Wie ist die KV von Kindern in Lux geregelt? Ich arbeite in Dtl. und bin privat versichert, Meine Frau arbeitet in Lux und geht bei der Geburt unseres Kindes in Elternurlaub Lux - Müssen wir für diese Zeit in Dtl. eine private KV für die Kinder abschließen oder können diese in Lux mitversichert werden?
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Hallo , es ist so dass wenn ein Elternteil nur in Deutschland versuchert ist haben die Kinder NUR Anspruch auf eine DEUTSCHE Familienmitgliederverischerung: Sind beide Eltern als Grenzgänger versichert ODER nur ein Elternteil Grenzgänger und der Ehepartner Hausfrau/mann braucht die Lux-Krankenkasse eine Geburtsurkunde und die ausgefüllte Rückseite des E106 erhältlich bei der Deut-Krankenkasse als Beweis für die Familienmitverischerung in deut und als Nachweis dass nicht ein Patner nur in D verischert ist, in dem Fall werden die Kinder in Lux mitverischert und können auch in lux zum Arzt gehen. Das heisst dass die D-KK die Familienmitglieder mitverischern muss indem sie sie auf das e106 als Mitversicherte einträgt und der Versicherte selbst das e106 mit den Urkunden Geburt und Heirat bei der Lux´-KK zwecks Eintragung abgeben muss.