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Das Benzin in Luxemburg wird billiger
Forum / Familie und Gesundheit

Leistungen deutscher Krankenkasse  

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carlo4711
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1 Woche  ago  

Hallo,

Ich wohne in D und erhalte Invalidenrente von der CNAP LU. In D noch nicht das Rentenalter erreicht. Krankenversichert bei der CNS, also LU, in D Gesundheitskarte der Barmer. In der BarmerApp habe ich so gut wie keine Funktionen verfügbar. Jetzt habe wir die App für meine Frau, die in D arbeitet installiert. Im Gegensatz zu mir hat sie auf umfangreiche Funktionen, u.a. Vorsorgeuntersuchungen Zugriff.

Mir ist klar, dass ich nicht bei der dt. Krankenkasse versichert bin, sondern bei der CNS. Trotzdem erstaunt es mich, dass mir die dt. Krankenversicherung nicht alles anbietet, als wäre ich direkt dort versichert. Weiß hier jemand, ob die dt. Krankenversicherung hierzu gesetzlich verpflichtet ist?

Hat jemand bei einer anderen dt. Krankenversicherung bessere Erfahrung hinsichtlich der angebotenen Leistungen bei Versicherung über CNS?

Nebenbei:

Im Forum schon oft diskutiert, wurde die KV Pflicht in D bei Eintritt ins Rentenalter. Ich meine mich zu erinnern, dass dort eine Aussage kam, dass es nicht gerecht wäre, in L den niedrigeren Beitragssatz zu zahlen, dafür in D bei der Krankenkasse den vollen Service zu erhalten (sinngemäß meine ich mich daran zu erinnern).

 

Vielen Dank im Voraus


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Tuta
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1 Woche  ago  

Du bekommst bei deiner deutschen Abrechnungskasse exakt die gleichen Sachleistungen wir ein direkt dort Versicherter.

Es kann nur sein, dass der Zugangsweg nicht so "komfortabel" via App ist, auf direkte Anfrage bei der Kasse bekommst Du die gleichen Leistungen.


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carlo4711
21 Messages

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1 Woche  ago  

Hallo Tuta, vielen Dank für Info.

VG


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MischMasch
Trier | Deutschland | 369 Messages

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1 Woche  ago  

Mit dem S1 Formular der CNS erhältst Du als Grenzgänger bei einer deutschen Krankenkasse „Leistungsaushilfe“. D.h. Du erhältst die gleiche medizinische Versorgung wie wenn Du in Deutschland versichert wärst. Wie Du schon richtig festgestellt hast, wirst Du dadurch aber kein Mitglied der dt. Krankenkasse.

Die Apps werden aber nur den Mitgliedern zur Verfügung gestellt. App Funktionen, wie Einsicht in E-Rezepte oder elektronische Patientenakte werden damit bisher für Grenzgänger aber verweigert. Zumindest ist das auch bei der Techniker Krankenkasse so.

Wenn jemand andere Erfahrungen hat, würde mich das auch interessieren!


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carlo4711
21 Messages

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6 Tagen  ago  

Hallo MischMasch, auch Dir vielen Dank. VG


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wieni
227 Messages

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4 Tagen  ago  

Was man bei der Barmer auch nicht hat als Grenzgänger ist das Bonusheft. Ich hab die App schon fast entsorgt, weil sie als "nicht-Voll-Mitglied" völlig nutzlos ist. Interessanterweise habe ich aber nirgends dazu irgendwas Schriftliches gefunden.


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MischMasch
Trier | Deutschland | 369 Messages

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4 Tagen  ago  

Mein Bonusheft in Papierform habe ich direkt von meinem Zahnarzt bekommen. Da ich seit 20 Jahren den gleichen habe, hat der bei der letzten kostenpflichtigen Behandlung die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen aber direkt an die Kasse gemeldet, ohne dass ich das Heft vorzeigen musste.Digitale Varianten des Bonusheftes  sind wiederum nur für Mitglieder der Krankenkassen verfügbar; entweder in der App oder in der ePA. 


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Jumbo
SLS | D | 707 Messages

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4 Tagen  ago  

@ CARLO 4711

Das mit der Krankenkasse hast du zum Teil richtig im Hinterkopf. 

Nur wenn  du als Rentner in Deutschland wohnst! und!! die deutsche und lux. Rente erhälst, bist du in der deutschen Krankenversicherung versichert. Wenn du nur die lux. Rente erhälst bist du weiterhin in Luxemburg versichert. (Deshalb verzichten viele Grenzgänger auf die dt. Rente, weil sie u.U. nur wenige Jahre in Deutschand gearbeitet haben, und sie gering ist). 

Als Rentner mit zwei Renten zahlst du in der deutschen Krankenversicherung  derzeit 12,90 % von der luxemburgischen Bruttorente. Luxemburgische Rentner zahlen nur 4,2% von der Bruttorente. Dieses europäische Gesetz besteht seit 1.7.2011 und wurde von den DEUTSCHEN angegangen. Ob das sich jemals ändert???

 

 


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Tuta
88 Messages

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4 Tagen  ago  

@Jumbo,

dieses Gesetz kostet Deutschland sehr viel Geld!

Sämtliche Renter aus Italien. Spanien, Portugal, Polen, Rumänien und Bulgarien, die nachdem sie in Rente gegangen sind, in Ihre Heimat zurückgegangen sind, zahlen nicht die hohen deutschen Beiträge sondern nur die weitaus niedrigeren in Ihren Heimatländern.

Die Idee hinter diesem Gesetz ist richtig, dass man die Beiträge des Landes zahlt in dem man die Leistungen in Anspruch nimmt. Ein bulgarischer Rentner, der deutsche Beiträge zahlt, aber nur bulgarische Leistungen erhält, wäre zu recht stinksauer.

Im Falle LU/DE führt das umgekehrt zu höheren Beiträgen, das ist aber ein Luxusproblem und hinzunehmen. Es ist auch nicht einzusehen warum ein Rentner mit Rente aus Luxemburg, der in Deutschland lebt und die Leistungen hier bezieht, nicht in die deutsche Krankenversicherung einzahlt.

Die Regelung, dass wenn nur eine LU Rente bezogen wird, die KV in LU bleibt ist schon eine eigentlich nicht gerechtfertigte Bevorzugung.

Auf eine kleine deutsche Rente zu verzichten, um in der LU Krankenversichertung zu bleiben, kann gefährlich nach hinten losgehen. Wenn der Rentner hohe Kosten verursacht, überprüft die CNS den Fall und kommt zu dem Schluß, dass der Verzicht auf die deutsche Rente zu Lasten Dritter geht und daher für die CNS unbeachtlich ist.

Die CNS wird dann den Rentner rauswerfen und in Deutschland müssen die Beiträge rückwirkend nachgezahlt werden. Ob man dann noch den Stuerberater haftbar machen kann, der das so empfohlen hat ist fraglich.

 


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carlo4711
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4 Tagen  ago  

@Tuta

Mein Rentenbescheid D liegt bei nicht ganz EUR 40, schwierig zu beurteilen, ob die CNS mich bei Verzicht auf die dt. Rente rauswerfen wird. Nach Erhalt meiner Invalidenrente erhielt ich von der D Rentenversicherung ein Schreiben, ob ich auch in D Berufsfähigkeitsrente beziehen möchte. Ich habe zurückgeschrieben, dass ich darauf verzichte. Angesichts des niedrigen Betrages wollte ich den ganzen Aufwand nicht. 

Viele Grüße


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info
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3 Tagen  ago  

@Jumbo

bitte keine falschen Zahlen verbreiten, der KV Beitrag auf ausländische Renten beträgt 7,3%!Plus halber Beitrag zur PV.


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info
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3 Tagen  ago  

@Tuta

Wer ins Ausland geht zahlt nur dann in dem Land KV wenn er da arbeitet oder von dem Land eine Rente bekommt ☝️es sind also nicht sämtliche Rentner betroffen.


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info
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3 Tagen  ago  

@carlo

Die Rente von 40 Euro loest dch gar keine KV Pflicht aus in Deutschland, warum nimmst du die Rente nicht einfach an, ist halt wie ein kleines Taschengeld.

Quelle TK

"Ab dem 1. Januar 2025 gilt ein monatlicher Freibetrag von 187,25 Euro (2024: 176,75 Euro). Das heißt: Erst ab dieser Höhe werden Krankenversicherungs-Beiträge auf Versorgungsbezüge fällig. Zu zahlen sind der allgemeine Beitragssatz und der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz. "


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carlo4711
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3 Tagen  ago  

@Info

Super und Danke, das mit dem Freibetrag wußte ich nicht. Daher dachte ich auf die 40 zu verzichten, um keine KV Pflicht in D auszulösen. Und hätte dann trotzdem befürchtet, dass mich die CNS dann rausschmeißt. VG und danke.

 


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foxi1000
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1 Tag  ago  
Posted by: info

@carlo

Die Rente von 40 Euro loest dch gar keine KV Pflicht aus in Deutschland, warum nimmst du die Rente nicht einfach an, ist halt wie ein kleines Taschengeld.

Quelle TK

"Ab dem 1. Januar 2025 gilt ein monatlicher Freibetrag von 187,25 Euro (2024: 176,75 Euro). Das heißt: Erst ab dieser Höhe werden Krankenversicherungs-Beiträge auf Versorgungsbezüge fällig. Zu zahlen sind der allgemeine Beitragssatz und der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz. "

@ info

Wenn ich das richtig nachgelesen habe, bezieht sich der Freibetrag 187,25€ 2025 nur auf Betriebsrenten und nicht auf die gesetzliche Rente.....oder?