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Forum / Familie und Gesundheit

Krankschreibung- Firma beauftragt ANWALT  

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Ankabi
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16 Jahren  ago  

Hi, ich bin gerade ganz schön schokiert: mir wurde am Mittwochabend MÜNDLICH innerhalb von einem 10 Minuten- Gespräch gekündigt. Ich hab die ganze Nacht nicht geschlafen, bin am nächsten Morgen zum Arzt und hab mich krankschreiben lassen, weil ich runter bin mit den Nerven...an die Zukunft mag ich gar nicht denken. Meine Firma wude eine halbe Stunde nach der Krankschreibung mündlich davon in Kenntnis gesetzt und ich hab sie auch noch per Einschreiben am gleichen Morgen nach Luxemburg geschickt- damit sie auch sicher ankommt.

Jetzt kam HEUTE ein Brief von einem ANWALT meiner Firma (mir dem Datum von Vorgestern,also einen Tag nach der Krankschreibung), dass mein Gesundheitsstauts angezweifelt wird und ich mich bei Arzt XY um so und so viel Uhr melden muss.

Der Arzt ist anscheinend NICHT von der Krankenkasse bestellt, sondern von meiner Firma- muss ich dahingehen? Oder wollen die mich nur rausmobben? Kennt da jemand die Richtlinien? Muss ich darauf reagieren? Auf das Schreiben des Anwalts meine ich?


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

Die Richtlinien kenne ich nicht, es ist nur klar, daß Du in irgendeiner Art und Weise auf das Schreiben reagieren musst; Du kannst ja nicht so tun, als hättest Du das nicht bekommen. Ich an Deiner Stelle würde sofort am Montag in Luxemburg die Gewerkschaft anrufen (ich kenne nur die OGBL) und den ganzen Fall schildern. Mußt Du dann halt Mitglied werden; aber je nachdem, was da noch auf Dich zukommt, ist es auch gut, wenn Du in einer Gewerkschaft bist. Warum wurde Dir denn gekündigt? Gibt es da Gründe, die angegeben wurden!


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Ankabi
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16 Jahren  ago  

Ja, angeblich hat die Firma Geldschwierigkeiten - und nach Luxemburger Recht stehen mir noch 2 Monate Gehalt zu... ich denke sie wollen darum kommen. Bin in einer Gewerkschaft- werde sie Montag telefonisch kontaktieren, habe ich auch heute mittag schon per Email gemacht. Bin sehr vom Verhalten meines ehemaligen Arbeitgebers enttäuscht.


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bomberman
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16 Jahren  ago  

ich glaube nicht das dein chef das recht hat dich zum arzt zu schicken. die zwei monatsgehälter ist das abfindung oder schuldet er dir noch die ? auserdem muss er die kündigung begründen und wenn die zei monate abfindung sind hast du ja auch sechs monate kündigungsfrist, und wenn du ihm ganz böse willst, zahlt er dir mal locker für 12 monate das gehalt weiter. bon chance B.


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Ankabi
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16 Jahren  ago  

Ich bin noch zwei Monate da angestellt - bis Ende März. Die Kündigung hab ich bis heute NOCH NICHT schriftlich- sollte also morgen oder übermorgen kommen... Ich glaube nicht, dass ich eine Abfindung bekommen werde- ich bezweifle sogar, dass mir die Urlaubstage, die mir in diesem Quartal ja noch zustehen, ausgezahlt werden 🙁 Bin halt gerade ziemlich dabei informationstechnisch zu schwimmen und sehr unsicher--- keine schöne SItuation, auch weil ich zu hause festsitze: Wie ich meinen derzeitigen Arbeitgeber kenne, wird der sicher auch alles daran setzten, dass ich kontrolliert werde- keine Ahnung wie viel Einfluß die darauf haben können, aber jetzt trau ich denen viel zu. Dabei habe/hatte ich eine wichtige Position innerhalb der Firma...


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Jumbo
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16 Jahren  ago  

Also wie Feuerstein sagte....mach den Tiefflug zur Gewerkschaft. Wenn da schon ein anwalt mit im Spiel ist...????? Und klar kann die die lux. Krankenkasse dic während des Krankenscheins kontrollieren kommen. Die machen das auch !!!!!!!!!!!! hörte ich die letzten wochen in einem Fall. Also absichern und mit Deinem Doktor abklären. Viel Erfolg und gib uns Antwort... Danke


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Ankabi
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16 Jahren  ago  

Also die OgBL meinte, dass ich zum Vertrauensarzt meiner Firma am Mittwoch gehen muss- dann soll ich sie nochmals kontaktieren. Weder mein Arzt noch die Krankenkasse in Deutschland konnten mir Auskunft geben, ob das rechtens ist--> IST ES.

Dagegen kontrolliert zu werden habe ich nichts- bin ja zu hause. Aber ich würde gerne auch Lebensmittel einkaufen- da bekomme ich keinen Attest- oder zur OGBL oder ADEM für ein Beratungsgespräch...ohne Befürchtungen haben zu müssen.


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Anonyme

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16 Jahren  ago  

bist du bettlägrig krankgeschrieben.hast du deine beine amputiert ? also,dann kan dir auch keiner verbieten,lebensmittel zu kaufen für den täglichen bedarf


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Sven
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16 Jahren  ago  

ich glaube mal gelesen zu haben, dass es "Ausgangszeiten" gibt im Krankheitsfall. Demnach, bitte nicht festnageln, muss eine Anwesenheit von 8-12 und ab 17 uhr erfolgen. Leider kann ich nicht mehr genau sagen welche Uhrzeiten es genau sind


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TheDuke
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16 Jahren  ago  

Soweit ich weiss, hat man in den ersten fünf Tagen gar keinen Ausgang


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Ankabi
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16 Jahren  ago  

Tja, und allein das ist schon wieder das Problem: Ich habe bei der Krankenkasse schon drei- oder viemal angerufen, jeweils 10 Minuten in der Warteschlefe gewesen, um die genauen Informationen zu bekommen, aber leider ist das niemand drangegangen. Nachlesen kann man das verbindlich anscheinend auch nicht. Und hier in diesen informellen Rahmen habe ich schon 4 Varianten gehört...ich versuch es nochmal bei der OGBL.

Nachtrag zu dem Vertrauensarzt meiner Firma: Er darf kein Wissen an meinen Arbeitgeber direkt weitergeben oder aber das Attest meine Hausarztes für ungültig erklären. Also denke ich, dass es reine Schikane ist und mich verunsichern sollte-


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

TheDuke: Soweit ich weiss, hat man in den ersten fünf Tagen gar keinen Ausgang

nehmen wir mal an,du kommst aus einem anderen bundesland und bist frisch ins saarland oder pfalz gezogen.kennst kein lebende seele in deinem neuen ort.schaffst in lux und wirst krank.hast aber vergessen,bevor du dich krankschreiben läßt (egal wat für ein leiden) einzukaufen.dann erklär mal,wie das funktioniert.lebst du dann 5 tage von wasser und brot (fals du brot daheim hast) ?


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edith2
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16 Jahren  ago  

Die Ausgangsregelung ist auf der Seite der CMEP ganz klar geregelt. Hier ein Auszug daraus:

Kapitel 6: Verwaltungsmässige Kontrolle Die für arbeitsunfähig erklärten Versicherten können einer verwaltungsmäßigen Kontrolle durch die Krankenkasse unterworfen werden. Diese Kontrolle kann zwischen 08.00 und 21.00 Uhr an ihrem Wohnsitz oder an dem Ort, an welchem sie sich während ihrer Arbeitsunfähigkeit aufhalten, erfolgen. Die Kontrolle kann ohne jedwede zeitliche Beschränkung an öffentlichen Orten erfolgen, sowie in den Einrichtungen, in welchen der betreffende Versicherte medizinische Versorgung zu Lasten der Krankenkasse erhält.

Wie sind die Ausgangszeiten beschränkt ? Während der ersten fünf Tage der Arbeitsunfähigkeit ist außer im Falle der Verletzung der oberen Gliedmassen keinerlei Ausgang gestattet.

Vorbehaltlich der im vorstehenden Absatz vorgesehenen Bestimmungen darf sich der Versicherte, dem der Arzt Ausgang gewährt hat, ausschließlich morgens zwischen 10.00 und 12.00 Uhr und nachmittags zwischen 14.00 und 18.00 Uhr von seinem Wohnsitz oder seinem Aufenthaltsort entfernen.

Was ist verboten ? Es ist dem Versicherten untersagt,

eine mit seinem Gesundheitszustand unvereinbare Handlung auszuüben ; ein Café oder ein Restaurant aufzusuchen, außer für die Einnahme eines Mahls und vorbehaltlich der vorherigen Benachrichtigung der Krankenkasse ; aktiv an einem sportlichen Wettbewerb teilzunehmen


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Sandy
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16 Jahren  ago  

Super Info. Danke edith2


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Ankabi
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16 Jahren  ago  

Tja, also wenn man das korrekt befolgen wollen würde, dann würde man eben nicht einkaufen, ein Attest vom Arzt geben lassen für jeden Arztbesuch in der Zeit und sonst ständig zu hause sein...von Firmen- und Krankenkassenseite verständlich, aber macht die Wohnung zum Gefängnis in dem man nur Besuch bekommen kann und den Pizzalieferdienst glücklich.