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Forum / Familie und Gesundheit

Krankenversicherung in LUX behalten, bei Arbeit in Deutschland  

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David Veit
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2 Monaten  ago  

Hallo zusammen,

ich bin Deutscher und habe lange in Luxemburg gearbeitet. Nun bietet sich mir eine Stelle in Deutschland an, aber  ich würde gerne weiterhin in Luxmeburg zu meinem Arzt gehen. Gibt es eine Möglichkeit weiter über CNS versichert zu sein, wenn man nicht mehr in Luxemburg arbeitet? Oder kann man sonst irgendwie weiterhin in Luxemburg zum Arzt gehen?

 

Hat da jemand Erfahrungen und kann mir weiterhelfen?

 

Vielen Dank!


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3711 Messages

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2 Monaten  ago  

Bei der CNS kannst du nicht versichert werden, aber deine deutsche KV kannst du ja ohne Problem in Luxemburg nutzen. Aber aufpassen, die uebernimmt nur die Kosten in der Hoehe wie in Deutschland abgerechnet wird.


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David Veit
3 Messages

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2 Monaten  ago  

Hi,das wusste ich ja gar nicht, dass das geht. Damit ist meine Frage ja schon beantwortet.

Vielen Dank! 🙂


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berka24
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2 Monaten  ago  

Ja du kannst in der Krankenkasse bleiben aber das ist viel zu teuer. Der Beitrag erhöht sich um das doppelte. 


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Maisy
166 Messages

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2 Monaten  ago  

Du darfst nur in enem Land hauptversichert sein.

Da gab es aber 2 Urteile des europäischen Gerichtshofes.

https://www.europa-mobil.de/eu-eugh-entscheidungen/Soziale-Sicherheit/Krankenversicherung/Decker-Kohll-Kostenerstattung-Krankenkasse/

 

 


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3711 Messages

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2 Monaten  ago  

@Maisy

Das ist nur halb richtig, man kann nur in einem Land gesetzlich krankenversichert sein. Es steht jedem frei sich freiwillig zusaetzlich in einem anderen Land zu versichern. Wer will kann sich gerne in D bei der AOK freiwillig versichern.


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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2 Monaten  ago  

Hab keine  Erfahrungen damit, aber mit dem Formular S3 sollte das m.E. gehen:

https://www.krankenkassen.de/ausland/portable/s3/

 


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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2 Monaten  ago  

… mit folgenden Einschränkungen: 

„Die Aufnahme einer neuen Behandlung ist in dem Staat Ihrer ehemaligen Erwerbstätigkeit möglich, wenn die Versicherten dort in den letzten fünf Jahren vor Beginn Ihrer Alters- oder Invaliditätsrente mindestens zwei Jahre als Grenzgänger gearbeitet haben. “


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tuggi70
10 Messages

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2 Monaten  ago  

In Luxemburg können Sie sich nicht freiwillig krankenversichern wenn sie in einem anderen Land arbeiten weil es in luxemburg nur die gesetzliche Krankenkasse gibt (entwerder obligatorisch über Ihr Einkommen, oder freiwillig wenn sie sonst nicht arbeiten).Wenn Sie in L wohnen und in D arbeiten ist es natürlich etwas anderes, dann stellt die D-Kasse ein S1 aus für die Luxemburger Kasse, so wie es umgedreht für die "normalen" Grenzgänger ist.


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Claus Fournier
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1 Monat  ago  

Hallo, das ist mit dem Formular S3 möglich. Es gibt Vorraussetzungen, aber das müsste klappen. Bei mir auch. Man möchte es ermöglichen, eine Behandlung bei einem Luxemburger Arzt fortzusetzen. Der Beitrag ist frei. Neue Behandlungen geht glaub ich nicht. Gruß Claus 


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Manta1
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3 Wochen  ago  

Den Arzt in Luxemburg kannst du auch mit der deutschen Krankenkasse aufsuchen. Die freie Arztwahl gilt europaweit. Diese Info haben wir heute selbst von unserer Krankenkasse höchstpersönlich mitgeteilt bekommen. Man muss diese aber dann im Voraus informieren. 


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Wechslerin
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3 Wochen  ago  

Dann muss man allerdings die Rechnung in Luxemburg begleichen und dann mit der Quittung einer Übernahme der Kosten bei der eigenen deutschen Krankenkasse beantragen.

Die Arztwahl gilt, allerdings wird nach den Vorgaben des Landes in dem die Behandlung stattfindet abgerechnet und der Arzt rechnet direkt mit dem Patienten ab.


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Markus2409
32 Messages

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3 Wochen  ago  

Funktioniert, allerdings nur, solange sie sonst keine Einkünfte hat. Meine Frau hatte noch ein paar wenige Euro Mieteinnahmen dazu, schon war Schluss. Die Lösung für uns war jetzt, dass sie einen Midijob genommen hat, ein paar Euro über der Grenze, somit ist sie selbst versichert und es gibt keine Probleme. Nächste Anmerkung: der (anfangs) minijob hat dazu geführt, dass das Kindergeld jetzt primär aus DE mit Ausgleichszahlungen aus LUX kommt. War ein ziemlicher Aufwand, bis es wieder lief.


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Manta1
60 Messages

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2 Wochen  ago  

Meine Frau hat keinen Midijob, sie kann lt. Krankenkasse dennoch frei wählen. Geben aber wahrscheinlich diese nicht gerne zu.

 

@Wechslerin: wenn man eine Zusatzversicherung hat, kann man das noch über die laufen lassen. Aber entweder nimmt man die Möglichkeit an und zahlt vielleicht etwas drauf oder man lässt es. Da muss man entscheiden, was einem wichtiger ist. Der gute Arzt oder die volle Erstattung. Das ist aber leider wieder typisch deutsch Vollkasko-Denke.


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David Veit
3 Messages

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1 Woche  ago  

Danke für die vielen Antworten!Ich habe mittlerweile auch die Bestätigung meiner Kasse (Barmer) erhalten:Auf der Rückseite der Versichertenkarte ist die europäische KV-Nummer, mit der man in Luxemburg einfach zum Arzt gehen kann. Die Rechnung kann man im Anschluss einreichen und es wird dann zum deutschen Satz beglichen. Es gibt die Möglichkeit noch eine Zusatzversicherung für das Ausland abzuschließen, damit 100% übernommen werden, aber ich werde es jetzt erst einmal so probieren und schauen was am Ende erstattet wird.