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Forum / Familie und Gesundheit

Leistungen Baby für Grenzgänger  

Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Hallo zusammen, ich muss nochmal fragen, weleche Leistungen es für die Geburt eines Baby und danach gibt? irgendwie höre ich immer unterschiedliche Aussagen. Zur Situation, ich bin Grenzgänger und meine Frau ist Beamtin. Krankenkasse ist schon geklärt und Kindergeld gibt es von Lux das Differenzkindergeld, Elternzeit macht zunächst mal nur meine Frau.

Jetzt höre ich immer was von Untersuchungen die machen kann und eine Art Fördeung zur Geburt und so was halt.. Ich habe auch schon bei guichet.lu geschaut.

Nach dem was ich dort lese,bekommen wir keinerlei Leistungen aus Lux für das Baby (Ausnahme Differenz Kindergeld).

Ist das richtig so?

Danke hakes1701d


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Simone
504 Messages

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12 Jahren  ago  

Richtig. Diese vorgeburtliche und geburtliche Zulage bekommt ihr nicht, weil sie an die Mutter gekoppelt ist, die dann Grenzgängerin sein müsste. Die nachgeburtliche Zulage solltet ihr bekommen, wurde schon öfters so gesagt, kann ich persönlich aber eben nicht bestätigen, da es bei mir eine andere Konstellation ist. Ihr bekommt das Differenzkindergeld halbjährlich mit dem Kinderbonus ausgezahlt.


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3714 Messages

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12 Jahren  ago  

Wie wäre es damit die offizielle Informationsquelle zu nutzen und nicht auf das Gespräch der Thekenphilosophen zu hören?

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/famille/index.html


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Marnika
107 Messages

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12 Jahren  ago  

Die gleiche Frage habe ich mir aus gegebenem Anlass auch gestellt. Die Aussage der CNPF heute morgen war, dass wir (ich=Grenzgänger, Frau=Angestellte in D) nur Anspruch auf Differenzkindergeld und ich Anspruch auf Elternurlaub.

Da die Aussagen der CNPF anscheinend willkürlich und nicht im Einklang mit dem Guichet sind, wäre es schon interessant zu wissen, ob jemand mit der gleichen Konstellation in den Genuss der Zulage(n) - und falls ja, welcher - gekommen ist.


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Masipulami
174 Messages

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12 Jahren  ago  

Wir haben letztes Jahr bei gleicher Konstellation die nachgeburtliche Zulage erhalten. Vor- und geburtliche Zulage wurde nicht gezahlt.

Was hier noch fehlt ist das Erziehungsgeld, das man in Luxemburg für die ersten beiden Jahre beantragen kann.


Anonymous
Anonyme

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12 Jahren  ago  

Masipulami: Wir haben letztes Jahr bei gleicher Konstellation die nachgeburtliche Zulage erhalten. Vor- und geburtliche Zulage wurde nicht gezahlt.

Was hier noch fehlt ist das Erziehungsgeld, das man in Luxemburg für die ersten beiden Jahre beantragen kann.

Das Erziehungsgeld wird mit dem sog. Differenzkindergeld ausgezahlt.

Generell und sicher sind dieses Differenzkindergeld (inkl. der Erziehungszulage und Kinderbonus). Es gibt das Erziehungsgeld (früher -zulage) ODER Erziehungsurlaub- da kann man wählen. Guichet ist hilfreich, aber in Sachen nachgeburtliche Zulage widerspricht sich das manchmal - uns wurde bei gleicher Konstellation gesagt, dass wir KEINEN Anspruch darauf haben. Sind aber "nur" 600 Euro einmalig, im Vergleich zu 12.000 Euro Differenzkindergeld in 2 Jahren verschmerzbar.


Anonymous
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12 Jahren  ago  

Danke für die Hinweise, dann probieren ich es mal mit der nachgeburtlichen Zulage.

Erziehungsgeld ist momentan kein Thema für uns


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info
3714 Messages

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12 Jahren  ago  

was ist daran schwer zu verstehen - DER VATER ODER DIE MUTTER - ????

"Bei Nicht-Gebietsansässigen müssen der Vater oder die Mutter des Kindes seit der Geburt des Kindes in Luxemburg sozialversichert sein."

siehe unten, da ist der Auszug her! _________________________________________________________________________________________ Nachgeburtliche Beihilfe

Die nachgeburtliche Beihilfe ist der 3. Teilbetrag der Geburtsbeihilfe. Sie wird unter bestimmten Bedingungen nach dem 2. Geburtstag des Kindes gezahlt. Als Voraussetzung für die Zuerkennung der nachgeburtlichen Beihilfe zu erfüllende Bedingungen

Das Kind muss seit seiner Geburt bis zur Vollendung seines 2. Lebensjahres ständig in Luxemburg gelebt haben (es sei denn, es handelt sich um ein im Ausland geborenes Kind, das von einer Person mit Wohnsitz in Luxemburg adoptiert wurde). Das Kind muss innerhalb den auf dem Antragsformular angegebenen Fristen an 6 medizinischen und davon 2 nachgeburtlichen Untersuchungen durch einen Kinderarzt teilgenommen haben. Bei im Ausland adoptierten Kindern werden die im Ausland durchgeführten ärztlichen Untersuchungen berücksichtigt, sofern sie mit den von der luxemburgischen Gesetzgebung vorgesehenen Bestimmungen übereinstimmen. Wurde das Kind im Ausland nicht untersucht und wird dies jedoch gleich nach seiner Ankunft in Luxemburg nachgeholt, haben die Eltern entsprechend der Anzahl der durchgeführten ärztlichen Untersuchungen Anspruch auf einen Teil der nachgeburtlichen Beihilfe. Bei Nicht-Gebietsansässigen müssen der Vater oder die Mutter des Kindes seit der Geburt des Kindes in Luxemburg sozialversichert sein.

Die nachgeburtlichen Untersuchungen müssen in der Geburtsklinik vorgenommen werden. Die 1. Untersuchung findet innerhalb von 48 Stunden nach der Geburt statt, die 2. beim Verlassen der Geburtsklinik bzw. zwischen dem 5. und 10. Tag.

Zu erledigende Formalitäten

Ein Formular (oder Heft) wird der Mutter im Normalfall nach der Geburt in der Geburtsklinik oder im Krankenhaus, in der das Kind geboren wurde, oder aber durch den Standesbeamten bei der Anzeige der Geburt ausgehändigt. Sobald das Formular (oder Heft) vom Kinderarzt ausgefüllt wurde, muss sich die Betroffene zur Gemeindeverwaltung ihrer Wohnsitzgemeinde begeben, um sich den Wohnsitz auf dem Formular bestätigen zu lassen. Anschließend schickt die Betroffene das Formular der CNPF zu, gegebenenfalls mit einem Auszug aus der Geburtsurkunde des Kindes.

Zahlungsmodalitäten

Die Beihilfe wird:

an die Mutter überwiesen, wenn die Eltern zusammen wohnen; andernfalls wird sie an denjenigen ausgezahlt, der sich zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Leistung um das Kind kümmert.