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Forum / Familie und Gesundheit

Krankenversicherung Grenzgänger  

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LussindaF
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1 Monat  ago  

Hallo zusammen,

Ich schreibe hier in der Hoffnung, dass mir jemand bei meinem Problem helfen kann.

Ich bin Luxemburgerin, arbeite in Luxemburg und habe einen Wohnsitz in Luxemburg. Vor +- einem Jahr habe ich meinen deutschen Partner kennengelernt (mein Partner hat einen Wohnsitz in Deutschland und arbeitet in Luxemburg). Wir haben zusammen ein Haus gekauft und habe mich somit auch in Deutschland angemeldet.

Zurzeit bin ich an zwei Adressen angemeldet. Ungern möchte ich meine luxemburgische Adresse aufgeben. Ich möchte an den beiden Adressen angemeldet bleiben.

Mein Problem gerade ist, dass ich das S1-Formular von der CNS nicht bekomme (da ich eine legale Adresse in Luxemburg habe) womit ich zur deutschen Krankenkasse gehen könnte, um somit in Deutschland die Ärzte zu besuchen.

Ich möchte irgendwann an Familienzuwachs denken und habe noch keine Lösung gefunden, um mich in Deutschland krankenzuversichern. 

Ich hoffe, jemand kann mir helfen.

Danke im Voraus


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MischMasch
Trier | Deutschland | 339 Messages

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1 Monat  ago  

Luxemburg kennt keinen Zweitwohnsitz, wie in Deutschland möglich. Wenn Du in Luxemburg angemeldet bleibst, wird dies als Lebensmittelpunkt betrachtet. Wenn Du ein S1 Formular von der CNS bekommen möchtest, musst Du Dich in Luxemburg abmelden! 

Was spricht dagegen? Postalisch ändert sich ja nichts.  Ein „Zweitwohnsitz“ in Luxemburg muss meines Wissens nicht angemeldet werden. 

https://guichet.public.lu/de/citoyens/citoyennete/changement-adresse/depart-arrivee-commune.html


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oernie
1266 Messages

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1 Monat  ago  

wieso willst Du unbedingt in L. weiter angemeldet sein? Cherrypicking? Gelbe Autokennzeichen?

auch wenn Du nur in D. angemeldet bist kannst Du in L. zum Arzt, Du has ja eine luxemburgische Sozialversicherung da Du in L. arbeitest. Mit dem S1 Formular meldest Du Dich dann bei einer deutschen KK an.


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info
3740 Messages

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1 Monat  ago  

Du kannst doch mit der KV Karte von Luxemburg in Deutschland zum Doc gehen, wo ist da jetzt das Problem 🤗


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MischMasch
Trier | Deutschland | 339 Messages

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1 Monat  ago  

Das stimmt nicht ganz: man hat nur Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts! Routineuntersuchungen sind nicht möglich. Und für größere Geschichten ist die Erlaubnis der CNS notwendig!


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Jumbo
SLS | D | 700 Messages

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3 Wochen  ago  

Um Himmels Willen. Bleib in Luxemburg angemeldet. Wenn du in Deutschland angemeldet bist verlierst du die lux. Krankversicherung. Und in Deutschland zahlst du an Krankenkassenbeitrag erheblich mehr. So jedenfalls ergeht es den Rentnern. So erhälst du und dein Mann später deine Rente aus Luxemburg und bist krankenversichert in Luxemburg und kannst in Deutschland immer zum Arzt gehen. Finger weg von Ummeldung nach Deutschland.


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3740 Messages

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3 Wochen  ago  

Sorry Jumbo aber das ist nicht richtig, als Grenzgängerin bleibt die KV natürlich weiterhin in Luxemburg.