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Forum / Familie und Gesundheit

Krankenversicherung als Rentner  

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josy
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15 Jahren  ago  

Hallo weiss jemand, ob man als D, der Rente aus lux kriegt, weiterhin in lux krankenversichert ist oder ob man dann wieder in D ein Kasse braucht?


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Anonymous
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15 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

wenn man in Deutschland wohnt, wird man in Deutschland wieder gesetzlich versichert.

Wohnt man in Luxembourg, bleibt man auch in Luxembourg.

Hat man eine private Krankenversicherung endet diese und man kann in einen Tarif in Deutschland wechseln. Dieser kann aber unterumständen, wenn die gleichen Leistungen mitabgeschlossen werden sollen, verdammt teuer sein.

LG


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josy
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15 Jahren  ago  

Hallo Vielen Dank für die Info, weisst du auch, ob man dann den k-Krankenversicherunhszuschuss für Rentner kriegt wie ein deutscher rentner und wenn ja von wem? Danke Josy


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15 Jahren  ago  

Hallo josy,

da du ja auch eine Rente "vermutlich" kleine Rente von Deutschland bekommen wirst, würde ich hier auf Deutschland tippen.

LG


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15 Jahren  ago  

Es ist egal ob du Rente ausschliesslich aus Luxemburg beziehst oder aus beiden Ländern. Sobald du in Rente gehst und in Deutschland wohnst bist du in Deutschland krankenversichert.


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Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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15 Jahren  ago  

Wer weiß Bescheid über einen Zuschuss zur Krankenversicherung für Rentner???? Lese dies gerade weiter oben. Klar wird die deutsche Rente wenig sein. Aber von dieser erhält die dt. Krankenkasse ihren Beitrag. d.h. die lux. Rente bleibt außen vor. Und jetzt kommt ein Schreiben der Krankenkasse monatlich Euro 8,-- freiwillig? zu zahlen. (DAK) !!!!!! Also Rentner bitte um Infos.... !!!!!


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josy
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15 Jahren  ago  

also bei den krankenkassenzuschlägen f¨r rentner, die ich meine, handelt es sich um einen ZUSCHUSS des Rentenversicherers zum Beitrag in die Krankenkasse von freiwillig versicherten. Die DT Rentenversicherung hat dazu einen Flyer rausgebracht, der ganz informativ ist; Nach den mir vorliegenden Infos kann es uU ganz interessant sein, als freiwilliges Mitglied nach D als Rentner versichert zu sein, aber da gibt es Zugangsvoraussetzungen, die individuell geklärt werden müssen Bei meinem Mann sieht das so aus, dass die RV knapp die Hälfte der ca 15% mit der Rente auszahlt und er dann den gesamtbeitrag an die KV zahlt;

Josy


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 696 Messages

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15 Jahren  ago  

Also ich verstand es für einen allgemeinen pflichtversicherten Rentner. Da werden die Beiträge von der dt- . Rente automatisch einbehalten und abgeführt. Die lux. Rente bleibt davon verschont. Bis jetzt?!!


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josy
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15 Jahren  ago  

also da liegt doch genau das problem, werden die KV beiträge nicht doch auch von der lux Rente erhoben? und wenn ja welcher Satz, die ca 2% aus lux oder ca 7.8 aus D oder die gesamten 15% aus D, automatisch wohl nicht, angeblich bekommt man ja die lux rente brutto und muss sich selbst um die versteuerung und verbeitragung kümmern. Jedenfalls konnte mir bislang kein dt KV eine Auskunft geben und eine offizielle Anfrage beim Verband könnte schlafende Hunde wecken wichtig ist das auch für alle, die von einem ehem AG aus D eine betriebliche AV erhalten, wenn sie bereits in LUX in Rente sind, denn dann kommen hierauf die 30% zum Abzug fûr die KV, ist man aber noch berufstätig in Lux und somit hier in der KV, wird nichts abgezogen, da man hier - soweit ich weiss- die Sozialverbeitragung auf Einmalzahlungen nicht kennt.


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

Deutsches Sozialgesetzbuch (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung

§ 226 (Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter)

(1) Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt 1. das Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, 2. der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, 3. der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen (V E R S O R G U N G S B E Z Ü G E),...

SGB V § 229 (Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen) (1) Als der Rente vergleichbare Einnahmen (V E R S O R G U N G S B E Z Ü G E) gelten,...

Satz 1 gilt auch, wenn Leistungen dieser Art aus dem A U S L A N D oder von einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung bezogen werden.

d.h. also, alle Renteneinkünfte im In- und Ausland werden zur Berechnung herangezogen. Allerdings "nur" der ermäßigte Satz, das wäre dann der normale Arbeitnehmersatz ohne den AG-Anteil.

(P.S.: es soll mir jetzt keiner kommen, als Rentner wäre man kein "versicherungspflichtig Beschäftigter" )


Anonymous
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15 Jahren  ago  

"Es ist egal ob du Rente ausschliesslich aus Luxemburg beziehst oder aus beiden Ländern. Sobald du in Rente gehst und in Deutschland wohnst bist du in Deutschland krankenversichert."

Hallo,

Dies ist definitiv nicht immer so. (oder es hat sich in den letzten 5 Jahren etwas geändert)

Mein Vater wohnt in D und bezieht hauptsächlich Rente aus D und nur eine sehr kleine Rente aus L. Als er vor 5 Jahren in Rente ging, hatte er die Wahl, ob er sich (gesetzlich) in D oder L krankenversichern will. (Natürlich hat er wegen Wohnsitz in D eine deutsche Abrechnungskasse wie ein Grenzgänger) War aber damals ein ziemliches hin- und her und es spielen sicher viele Faktoren eine Rolle. Ich würde mich ausgiebig bei den Kranken- und Renteversicherungsträgern auf beiden Seiten zu diesem Thema informieren und mir die Auskünfte schriftlich bestätigen lassen.

Gruss

Martin


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Céline Garros
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15 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich verstehe, dass bei Rentenbezug aus D und Lux bei Renteneintritt grundsätzlich (mit evtl. Ausnahmen) die Krankenkasse des Wohnsitzlandes zuständig ist.

Falls man vor der Tätigkeit in Luxemburg privat krankenversichert (PKV) war, war gilt dann? Hat man bei Renteneintritt die Wahl weiter privat (PKV) oder gesetzlich (GKV) krankenversichert zu sein? Welche Regeln gelten hier?

Ich hoffe es kann jemand helfen. Danke!!!