Ja:
https://guichet.public.lu/de/citoyens/travail-emploi/incapacite-travail/incapacite-maladie-accident/declaration-incapacite-travail.html
Der Arbeitnehmer muss bestimmte Formalitäten einhalten, wenn er krankheits- oder unfallbedingt arbeitsunfähig ist. Um seine Abwesenheit vom Arbeitsplatz zu rechtfertigen und der Arbeit rechtmäßig fernbleiben zu dürfen, muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber und seiner Krankenkasse fristgerecht ein ärztliches Attest zur Bescheinigung seiner Arbeitsunfähigkeit und der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit zukommen lassen.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 2 Werktage andauert, muss der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS) eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übermittelt werden. Der Arbeitgeber kann bereits ab dem 1. Tag der Abwesenheit ein solches Attest verlangen.
Der Arbeitnehmer muss:
- das 1. Blatt des Attests der CNS übermitteln;
- das 2. Blatt des Attests seinem Arbeitgeber (oder dessen Vertreter) übermitteln;
- das 3. Blatt des Attests selbst aufbewahren.