"krank ist krank, es wird nicht nachgearbeitet. auch wenn man kein Attest vom Arzt hat."
Ab dem dritten Krank- bzwl Fehltag in Folge, muss der lux. KK ein Attest vom Arzt vorgelegt werden.
Ansonsten gilt krank ist krank wie oben beschrieben, wäre ja noch schöner. Wenn auf deinen Teilzeit-Arbeitstag ein Feiertag fällt, musst du den übrigens auch nicht nacharbeiten (du bekommst ja auch nichts gutgeschrieben, wenn auf deinen freien Tag ein Feiertag fällt).
Und last but not least: wenn du im Urlaub krank wirst, dann werden dir die Urlaubstage wieder gutgeschrieben.