Danke. Nur um nochmal abzuchecken, ob ich das mit dem Erziehungsgeld richtig verstanden habe:
Angenommen meine Freundin würde 2 Jahre zu Hause bleiben und im ersten Jahr volles "Elterngeld" aus Deutschland beantragen und bekommen, dann stünde ihr doch lt. untenstehendem Auszug aus den Bestimmungen für das zweite Jahr das Erziehungsgeld aus Luxemburg zu, da ich in Luxemburg Familienleistungen ( Kinderbonus, Differenzkindergeld ) erhalte, oder?
Hier der entsprechend Auszug:
Zulassungsvoraussetzungen
Das Erziehungsgeld wird jeder Person zuerkannt, die :
in Luxemburg ihren Wohnsitz hat und auch tatsächlich dort wohnt;
oder in den Anwendungsbereich der EU-Verordnung Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit fällt und in einem EU-Mitgliedstaat wohnt;
oder in ihrem Haushalt ein oder mehrere Kinder erzieht, für die sie selbst oder ihr nicht getrennt lebender Ehegatte oder Partner Familienleistungen bezieht;
oder sich hauptsächlich um die Erziehung der Kinder in der Familie kümmert und keine berufliche Tätigkeit ausübt oder keine Einkommensersatzleistung bezieht;
Danke für Euer Feedback