutzbefindet und der Arbeitsvertrag dann solange aufrecherhalten bleibt (falls der normalerweise im Mutterschutz ablaufen würde), solange sich die Mutter noch im Mutterschutz befindet. Wie ist es dann mit dem Mutterschaftsurlaub? Mein Mutterschutz endet Ende Februar 2014 und dann beginnt der Mutterschaftsurlaub. Mein Vetrag endet im Juli. Ich habe vorgeschlagen, nach dem Mutterschutz sofort zu kommen, jedoch auf 50%. Das wurde nicht akzeptiert. Der AG hat natütlich Recht darauf, aber damit nehme ich den 6monatigen Mutterschaftsurlaub, der im August endet. Was ist dann mit diesem einem Monat nachdem mein Arbeitsvertrag endet? Wird dies immer noch als Mutterschaftsurlab bei der Krankenkasse berechnet oder bin ich in dem 6ten Monat dann schon einfach arbeitslos? Kann ich diesen Monat dann an den nächsten Mutterschaftsurlab dranhängen, wenn ich mich wieder im Arbeitsverhältnis befinden würde oder verfällt er? danke!


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wieni
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11 Jahren  ago  

Sprichst Du von Mutterschaftsurlaub? Oder Conge Parental - also Elternurlaub? Im Falle des Elternurlaubes läuft Dein Vetrag genau dann aus, wenn er ausläuft, sprich im Juli. Und wenn ich richtig liege, kann Dein Arbeitegeber Dir den Erlternurlaub sogar komplett verweigern, weil die Zeit in der Du im Elternurlaub wärest (sprich März bis August) nicht komplett von Deiner Vertragslaufzeit umfasst ist. Kurz um, Du hast theoretisch gar keinen Anspruch auf Elternurlaub und wärest, wenn Dein AG das so mit macht im August "arbeitslos". Wenn ich falsch liege soll mich jemand bitte schnell korrigieren....

Hier - von guichet.lu:

Der Elternurlaub und der befristete Arbeitsvertrag

Durch den Elternurlaub wird der befristete Arbeitsvertrag weder ausgesetzt noch ändert sich sein Enddatum. Damit der Elternurlaub jedoch in Anspruch genommen werden kann, muss der Vertrag mindestens bis zum Ende des Urlaubs laufen.


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Connie
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11 Jahren  ago  

oh Gott, wenn das wirklich so ist, dann kann ich nur verzweifeln:(


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wieni
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11 Jahren  ago  

Ja, deshalb hoffe ich, dass - falls ich falsch liege - mich irgend jemand schnell korrigiert...ich rufe "Info" ;-)...

Wo wohnt Ihr denn? In Deutschland? Da gäbe es dann ggf die Möglichleit das Elterngeld in DE zu beantragen. Willst Du bei Deinem Arbeitgeber bleiben oder verlässt Du die Firma nach Deinem Vetragsablauf so soder so?


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Connie
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11 Jahren  ago  

Wir wohnen beide in Deutschland. Ich habe dann auch dies bei guichet.lu gelesen und so weit ich es verstanden habe, liegst Du schon richtig mit der Antwort. Es handelt sich ja um 3 Wochen zwischen Arbeitsvertragsende und Ende des Elternurlaubs..Ich verstehe jetzt nicht ganz die Option mit dem Elterngeldantrag in Deutschland. Ich dachte, das können wir trotzdem auch machen, unabhängig jetzt von der beruflichen Situation? Mit dem Verlassen der Firma weiss ich noch nicht ganz genau. Ich denke nicht, dass die mir den Vertrag verlängern werden - aber das ist mein persönliches Gefühl. Wenn ich nicht die Möglichkeit bekomme (wenn ich den Elternurlaub nicht nutzen darf) 50% nach dem Mutterschutz arbeiten zu dürfen (und nicht 100%), dann gehe ich von alleine, denke ich. Ich habe nicht vor, ein 3monatiges Kind schon für die ganze volle Woche in Obhut bei jemandem zu geben:cry::cry::cry:


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wieni
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11 Jahren  ago  

Wenn Ihr beide In Deutschland wohnt, könnt Ihr das Elterngeld in Deutschland beantragen. Am besten Du rufst mal in Saarbrücken (die sollen besser sein als die in Trier) bei der Familienkasse an und fragst wie das funktioniert. In Luxemburg ist das "Elterngeld" immer an einen Arbeitsvertrag gebunden.

Für den Fall, dass Du eh sagst Du gehst, ergäbe sich eine ähnliche Möglichkeit wie bei meiner Frau (Ihr Vertrag läuft im Mutterschutz aus): Du sagst nach dem Mutterschutz, dass Du gar nicht zurück kommst (Du hast ein ausserodentliches Kündigungsrecht zum Wohle des Kindes). Somit hast Du keinen Arbeitgeber mehr in Lux und kannst in DE direkt das Elterngeld beantragen - bis zum 1. Geburtstag Deines Kindes. Check mal den Thread (hatte ähnliche Fragen: http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=forum&f_a=disc&f_id=14484&page=1).

Den Betrag den Du aus DE bekämest kannst Du mit einem Elterngeldrechner berechnen (gibts online). Du musst nur vorher Dein theoretisches deutsches Nettoeonkommen berechenen - Brutto-Netto-Rechner, Steuerklasse IV.

Ganz entspannt :-). Dass klappt schon!!!!


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Connie
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11 Jahren  ago  

Ah danke, dann versuche ich bei der Familiekasse in SA anzurufen, danke für die Hinweise, es war alles sehr sehr hilfreich!


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Connie
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11 Jahren  ago  

Hallo, noch eine Frage:) Es ist mir erst gestern Nacht um 3.30 eingefallen..:) Ich habe festgestellt, dass mein AG mir meinen Elternurlaub berechnet hat indem er davon ausgegangen ist, das ich stillen werde und 12 Wochen nach der Geburt im Mutterschutz bin. Und somit überschreite ich die Zeit danach mit dem Elternurlaub den Arbeitsvertrag um 3 Wochen..Dies geschieht aber nur, wenn ich ja Attest von dem Arzt mitbringe, dass ich stille..Wenn ich aber von vorne rein sage, ich werde nicht stillen, dann habe ich ja nur 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt und mein Elternurlaub beginnt ein Monat früher- somit hätte ich noch Recht auf den Elternurlaub, da mein Arbeitsvertrag 3 (!!!) Tage nach dem Ende von dem Elternurlaub ausläuft....:) Wäre das möglich oder kann CNS dies ablehnen??


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo,

wende Dich am besten an einen der Gewerkschaften!

Dies kann dir hier warscheinlich keiner genau Sagen.


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Connie
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11 Jahren  ago  

Ich wollte das bei CNS bestätigt bekommen aber die waren dermaßen unhöflich und ließen mich gar nicht die Situation schildern! Boah, was das für Unfreundlichkeit!


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Die CNS ist für den Congé parental gar nicht zuständig.


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Connie
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11 Jahren  ago  

aber ich muss doch zu CNS den Antrag schicken (habe vor mir liegen)..


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Connie
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11 Jahren  ago  

Jetzt habe ich bei CNPF angerufen. Erstmal sagten sie mir, wenn ich befristeten Vetrag habe, dann habe ich sowieso keinen Anspruch auf Elterngeld. Dann habe ICH die Dame belehren müssen. Zum Schluß hat sie festgestellt, ich muss einfach den Antrag bei CNS machen, die Situation erklären und abwarten, ob die es genehmigen oder ablehnen..Na wunderbar 😀


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wieni
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11 Jahren  ago  

Ei super!!! Dann würde ich mir an Deiner Stelle nur überlegen, ob Du in Lux nach dem Conge Parental wieder arbeiten willst/kannst oder nicht. Falls nicht, kannst Du ja immer noch das Deutsche Elterngeld in Betracht ziehen. Natürlich käme es noch drauf an wie gross der Unterschied zwischen dem deutschen und Lux Elterngeld wäre.

Wenn Dein Vertrag den Elternurlaub in Lux komplett umschliesst können die das doch garnicht ablehnen, oder?


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Connie
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11 Jahren  ago  

Hi Wieni, ich habe deinem Rat gefolgt und die Familienkasse in Saarbrücken angerufen - also die Sache ist ja geklärt- falls ich den Elternurlaub nicht nehmen dürfte, bekäme ich ja sofort das Elterngeld von Deu- das hat mich schon mal beruhigt, danke:) und den +/- Betrag wurde auch berechnet:) Ich würde auch mal sagen, dass sie es nicht ablehnen können, da grundsätzlich diese 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt gelten und die Stillzeit ist eine von den Ausnahmefällen, die Mutterschutz verlängern würden. Und nein, ich würde nach dem Elternurlaub nicht zurückkommen, bzw die haben mir mittlerweile gesagt, dass die meine Stelle wahrscheinlich outsourcen werden..Na ja..Wie Du sagst, das wird's schon:)