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Forum / Familie und Gesundheit

Krankengeldzahlung eingestellt trotz Krankmeldung  

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gama510
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9 Jahren  ago  

Bin seit dem 26.10.2015 arbeitsunfähig ( Herzinfarkt ) und wurde zur Kontrolluntersuchung bei der CNS vorgeladen. Nach intensiver Untersuchung ( 3 Minuten ) wurde ich als arbeitsfähig ab dem 18.04.2016 eingestuft. Meine Arbeitsunfähigkeit wurde vom einen in Luxembourg ansässigen Arzt bis zum 29.04.2016 attestiert. Mein Arbeitgeber wurde darüber informiert. Er hat aber auf Grund meiner gesundheitlichen Situation eine Wiederaufnahme der Arbeit abgelehnt. Er hat mir aber noch nicht gekündigt obwohl ich länger als 26 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig bin. Die 52 Wochen Krankengeldanspruch enden am10.07.2016 Bin ich von Rechts wegen jetzt arbeitsfähig oder arbeitsunfähig. Von wem bekomme ich Geldleistung wenn auch mein Einspruch mit neuem Attest eines Kardiologen abgelehnt wird. Meine Altersrente ( noch nicht beantragt ) beginnt am 08.01.2017 Hat schon jemand Erfahrung mit solcher Situation oder wo kann ich mich hinwenden um genauere Auskünfte einzuholen.


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Acaillot
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9 Jahren  ago  

Die Krankschreibung eines Arztes ist "nur" eine Empfehlung. Wenn du durch die Kontrolluntersuchung arbeitsfähig geschrieben wurdest, musst du wieder arbeiten gehen, soweit ich weiß und kannst mit gleicher Diagnose jetzt nicht wieder krankgeschrieben werden. Vielleicht kennt sich jemand anderes aber besser aus in dieser Thematik oder versuche es mal bei der Gewerkschaft.


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9 Jahren  ago  

Hier ist auch deine Sizuation einfach und auf deutsch erklärt

http://www.ogbl.lu/wp-content/uploads/2011/10/broch_malade_DE.pdf


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9 Jahren  ago  

Hallo, ich kenne zwar die aktuelle Gesetzeslage nicht, aber ich kann Dir von meiner Situation vor 10 Jahren berichten. Ähnlich wie bei Dir, ich war krankgeschrieben von Deutschland und die Caisse de Maladie hat mich nach dreiminütiger Untersuchung gesund geschrieben. Reha war bereits genehmigt für 2 Wochen später. Ich bin dann in Lux zu einem Arzt und auch dieser hat mich krankgeschrieben. CNS hat nicht gezahlt und ich habe Widerspruch mit der Aleba eingelegt. Ich habe keinerlei Leistungen erhalten, weder von der CNS noch von Deutschland, da sich ja alles im Rechtsstreit befand. Hätte ich meine Familie damals nicht gehabt, wäre ich untergegangen. Eineinhalb Jahre später (mittlerweile wurde mir auch gekündigt aufgrund der Krankheitswochen) war die Gerichtsverhandlung und ich habe gewonnen....die CNS musste alles auf Heller und Pfennig an mich zurückzahlen. Zum Glück, aber es war eine sehr harte Zeit und ohne finanzielle Unterstützung niemals machbar. ich wünsche Dir ganz viel Kraft und Glück. LG


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Mario27
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9 Jahren  ago  

Hallo, wenn du nicht Arbeiten gehst wird dich die Sozialversicherung über kurz oder lang aus Luxemburg raus werfen. Ich spreche aus Erfahrung habe am 29.9.14 meine erste Krankmeldung abgegeben im Januar 15 erste Untersuchung beim Kontrollärztlichendienst alles noch gut dann im April 15 nächste Untersuchung mit dem Ergebnis zum 1 Mai müsste ich wieder Arbeiten da ich nix hätte.Da es aber Gesundheitlich nicht ging habe ich Krankmeldung für Krankmeldung eingereicht diese wurden alle Abgelehnt. Dann bin ich bei der Ogbl gelandet die können einem aber auch nur mit Wiedersruch oder vor Gericht helfen. Ich habe dann im Mai, Juni, Juli, August, und anfangs September immer schön Krankmeldung eingeschickt und diese wurden auch alle abgelehnt und Krankengeld gab es auch keins. Das beste kam im September da hat mich weil ich ja nicht arbeiten ging und mein Chef mich nicht entlassen wollte hat mich die Sozialversicherung rückwirkend auf ende April entsorgt. Die Kindergeld Stelle möchte natürlich auch ihr Geld zurück. Rechtsstreit läuft aber das zieht sich wie Kaugummi ich bin froh das ich eine private Bu habe sonst würde ich mit meiner Familie auf der Straße sitzen. Mfg


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Richardchunc
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9 Jahren  ago  

Hallo zusammen, meine befristeter Arbeitsvertrag endet zum 30.4.18. Ich bin seit 17.2.18 krankgeschrieben und kann meinen Job nicht ausüben. Wer zahlt mir Krankengeld wenn ich darüber hinaus weiter arbeitsunfähig bin? Ich hatte einen Vorladungstermin den ich nicht wahrnehmen konnte, weil der Brief erst Mittags an dem Termin bei mir ankam. Der Brief war 12 Tage unterwegs. Per Email habe ich am gleichen Tag Kontakt mit der CNS aufgenommen und sie schrieben mir, dass ich die Arztunterlagen auch per Post zuschicken kann. Hoffe das das jetzt wirklich ok ist. Die deutsche KK sagt, das die CNS über das Beschäftigungsverhältnis hinaus zahlen muss. Wer kennt sich damit aus? Vielen Dank im Voraus. LG


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madelineparks4
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9 Jahren  ago  

Wenn ich sowas lese dann wird mir schlecht. 🙁 Wie kann ein Arzt einen einfach so gesund schreiben, wenn ein anderer Arzt einen bereits krank geschrieben hat? Wo leben wir hier? Hoffe ich werde nie ernsthaft krank als Grenzgänger. Denn auch wenn man eine BUZ hat, drückt die sich auch in der Regel erst mal, und will nicht ohne weiteres zahlen. Unglaublich was die CNS sich hier leistet...


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Saman Mahmod
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3 Tagen  ago  

Hallo , ich bin seit März 1992 in Luxembourg angestellt, war selten krankgeschrieben immer sehr fleißig gearbeitet. Jetzt habe gesundheitliche Probleme, kann die Leistungen nicht mehr bringen. Ich bin seit August 24 krankgeschrieben von Ärzten und habe Arztberichte bei CNS vorgelegt. Seit Mitte august zahlt CNS keine Krankengeldleistungen . Ich habe noch bis früh Rente 2und halb Jahre . Ich hatte mit dem Arbeitgeber ein Gespräch für eine leichte Arbeit oder halt Auflösung des Arbeitsvertrags . Nein Arbeitgeber lehnt es ab .  Was kann ich machen ? Hat jemand eine Ahnung? Merci 


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Vera79
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2 Tagen  ago  

https://cns.public.lu/de/employeur/maladie-accident-conges/indemnite-maladie-salaries.html#:~:text=Dauer%20des%20Anspruchs%20auf%20Krankengeld,Bezugszeitraums%20von%20104%20Wochen%20begrenzt.

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Dauer des Anspruchs auf Krankengeld

Der Anspruch auf Krankengeld der CNS ist auf insgesamt 78 Wochen innerhalb eines Bezugszeitraums von 104 Wochen begrenzt.

Achtung: Es werden alle Zeiten der persönlichen Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit, Berufskrankheit oder Arbeitsunfall berücksichtigt, die während des Bezugszeitraums aufgetreten sind. Zeiten des Mutterschaftsurlaubs oder der Freistellung von der Arbeit werden nicht mitgezählt."

Warst du vorher schon krank? Ansonsten würde ich mich bei der CNS melden warum die Zahlung ausbleibt. Wenn du im August 24 krank warst und die zahlen seitdem nicht mehr kann es auch daran liegen dass von dir keine Krankmeldung mehr vorliegt.