Grüß Euch, ich bin noch nicht so lange in Luxembourg und hätte mal eine generelle Frage.. Ab der wievielten Schwangerschaftswoche muss man seinem Arbeitgeber eine Schwangerschaft melden ?
vielen Dank
Grüß dich,
in der luxemburgischen Gesetzgebung steht nichts davon wann man dem Arbeitgeber einen Schwangerschaft melden muss. Es ist allerdings so dass es für verschiedene Arbeiten Mutterschutz gibt (zB: Nachtarbeit, Gesundheitswesen etc), bei denen der Arbeitgeber den Arbeitsplatz anpassen muss beziehungsweise eine Arbeitsdispenz fällig wird.
Da eine schwangere Frau ein Recht auf 8 Wochen Extraurlaub vor der Entbindung hat (Titel III vom III Buch des Arbeitsgesetzbuches), wäre es schon besser dem Arbeitgeber zeitig bescheid zu geben.
Gruß, JF
http://www.itm.lu/brochures/fiches-informatives/fiches-informatives/fi_emploi_des_femmes.pdf (leider nur in französischer Sprache)
Hallo,
Ich habe meine Frau zum Frauenarzt begleitet. Sie hat der Sekretärin die gleiche Frage gestellt. Antwort war: Arbeitgeber muss Bescheid kriegen vor der 15. oder 16. Woche. Leider findet man diese Info noch nicht mal bei der Krankenkasse, da wie jfusenig schreibt, im Gesetzestext nichts davon steht. Der Bescheid muss per Einschreibebrief mit Rückschein an den Arbeitgeber adressiert werden.
Sobald dies getan ist, und insofern du den Elternurlaub beantragen willst, kannst du eine Woche später diesen per Einschreiben beantragen. Bloss nicht beide zusammen schicken. Der Bescheid und die Beantragung sollen getrennt geschickt werden. Der Arbeitgeber hat dann, glaube ich einen oder zwei Monate Zeit dir zu antworten.
Du kannst ja mal einen luxemburgischen Frauenarzt anrufen und dir alles erklären lassen.