Es wurde beschrieben das ich mich als Grenzgänger in einer D KK anmelden muß und diese alles mit der Lux KK abrechnet.Muß ich bei Rezepten oder bei Arztbesuchen irgendwelche Vorlagen tätige? Ich habe nämlich vor nach Lux arbeiten zu gehen.Meine Frau arbeitet in D, habe ein Kind das ich über meine Frau weiter versichern werde. Danke vorab für die Infos die an mich kommen MFG tulli
In Deutschland bleibt für Dich alles beim alten. Du bekommst eine neue KK-Karte, das ist alles. Wenn Du aber in Luxemburg zum Arzt gehst, ist es etwas anders:
Normalerweise bezahlst Du in der Apotheke nur den Pflichtbeitrag an Medikamenten (wie in Deutschland auch), es sei denn, Du hast etwas Außergewöhnliches auf dem Rezept stehen, das nicht abgedeckt wird durch die Normalregelung.
Vom Arzt in Luxemburg bekommst Du jeweils eine Rechnung zugeschickt. Die muß beglichen werden, danach kannst Du um Rückerstattung bitten. Normalerweise zahlt die CCSS recht schnell zurück, also spätestens nach 2 Wochen (nach meiner Erfahrung)
Danke für deine Antwort Alpinkatze.Weist du auch ob ich den Kindergeldausgleich bei einem Kind von Lux.bekomme.Bekomme ich den Bonus für ein Kind auch nur wenn ich (wie beschrieben Familienleistung beziehe).?das heisst ich muss den Ausgleich von 1,56 pro Monat in Lux beantragen um Bonus von 922€ zu erhalten.Stimmt das ?
alpinkatze: Vom Arzt in Luxemburg bekommst Du jeweils eine Rechnung zugeschickt. Die muß beglichen werden, danach kannst Du um Rückerstattung bitten. Normalerweise zahlt die CCSS recht schnell zurück, also spätestens nach 2 Wochen (nach meiner Erfahrung)
Aber nur 85%, wenn ich mich nicht irre:confused:
Ich konnte in Erfahrung bringen das alles wie bisher läuft außer das ich ein Vermerk auf meiner kk mit Grenzgänger bekomme und dann die deutsche Kasse mit den Luxemburger System abrechnet, in Deutschland natürlich. Wollte fragen ob das stimmt ? Ich haette sogar Vorzüge da ich in kein buget beim Hausarzt haette .:shocked: