logo site
icon recherche
Forum / Familie und Gesundheit

Krank ist wie gearbeitet?  

Profilbild von
Melle977
22 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

In Deutschland gilt: Wenn man krank ist und sich einen Attest vom Arzt holt, gilt das wie gearbeitet. D.h. Stunden müssen nicht nachgearbeitet werden (z.B. wenn man nur an bestimmten Tagen in der Woche arbeitet). Ist das in Luxemburg genauso? Danke im voraus.


Profilbild von
RedBull86
51 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Wenn ich richtig verstehe, was du meinst - dann ja, das ist in LUX auch so. Wenn du krank bist und vom Arzt krank geschrieben wurdest, dann bleibst du daheim und musst die Stunden natürlich NICHT nacharbeiten. Dies wäre mir zumindest neu.


Profilbild von
oernie
1266 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

krank ist krank, es wird nicht nachgearbeitet. auch wenn man kein Attest vom Arzt hat.


Profilbild von
abc123
537 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

@oernie: und das gilt unbegrenzt?


Profilbild von
oernie
1266 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

solange wie das Gesetz es einem erlaubt. muss man das explizit dazu schreiben?


Profilbild von
abc123
537 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

sollte man schon, da melle 997 sich offensichtlich in lux nicht auskennt. die genaue tageanzahl anzugeben wäre in dem fall für sie bestimmt hilfreich.


Anonymous
Anonyme

Offline

10 Jahren  ago  

Als wenn ich krank bin gehe ich zum Arzt. Wenn der mich krank schreibt bleibe ich zu Hause und muss die Krankheitstage nicht nacharbeiten. Das ist in Lux genau so wie in Deutschland. Wenn man nur Mo und Di arbeitet und für Mo und Di krank geschrieben wird muss man die Zeit nicht am MI od. Do od. Fr. nachholen. Das ist vermutlich der Grund der Frage. Damit ist die Frage von Melle977 korrekt beantwortet.


Profilbild von
Luxi1
646 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

"krank ist krank, es wird nicht nachgearbeitet. auch wenn man kein Attest vom Arzt hat."

Ab dem dritten Krank- bzwl Fehltag in Folge, muss der lux. KK ein Attest vom Arzt vorgelegt werden.

Ansonsten gilt krank ist krank wie oben beschrieben, wäre ja noch schöner. Wenn auf deinen Teilzeit-Arbeitstag ein Feiertag fällt, musst du den übrigens auch nicht nacharbeiten (du bekommst ja auch nichts gutgeschrieben, wenn auf deinen freien Tag ein Feiertag fällt). Und last but not least: wenn du im Urlaub krank wirst, dann werden dir die Urlaubstage wieder gutgeschrieben.


Profilbild von
Melle977
22 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

Also ganz konkret: wenn ich einen Job habe in dem ich 32 Stunden die Woche arbeite, an 4 Tagen die Woche. Also normalerweise montags, dienstags, donnerstags, freitags. Es kommt aber auch schonmal vor dass man mittwochs statt dienstags arbeitet oder ähnliches. Muß man, wenn man montags nun krank war, mittwochs dafür arbeiten kommen?


Profilbild von
oernie
1266 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

wenn Du an dem Tag krank bist an dem Du hättest arbeiten sollen, musst Du nicht nacharbeiten.


Profilbild von
info
3731 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

wenn ich das richtig verstehe wird in der Woche 32h gearbeitet und das an nicht fixen Tagen, in diesem Fall würde der Kranktag anteilig gezahlt.

32h/5mögliche Arbeitstage = 6.4h werden bezahlt.


Profilbild von
Luxi1
646 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

@Info: aber das nur wegen der nicht-fixen-Tage, oder?

Im eher normalen Fall, dass jemand Teilzeit kommt und immer z.B. Mo-Do da ist und er ist Do krank, dann würde dieser Do doch komplett bezahlt werden?


Profilbild von
info
3731 Messages

Offline

10 Jahren  ago  

@Luxi1

Das siehst du richtig, wer nur Montag bis Donnerstag je 8h arbeitet bekommt bei einem Kranktag von Montag bis Donnerstag natürlich 8h bezahlt. Alerdings bekommt derjenige halt an einem Freitag mit Krankenschein 0,0h bezahlt. Es gibt für mich hier keine klare Gewinner/Verlierer Situation.