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Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Familie und Gesundheit

Leistungen aus Lux. bei "unehelicher Geburt"  

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telfsi97
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13 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich arbeite seit 11 Jahren in Luemburg und meine Freundin in Deutschland. Wir leben seit 4 Jahren zusammen und erwarten in ein paar Monaten unseren ersten Nachwuchs. Wie sieht es in diesem Fall mit Leistungen aus Luxemburg ( Kinderbonus, Erziehungsgeld etc. ) aus, wenn wir nicht verheiratet sind? Haben wir da in etwa die gleichen Ansprüche wie Verheiratete? Sorry, für die etwas allgemeine Frage, aber ich kenne mich da "naturgemäss" noch nicht so gut aus. Danke für eure Hilfe.


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Sandy
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13 Jahren  ago  

Wichtig ist, wer als Eltern auf der Geburtsurkunde eingetragen ist. Ehelich oder nicht ist wurscht. War bei uns auch so. Ist allerdings praktisch, wenn auf der Meldebescheinigung alle 3 (Papa, Mama, Kind) unter der gleichen Anschrift stehen. Sonst muß man sich noch erklären (war zumindest bei einem Bekannte von mir der Fall) Der Kindergeldanspruch und alles was daraus noch abgeleitet wird (Kinderbonus z.B.) hat mit dem Familienstand nix zu tun. Sandy P.S. herzlichen Glückwunsch und alles Gute für die nächsten Monate


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telfsi97
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13 Jahren  ago  

Hallo Sandy, danke für deine Hilfe. Bei welcher Behörde kann ich mich denn da in Luxemburg genauer informieren, über Fristen, Unterlagen usw...wäre nett wenn du da eine Info hättest.


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camy1
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13 Jahren  ago  

Kindergeld etc wird über die Familienkasse abgewickelt

Caisse nationale des prestations familiales http://www.cnpf.lu


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telfsi97
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13 Jahren  ago  

Danke. Nur um nochmal abzuchecken, ob ich das mit dem Erziehungsgeld richtig verstanden habe:

Angenommen meine Freundin würde 2 Jahre zu Hause bleiben und im ersten Jahr volles "Elterngeld" aus Deutschland beantragen und bekommen, dann stünde ihr doch lt. untenstehendem Auszug aus den Bestimmungen für das zweite Jahr das Erziehungsgeld aus Luxemburg zu, da ich in Luxemburg Familienleistungen ( Kinderbonus, Differenzkindergeld ) erhalte, oder?

Hier der entsprechend Auszug:

Zulassungsvoraussetzungen Das Erziehungsgeld wird jeder Person zuerkannt, die :

in Luxemburg ihren Wohnsitz hat und auch tatsächlich dort wohnt; oder in den Anwendungsbereich der EU-Verordnung Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit fällt und in einem EU-Mitgliedstaat wohnt;

oder in ihrem Haushalt ein oder mehrere Kinder erzieht, für die sie selbst oder ihr nicht getrennt lebender Ehegatte oder Partner Familienleistungen bezieht;

oder sich hauptsächlich um die Erziehung der Kinder in der Familie kümmert und keine berufliche Tätigkeit ausübt oder keine Einkommensersatzleistung bezieht;

Danke für Euer Feedback