Hallo, Hat jemand Erfahrungen ob man bei der CNS sich die ausgangszeiten ändern lassen kann. Anstatt nachmittags eher zwei std von 18-20 uhr. Weil mein partner den ganzen tag arbeiten ist und wenn er heim kommt hab ich kein Ausgang mehr und ich habe keine Familie in der nähe und Freunde sind ja auch arbeiten. Hat jemand Erfahrung ob das geht?
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SP95 steigt (geringfügig)
Ich habe zwar keine Erfahrungen hinsichtlich Deiner Frage, habe aber die Erfahrung gemacht, dass man bei der CNS durchaus mit netten Menschen sprechen kann. Das sind keine Roboter da, die hatten bei meinen Fragen immer durchaus Verständnis und haben unbürokratisch weitergeholfen, soweit es ihnen möglich war. Einfach mal anrufen, die beißen da nur auf ausdrückliche Nachfrage! 😉
Habe jetzt angerufen. Das geht nicht erst ab dem 43 Tag krank so ist das Gesetz. Ich kann einmalig anfragen z.b für Essen zu gehen sonst sind diese ausgangszeiten einzuhalten. Und das Gesetz schreibt das eine Kontrolle zwischen 8-21 uhr passieren kann. Die Dame war freundlich und hat nicht meinen genauen Namen oder Matricule nachgefragt.
Wenn es sich dabei um gesetzliche Regelungen handelt, dann kann die gute Frau natürlich auch keine anderen Ratschläge geben als die, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Allerdings habe ich meine Zweifel, dass es sich tatsächlich um GESETZLICHE Vorgaben handelt, ich vermute eher, dass es sich um Vorgaben handelt, die sich die CNS selbst ausgedacht hat. Aber sei es, wie es sei, jetzt weißt Du immerhin, woran Du bist, und Du hast jetzt eine Grundlage, auf der Du Dein Handeln planen kannst - auch wenn Dir die Ausgangslage (sic!) vermutlich nicht gefällt. Aber immerhin hast Du schon mal eine Möglichkeit für eine Ausnahmeregelung aufgezeigt bekommen, und das ist doch schon besser als das, was Dir bisher bekannt war.
Übrigens sind Arztbesuche jederzeit zulässig, wenn sie vom Arzt attestiert werden. Jetzt hängt es im Zweifelsfall nur noch daran, wie flexibel Dein Arzt ist.
..und übrigens macht sich der Arzt strafbar wenn er dir hilft die Kasse zu bescheißen und ein falsches Attest ausstellen würde.
Viel sinniger wäre es, das ganze Gesetz zu überarbeiten -- aber das Thema hatten wir schonmal.. und nein...ich rege mich nicht mehr darüber auf! Sonst werde ich noch krank und muß den ganzen Tag zu hause bleiben...
@ Moselfreund
1.: Richtig, der Arzt macht sich strafbar, wenn er Krankenkassen betrügt. 2.: Punkt 1. ist Tagesgeschäft jedes Arztes, wenn er z.B. wider besseren Wissens teure Medikamente verschreibt, weil er deswegen von Pharmareferenten kleinere "Gefälligkeiten" bekommt, obwohl es billigere Medikamente mit gleicher Wirkung gibt.
Abgesehen davon wird die Krankenkasse hier nicht betrogen, denn am Status der Arbeitsunfähigkeit ändert sich durch einen vom Arzt attestierten "Sonderausgang" nichts.
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