hallo... zahle für meine tochter (13jahre alt) jeden monat unterhalt,so soll es ja auch sein! meine ex lebt mit ihr in bayern und immer wenn die kleine ferien hat kommt sie zu mir(uns) ins schöne saarland. nun wurde mal wieder ne lohnprüfung von meiner ex in die wege geleitet mit dem ergebniss das ich nun nicht mehr die 339 euro zahlen muss sondern 110 prozent,also 390euro ...angerechnet wird mir das halbe kindergeld...habe dann mit bayern telefoniert und mal nachgefragt wie es mit dem kinderbonus ist,den ja meine ex seit JAHREN jedes jahr von der familienkasse lux erhält! das sind ja 922,50euro !!!das müsste mir doch mit angerechnet werden,oder nicht????dann müsste ich ja etwa 75 euro weniger zahlen im monat...AN DIE MORALAPOSTEL: nein ich versuche nicht mich vor irgeneiner zahlung zu drücken,es ist einfach nur so das mich meine ex genug geld gekostet hat und irgenwo muss mal schluss sein...desweiteren würde meine tochter gern zu mir ziehen,aber da meine ex das alleinige sorgerecht hat(weil ich damals zu blauäugig war um ein gemeinsames zu beantragen)wird das wohl nicht so einfach sein! bin für jeden rat dankbar!
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ganz so einfach ist es wohl nicht! Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil der elterlichen Sorge, in diesem Fall der gemeinsamen Sorge beider Elternteile. Die elterliche Sorge ist in § 1626 BGB geregelt und endet erst mit der Volljährigkeit des Kindes, sofern es keine anderen gerichtlichen Entscheidungen (z.B. Betreuung) gibt. Erst mit 18 Jahren kann ein (nicht unter Betreuung stehendes) Kind daher allein und gegen den Willen der Eltern entscheiden, bei wem es leben will, da dann eben kein Sorgerecht mehr besteht. Unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls kann der Elternteil, bei dem das Kind zukünftig leben will, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, wobei das Gericht dann die elterliche entscheidung durch Beschluss ersetzen wird. Dabei wird das Gericht allein nach dem Kindeswohl entscheiden, MUSS also nicht die Wünsche der Elternteile oder des Kindes berücksichtigen. Aber in diesem Verfahren ist das Kind nach § 159 FamFG anzuhören. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres hat die Anhörung nach § 159 FamFG auf jeden Fall zu erfolgen und darf nur in absoluten Ausnahmefällen unterbleiben Dem Wunsch des Kindes wird dann in der Regel entsprochen, WENN es dem Kindeswohl entspricht. Allein bestimmen kann ein Kind zwar nicht, aber ab 14 Jahre hat sein Wort schon erhebliches Gewicht bei der Entscheidungsfindung des Gerichtes.
Zitat 1 "Je älter ein Kind ist, umso weniger wird man eine Entscheidung gegen den Willen des Kindes treffen. Will z.B. ein 14-jähriges Kind unbedingt beim anderen Elternteil wohnen, so hat dieser Wunsch angesichts des Alters des Kindes meist Vorrang vor irgendwelchen anderen Erwägungen."
Zitat 2 "Ist das Kind bereits 14 Jahre alt oder älter, so kann es der Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil widersprechen."
Nach aktueller Rechtssprechung wird keinem 14 jährigen Kind der Umzug verwehrt wenn keine Gründe vorliegen die GEGEN das Kindeswohl sprechen.
Selbst wenn das Kind nach 14 Tagen wieder zurück will, auch dann wird man dem Willen zusprechen und wenn das ganze keinen Schulwechsel bedeutet kann das sogar mehrmals im Jahr wechseln.
guckst du da:
so der neuste stand der dinge ist nun das der herr vom jugendamt in bayern mittgeteilt hat,das der kinderbonus wenigstens hälftig angerechnet werden muss!allerdings sagte er mir auch das meine ex ihm mitgeteilt hätte,das sie seit 2013 schon keinen kinderbonus aus lux mehr bekommen würde...sie wohnt nun seit über 6jahren in bayern und bekam den bonus ja vorher auch,warum sollte sie ihn denn nun nicht mehr bekommen?ich bekomme ja auch weiterhin diff kindergeld und boni für die noch im haushalt lebende tochter...die vorraussetzungen sind also erfüllt..verstehe ich nicht,oder meine ex lügt,was mich nun auch nicht wundern würde....muss die familienkasse lux mir auskunft geben,ob noch boni an sie gezahlt wird???
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mal wieder danke an alle die mir helfen!!!!!!!!!!!!! @thomas 128 also ich bekomme diff kindergeld und auch jedes halbe jahr ne abrechnung!problem ist nur das meine tochter bei der ex lebt,wir nicht verheiratet waren und deshalb gehe ich davon aus das nur sie etwas schriftlich darüber bekommt!