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Forum / Familie und Gesundheit

Krankenversicherung als Renter - hat sich was geändert?  

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wieni
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6 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe nur mal interessehalber eine Frage an die Experten...Wenn ich in Rente gehe, mit Wohnsitz in DE, und NUR eine Rente aus Lux bekomme, bin ich dann in DE wieder pflichtversichert? Oder hat sich da was geändert? Ich meine ich hätte da mal was gehört, bin mir aber nicht sicher.

Gruss


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6 Jahren  ago  

Nur Rente aus Lu = KV in LU.


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wieni
225 Messages

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6 Jahren  ago  

Danke für die Antwort!!

Aha...Na, dann bin ich ja UNENDLICH froh, dass ich nur 3 Jahre in DE gearbeitet habe und dadurch keinerlei Rentenansprüche erworben hab...sagt zumindest die Deutsche Rentenkasse...

Kann man eigentlich theoretisch, die deutsche Rente "ablehnen", wenn man z,B. nur 100 Euro aus DE bekäme?


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6 Jahren  ago  

Solang man gesund beibt ist das richtig, da aber der Versicherungsverlauf inkl Deutschland für die Rente aus Luxemburg geklärt werden muss ist Luxemburg darüber informiert ob Rentenanspüche in Deutschland erworben wurden. Wird man ernsthaft Krank bzw Pflegebedürftig verlangt Luxemburg das die Rente in Deutschand beantragt werden muss und man ist raus aus dem System. So erging es meinem Nachbarn der an seiner Krankheit ca 1.5 Jahre später gestorben ist, allerdings hat die KV Luxemburg sich viel Geld erspart.


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laraeedmunds87
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6 Jahren  ago  

@wieni, mit drei Jahren Einzahlung in die deutsche Rentenkasse hast Du sehr wohl einen Anspruch erworben. Die Jahre in Luxemburg zählen für die Wartezeit mit. Der Anspruch errechnet sich allerdings nur aus den drei Jahren ist also gering. Du kommst in D in die Pflichtversicherung für Rentner, die notwendige Vorversicherungszeit (90% in der zweiten Hälfte Deines Erwerbslebens) wird durch die Luxemburger gesetzliche Versicherung erfüllt. Du zahlst dann den halben Beitrag (derzeit ca. 7.5%) auf die Rente (und rentenähnliche Leistungen), zahlst aber keine Krankenkassenbeiträge auf andere Einkünfte (Vermietung, Kapitaleinkünfte). Wenn man noch irgendwelche sonstigen Einnahmen in D hat (Photovoltaik ?) kann es ggf. besser sein, in D versichert zu sein.


Anonymous
Anonyme

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6 Jahren  ago  

"Man kann auf Sozialleistungsansprüche verzichten, also auch auf Renten. Diesen Verzicht kann man schriftlich gegenüber dem Leistungsträger erklären. Er kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Verzicht ist unwirksam, wenn dadurch Leistungsträger oder Personen belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden." Quelle: www.deutsche-rentenversicherung.de" target="_blank" rel="nofollow">https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/07_lexikon/Functions/Lexikon.html?cms_lv2=422980&cms_lv3=240390]www.deutsche-rentenversicherung.de[/url]


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6 Jahren  ago  

"Der Verzicht ist unwirksam, wenn dadurch Leistungsträger oder Personen belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden"

Exakt drauf hat sich damals, in meinem og Fall, die CNS berufen .

Man merke: Solange man gesund ist und Beiträge einzahlt ist die CNS cool drauf und hat nix dagegen das man da versichert ist. Wird man aber ernsthaft krank (og Fall Krebs) will die CNS plötzlich nix mehr mit einem zu tun haben, da verursacht man ja viel zu hohe Kosten. Also soll man sich gefälligt nach D verpissen.


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abc123
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6 Jahren  ago  

ist das nicht Prinzip aller Versicherungen? aber Rente eine Sozialleistung?


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wieni
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6 Jahren  ago  

Moin moin,

@Tata Interessant...Das die 3 Jahre in Lux angerechnet werden dachte ich mir. Ich hab mal vor Jahren eine Auskunft bei der deutschen Rentenkasse beantragt, um zu schauen, ob auch alles was ich eingezahlt habe, irgendwo vermerkt ist. Und da hat mir die deutsche Rentenversicherung geschrieben, dass ich keinen Anspruch auf Rente habe, weil ich weniger als 5 Jahre eingezahlt hab. Die Beiträge waren aber korrekt vermerkt....wobei, wer weiss, bis ich in Rente gehe, gibts vielleicht eh keine mehr aus DE.

Photovoltaik hab ich noch nicht, denke aber de facto drüber nach...wobei die 2 oder 3 Prozent in Lux gegenüber 7.5% in DE macht ja schon einen Unterschied. Plus die Wartezeiten in Lux für Fachärzte etc, sind ja dann doch etwas geringer...Aber, das Deutsche KK System ist auch nicht schlecht und das wird sich bestimmt auch noch ändern in den kommenden 20 Jahren ;-).

Gruss


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laraeedmunds87
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6 Jahren  ago  

@wieni, die Auskunft der deutschen RV beruhte sicherlich nur auf den deutschen Zeiten, da damals die Lux Zeiten noch nicht in D registriert waren. Bei einer Anfrage aus Lux erfolgt dann automatisch eine beiderseitige Kontenklärung.


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Rainer22
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6 Jahren  ago  

Hallo Wieni,

es ist möglich bei der DRV einen Antrag auf internationale Kontenklärung zu stellen; dann werden die Daten zwischen den Versicherungsträgern ausgetauscht.