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Forum / Familie und Gesundheit

Leben in Frankreich , Witwenrente aus Deutschland nun Kindergeld aus Deutschland ohne Vorwarnung beantragen  

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morchen76
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11 Monaten  ago  

Guten Tag, ich hoffe  mir kann Jemand weiterhelfen. Ich bin wirklich verzweifelt und  zu Unrecht in eine ganz schwierige Lage  gekommen.  Ich bin 47 Jahre,  seit dem 8. Maerz 2021 verwitwet und habe noch 4 Kinder zu Hause.  Ein Kind  ist noch minderjaehrig , 2 Kinder gehen auf die Fachhochschule und ein Kind befindet sich in Ausbildung.

Ich hatte zuletzt meinen Mann palliativ gepflegt, befand mich eigentlich noch  in der franzoesischen Familienkasse  die enthielt Kindergeld, Hilfe fuer Alleinerziehende, Hilfe fuer Grossfamilien ( ab 3 Kindern) und erhielt einen Wohnkostenzuschuss. Ich bin kein Sozialhilfeempfaenger.

Ausserdem war ich in der Versicherung fuer Eltern zu Hause, inder man ist wenn man alleinerziehend mindestens 2 Kinder unter  20 hat und nicht viel verdient. Durch die Versicherung fuer Eltern zu Hause war ich abgesichert und das brachte mir auch Trimester fuer die Rente.

Ich erhielt bis Ende Februar die Witwenbeihilfe, die es in Frankreich  nur 2 Jahre gibt, da ich unter 55 Jahre bin und kein Recht auf normale Witwenrente habe. Fuer Deutschland bin ich alt genug und habe noch ein minderjaehriges Kind was 15 und diesen Monat 16 wird.

Ich erhielt dieses Jahr mehrere Kontrollen von der  Franzoesischen Familienkasse CAF. Die Vorletzte  im September und ich habe Alles , wirklich Alles angegeben , auch die deutsche Witwenrente.  Es war Alles in Ordnung.  Ende Oktober ploetzlich die 2. Kontrolle, auch hier  wies ich Alles nach.  Ich habe eine ehrenamtliche Helferin, die sich mit Buerokratie auskennt und dank ihr vergas ich auch nichts anzugeben.

Ploetzlich hatte ich 8 Tausend Euro Schulden, ohne Begruendung, dann 4 Tausend und jetzt irgendwas von 700. Ausserdem ehielt ich von jetzt auf gleich kein Familiengeld mehr und auch kein Wohnzuschuss.

Ich hatte  einen Notfalltermin vorgestern , bei Jemanden der sich auskennt bei der franzoesischen Familienkasse. Er schaute in seinen Computer und war entsetzt , was die franzoesische Familienkasse angerichtet hat.  Er teilte mir mit , dass ich seit Maerz 23 kein Recht mehr auf franzoesisches Familiengeld habe, nur noch auf Deutsches und ich einen Antrag stellen muss bei der Familienkasse West Karlsruhe.

Angeblich wurden am 20. November 23 2 Briefe verschickt , an die Deutsche Familienkasse und an mich.  Wir haben Beide nichts erhalten, weder die Deutsche  Familienkasse mit der ich Ruecksprache hielt, noch ich.

Antraege koennen bis zu 12 Wochen dauern. Ausserdem wird Kindergeld nur bis 6 Monate nach Antragstellung zurueckgezahlt.

MeinWohngeldzuschuss wird einfach einbehalten fuer die Schulden,obwohl die franzoesische Familienkasse von der deutschen jetzt Geld zureckverlangt.

Am 13. Dezember habe  ich einen Termin bei einem Mediator zur Wahrung meiner Rechte.

Ich habe jetzt mehrere Antraege liegen, Kindergeldantrag und Antrag  fuer Kindergeld  ins ausland. Brauche ich  Beide?

Ich stehe hier unschuldig  ohne Einkuenfte ausser Witwenrente und Ausbildungsverguetung da und die Halbwaisenrenten. Ich wurde Niemals informiert , trotz Kontrollen.

Falls ich irgendwann einmal, kann bis 12 Wochen dauern, deutsches Kindergeld bekomme, wie verhaelt sich dass dann mit den anderen Zulagen fuer  Hilfe fuer Alleinerziehende, Hilfe fuer Grossfamilien und  mit den Trimestern wegen der  Versicherung fuer Eltern zu Hause?  Verliere ich das Alles? Wie bin ich nun versichert?

Wiegesagt, ich bin kein Sozialhilfeempfaenger. Das ist was ganz Anderes.

Meine  Kinder sind Franzosen udn meine Juengste wurde sogar in Frankreich geboren. Mein Mann war gebuertiger Franzose.

Liebe Gruesse vom Morle  und ich bin Dankbar fuer Jeden Tip und jede Hilfe


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Maisy
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11 Monaten  ago  

Ihr habt Renten aus Deutschland und wohnt in Frankreich. Renten sind sozialversicherungspflichtig. Somit müsstest du mit einem S1 der deutschen Krankenkasse bei der Kasse in Frankreich angemeldet werden.

Was die Hilfen in Frankreich betrifft, wäre es sinnvoller sich vor Ort mit einer assistante sociale in Verbindung zu setzen


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morchen76
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11 Monaten  ago  

Danke, bisher hat man  mir, ausser am Anfang , nichts abgezogen, weil wir in Frankreich versichert waren und eine Doppelvesicheung nicht zulaessig ist. Da ich aber ueberraschenderweise eine ganz neue Situation habe , weis ich nicht wie das jetzt ist.

Alle Renten wurden auch bei der Steuererklaerung in Frankreich angegeben.

Jetzt ist es so, dass kein Mensch in Fankreich ohne  Krankenversicheung mehr sein darf, weit wenigen Jahren und ich dadurch nicht ganz ohne waere, wie das aber genau jetzt ausschaut weis ich nicht.

Ich habe eine Krankenzusatzversicherung  fuer die Familie, schon immer in Frankreich gehabt, abe die zahlt erst wenn die  Krankenkasse  zumindest einen Scheinbetrag, koennen auch wenige Euo sein, zahlt.