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Forum / Familie und Gesundheit

Mann Hauptverdiener LUX, Frau 450€ Deutschl., nun für 190€ selber versichern  

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Lucy09
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5 Jahren  ago  

Ist es richtig, dass man sich bald als 450€ Minijobberin, (Familie wohnhaft in D, Frau 450€ Job in D.) mit geschätzten 190€ in Deutschland selbst versichern muss?? = lohnt nicht mehr?!?

Und wenn ja, fällt das Kind dann auch aus der Lux. Versicherung (beispielsweise auch bei Teilzeit der Frau in D.), oder bleibt es beim Hauptverdiener (Lux.) versichert??

DANKE SCHON MAL!


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info
3703 Messages

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5 Jahren  ago  

Sie bleibt bei dir, siehe dazu:

"

Bei einem Minijob führt der Arbeitgeber 13 Prozent als Krankenversicherungsbeitrag an die Knappschaft-Bahn-See ab. Durch die pauschalen Beträge Ihres Arbeitgebers zur Krankenversicherung entsteht für Sie allerdings kein eigenes Krankenversicherungsverhältnis. Sie können daraus keine Leistungen in Anspruch nehmen, da die Pauschalabgaben in den allgemeinen Gesundheitsfonds fließen. Deshalb müssen Sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern, wenn Sie nicht bereits durch Ihre Haupttätigkeit oder durch eine Familienversicherung abgesichert sind."


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Lolana
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5 Jahren  ago  

Heißt das, wenn z.B. Mann in Lux arbeitet und die Frau einen Minijob (450,- Euro Basis) in D hat, bleiben die Kinder und auch die Frau über den Mann versichert, oder verstehe ich was falsch?

 


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Lucy09
2 Messages

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5 Jahren  ago  

DAS ist doch meine FRAGE!! 

Das soll sich bald ändern, also die Pflicht, sich zusätzlich als Frau in D. versichern zu müssen.

WER weiß darüber was, und wenn ja, ab wann kann das eintreten??

DANKE! 


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kiwu2009
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5 Jahren  ago  

Hallo,

 

1.) wenn die Frau in diesem Beispiel in DE pflichtversichert ist, dann fällt das Kind aus LU weg und muss bei der Frau in DE versichert werden. Maßgeblich für die Familienversicherung ist zuerst das Wohnsitzland, dann erst das Ausland. Hier ist ja die Frau dann pflichtversichert in DE, also greift die Familienversicherung über die Frau (egal wer Hauptverdiener ist).

2.) Frag mal bei deiner Krankenkasse nach, speziell diejenigen, die die Auslandsverträge machen. Die sollten dir erklären können, ob und ab wann solch eine Änderung greifen könnte mit der Pflichtversicherung wenn Ehemann im Ausland tätig ist und man selbst 450 € Kraft in DE ist.

Sobald du mehr als 450 € in DE verdienst, bist du Pflichtversichert in DE, also bei Halbtags über 450 € greift sofort Punkt 1.


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3703 Messages

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5 Jahren  ago  

Wenn ein Elternteil in Deutschand der allgemeinen Sozialversicherungspflicht unterliegt ist das Kind über den Elternteil versichert. 

Lediglich Beamte können also in Deutschland Einkommen über Mini Job erziehlen ohne das die Kinder über sie zu versichern sind. Alle anderen, egal ob angestellt oder selbständig übernehmen automatisch die KV-pflicht.


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Lolana
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5 Jahren  ago  

Zur Zeit ist aber der Minijob (noch) sozialversicherungsfrei, oder?


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5 Jahren  ago  

Nicht ganz, der Mini-Job ist nicht sozialversicherungsfrei, er unterliegt nur nicht der allgemeinen Sozialversicherungspflicht da der MiniJob Sonderregelungen hat.


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Lolana
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5 Jahren  ago  

Wirkt es sich irgendwie aus, wenn man Pflegegeld aus Lux bekommt und dann eventuell einen Minijob in Deutschland aufnimmt? Mann arbeitet in Lux, ich bin z.Z. Hausfrau und bekomme Pflegegeld aus Lux.


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Maisy
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5 Jahren  ago  

Sobald du einer Beschäftigung nachgehst die der allgemeinen Sozialversicherungspflicht unterliegt musst du in die deutsche Kasse und somit auch dein Kind. Die deutsche Pflegekasse wird dann zuständig.


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Lolana
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5 Jahren  ago  
Veröffentlicht von: Maisy

Sobald du einer Beschäftigung nachgehst die der allgemeinen Sozialversicherungspflicht unterliegt musst du in die deutsche Kasse und somit auch dein Kind. Die deutsche Pflegekasse wird dann zuständig.

Ja, danke, das ist soweit klar. Aber wie ist es bei einem Minijob?