In Deutschland gilt: Wenn man krank ist und sich einen Attest vom Arzt holt, gilt das wie gearbeitet. D.h. Stunden müssen nicht nachgearbeitet werden (z.B. wenn man nur an bestimmten Tagen in der Woche arbeitet). Ist das in Luxemburg genauso? Danke im voraus.
Als wenn ich krank bin gehe ich zum Arzt. Wenn der mich krank schreibt bleibe ich zu Hause und muss die Krankheitstage nicht nacharbeiten. Das ist in Lux genau so wie in Deutschland. Wenn man nur Mo und Di arbeitet und für Mo und Di krank geschrieben wird muss man die Zeit nicht am MI od. Do od. Fr. nachholen. Das ist vermutlich der Grund der Frage. Damit ist die Frage von Melle977 korrekt beantwortet.
"krank ist krank, es wird nicht nachgearbeitet. auch wenn man kein Attest vom Arzt hat."
Ab dem dritten Krank- bzwl Fehltag in Folge, muss der lux. KK ein Attest vom Arzt vorgelegt werden.
Ansonsten gilt krank ist krank wie oben beschrieben, wäre ja noch schöner. Wenn auf deinen Teilzeit-Arbeitstag ein Feiertag fällt, musst du den übrigens auch nicht nacharbeiten (du bekommst ja auch nichts gutgeschrieben, wenn auf deinen freien Tag ein Feiertag fällt). Und last but not least: wenn du im Urlaub krank wirst, dann werden dir die Urlaubstage wieder gutgeschrieben.
Also ganz konkret: wenn ich einen Job habe in dem ich 32 Stunden die Woche arbeite, an 4 Tagen die Woche. Also normalerweise montags, dienstags, donnerstags, freitags. Es kommt aber auch schonmal vor dass man mittwochs statt dienstags arbeitet oder ähnliches. Muß man, wenn man montags nun krank war, mittwochs dafür arbeiten kommen?
Das siehst du richtig, wer nur Montag bis Donnerstag je 8h arbeitet bekommt bei einem Kranktag von Montag bis Donnerstag natürlich 8h bezahlt. Alerdings bekommt derjenige halt an einem Freitag mit Krankenschein 0,0h bezahlt. Es gibt für mich hier keine klare Gewinner/Verlierer Situation.