Hallo Zusammen,
hätte nochmal kurz eine Frage: ich bin Grenzgänger und mein Freund arbeitet in Deutschland. Wir sind nicht verheiratet. Wir möchten den Kleinen (ET März 2016) auf meine Lohnsteuerkarte nehmen. Macht das Sinn? Falls ja, müssen wir das irgendwo angeben oder wie funktionier das genau?