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Forum / Familie und Gesundheit

Krankenschein schon am ersten Tag  

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Pauer76
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13 Jahren  ago  

Hallo, wie ist das eigentlich mit dem Krankenschein. Ich habe gelesen, dass die Krankenkasse einen Krankenschein erst ab dem dritten Tag verlangt. Kann meine Firma den Krankenschein schon sofort nach dem ersten Tag verlangen. Wenn man mal eine kleine Erkältung hat oder starke Kopfschmerzen, dann reicht es normal aus sich ein, zwei Tage ins Bett zu legen und auszuruhen. Dazu brauche ich normal keinen Arzt. Die Firma verlangt aber schon nach dem ersten Tag einen Krankenschein. So quält man sich dann unnötiger weiße zu einem Arzt und hängt dort stundenlang im Wartezimmer rum. In der Zeit hätte man schon mal 2 - 3 Stunden geschlafen gut geschwitz. Außerdem hat man unnötige Kosten verursacht.


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Anonyme

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13 Jahren  ago  

Die kurze Antwort ist "Ja, kann er." Diese Regelung ist zwar für den "Kranken" ziemlich unangenehm, aber der Arbeitgeber hat ein großes Intersse, schon am 1. Tag eine offizielle Arbeitsunfähigkeitsbeschinigung zu verlangen, da er auf diese Weise für jeden Krankheitstag eine Erstattung von der Sozialversicherung erhält, über die er dann die berühmte "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" finanzieren kann.


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13 Jahren  ago  

Meines Wissens nach kann er nicht. Die 3-Tage-Regelung steht so im Arbeitsgesetz, und das kann kein Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag aushebeln. ABER: ich würde immer am ersten Tag zum Arzt gehen und mir einen Gelben ausstellen lassen - schon im eigenen Interesse. Das das im Einzelfall unangenehm sein kann, ist klar - ist aber auch Selbstschutz.


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auswanderer
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13 Jahren  ago  

Der Arbeitgeber hat das Recht am 1 ten Tag eine Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung zu verlangen ! Im Gesetzt steht dass die Bescheinigung bis zum 3ten Tag bei der Krankenkasse / Arbeitgeber eingehen muss !


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Pauer76
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13 Jahren  ago  

Ich dachte ja nur. Ich sehe das so. Wenn ich für Kopfschmerzen zum Arzt gehe verursache ich erst mal unnötige kosten. Wenn das viele machen, dann entstehen viele unnötige kosten. Wenn ein Arbeitgeber das von jedem generell verlangt, dann schiebt er der Krankenkasse erst mal einiges an kosten zu. Ich denke, wenn ein Arbeitgeber das bei einzelnen Personen anordnet die ungewöhnlich viel an Montagen und Freitagen fehlen, dann kann ich das verstehen. Wenn ich aber nur ein oder zwei mal im Jahr fehle und soll dann wegen einer kleinigkeit zum Arzt gehen ist unnötig. Tja, wir jammern halt immer noch auf extrem hohem Niveau und Sparen ist so was von unnötig. (Bis es zu Spät ist.)


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auswanderer
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13 Jahren  ago  

die ersten 77 Tage zahlt dein Arbeitgeber das Geld wo du krank bist , danach erst die Krankenkasse .... manchmal ist es aber geregelt dass der Arbeitgeber dir 1 Tag erlaubt krank zu sein ohne Attest vom Arzt aber das muestest du nachfragen.


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13 Jahren  ago  

Es ist ganz einfach eine Abschreckungsaktion von den Arbeitgebern. Früher bekamen sie ab dem 1. Tag 100% bei der Arbeiterkasse (auch ohne Krankenschein, mit Anruf seitens des Arbeiternehmers bei der Kasse) und nun bekommen sie nur noch 80% über ihre "Mutuelle".


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abc123
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13 Jahren  ago  

@Pauer76: wie bitte schön sollen sich Arbeitgeber gegen Betrüger wehren, die meistens dann nur 1-2 Tage krank sind, weil sie den Gang zu einem seriösen Arzt fürchten?


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13 Jahren  ago  

Okay: <Klugscheißmodus an> Art. 121 6 Absatz 2 des Arbeitsgesetzes sagt klar und deutlich: "(2) Le troisième jour de son absence au plus tard, le salarié est obligé de soumettre à l’employeur un certificat médical attestant son incapacité de travail et sa durée prévisible ." <Klugscheißmodus aus> Das heisst, dass der AG erst AM DRITTEN TAG das Zertifikat verlangen kann - alles andere verstößt gegen das Arbeitsrecht und ist somit illegal. Die CNS in ihrer unendlichen Weisheit hat nämlich vor einigen Jahren auch versucht, per Statut die Krankmeldung am ersten Tag zu verlangen - und sind damit kläglich vor Gericht gescheitert....

ABER: ich würde trotzdem am ersten Tag zum Arzt gehen, um Sicherheit auch gegenüber dem Chef zu haben. Im schlimmsten Falle werden dann aus einem Tag zwei oder drei.... und man kann beim nächsten Mal erwähnen, dass es nicht an einem selber gelegen hat, so lange zu Hause zu bleiben.....


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Simone
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13 Jahren  ago  

In unserem Betrieb wird auch ab dem ersten Tag der Abwesenheit ein Attest vom Arzt verlangt. Das muß aber nicht der "gelbe Schein" sein, sondern ein einfaches Attest reicht aus.


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13 Jahren  ago  

@obiwan Ich glaube die Tücke steckt in der Formulierung "le troisième jour.... AU PLUS TARD" also "spätestens". Da steckt juristisch ne Menge Spielraum drin, denn spätestens am dritten Tag kann ich ja auch so interpretieren, dass ich den gelben Zettel früher verlangen darf.


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13 Jahren  ago  

Umgekehrt wird ein Schuh draus: der AN verhält sich gesetzeskonform, wenn er erst am dritten Tag das Attest vorlegt und somit dem Gesetz Genüge tut.... Das wurde auch schon vor Gericht so gesehen.

ABER: das Attest muß von Anfang an gelten und viele Ärzte stellen rückwirkend nichts aus. Auch deshalb rate ich, sofort zum Arzt zu gehen.


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

obiwan: ... ABER: das Attest muß von Anfang an gelten und viele Ärzte stellen rückwirkend nichts aus. Auch deshalb rate ich, sofort zum Arzt zu gehen.

:clap::clap: so sehe ich es auch !


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gustavv1234
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13 Jahren  ago  

man braucht erst ab dem dritten Tag ein Attest und der Arzt kann nicht einfach die rueckwirkende Krankschreibung verweigern wenn man krank ist, so ist es in Deutschland und so ist es in Lux. Ausserdem ist es richtig, wenn man ne ERkaeltung hat (hatte ich neulich wegen der Klimaanlage) dann geh ich nciht wegen einem Tag zum ARzt, warte im arschkalten Wartezimmer und bin hinterher richtig krank, dann leg ich mich ins Bett und gut ists. Viele Arbeitgeber bauen Formulierungen wie "solltet ihr krank sein dann legt bitte ein Attest vor" usw. ein, wenn man aber keines vorlegt passiert auch nix,was soll auch passieren (wie ichwelber schon erfahren habe).


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gustavv1234
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13 Jahren  ago  

und übrigens noch was man braucht ja sowieso keine rueckwirkende Krankschreibung, 2 tage kann man ohne krankenschein zuhause bleiben und erst fuer und ab dem dritten braucht man ein Attest. Das ist auch gut und sinnvoll so, denn wer sich erinnert, letztes Jahr wurde von seiten des Gesundheitsministers sogar mal diskutiert, eine Telefondiagnose fuer Krankheiten wie Erkaeltungen usw einzufuehren (was dann praktisch aber nicht umsetzbar war), weil die Kosten fuer einen Arztbesuch fuer irgendeine Bagatellkrankheit wie Erkaeltungen usw hoeher sind als wuerde der AN gleich so zuhause bleiben. Das macht Sinn, denn umgekehrt ist es dennoch jederzeit moeglich, vom Arzt ein gefaktes Attest zu bekommen, denn wenn man zum Arzt geht und sagt, ohweho oweh ich fuehle mich schlapp, was wird der anderes tun als ein paar Medikamente zu verschreiben und den AN fuer einen Tag nach Hause zu schicken.