Die werden deine Schwester nicht zur Arbeit schicken, aber wenn die maximale Krankheitsdauer erreicht ist wird sie wohl aus dem System entlassen. Unter dem Motto, tschüss das war's, ist jetzt kein luxemburger Problem mehr.
Auf der Seite vom Steuerberater Wonnebauer wird auf genau dieses Thema eingegangen.
Hier das Zitat
"CNS lehnt immer häufiger Krankmeldungen ab
Für viele Grenzgänger ergibt sich eine erschreckende Entwicklung gegenüber den früheren paradiesischen Zuständen in Luxemburg. Böse Zungen behaupten, dass früher schon bei leichtem Husten eine Invalidität anerkannt wurde und Luxemburger mit Mitte 30 schon Wartegeld erhielten bis zur Rente. Diese paradiesischen Zustände sind vorbei.
Dies merken nun auch die wirklich kranken Grenzgänger. Seit September 2015 hat Luxemburg seine Sozialgesetze verschärft und tut dies auch weiterhin.
Nicht äußerlich sichtbare Krankheiten werden nämlich seit dem verschärft nicht mehr anerkannt, insbesondere psychische Leiden. Auch exotische Krankheiten, wie die Schlafkrankheit, die nur von ein paar extrovertierten Medizinprofessoren anerkannt werden, haben in Luxemburg keine Chance mehr.
Die Folge ist, dass die CNS, sobald sie verpflichtet ist, Krankengeld zu zahlen, ihre Leistung grundsätzlich einstellt.
Es ist nun die Aufgabe des Grenzgängers, seine Krankheit ernsthaft zu beweisen, was in den seltensten Fällen noch gelingt. Einfache Gefälligkeitsatteste von Hausärzten wird schon eine Absage erteilt.
Aber auch Ärzte klagen: "Wenn mir ein Patient bestimmte Symptome erklärt, schließe ich auf auf bestimmte Krankheiten. Wir wissen aber auch, dass sich einige Schlaumeier auf den einschlägigen Internetseiten wie "Richtig krank simulieren" und ähnliche, die Symptome anlesen. Beim ersten Mal fallen wir daher immer darauf herein."
Es ist also durchaus nicht so, dass der Arzt, der eine falsche Bescheinigung ausstellt, dessen bewußt ist oder gar der beste Kumpel des Arbeitnehmers.
Die Anforderungen an die medizinische Begutachtung sind hoch.
Erschwerend kommt hinzu, dass viele Grenzgänger die Angelegenheit ganz offensichtlich auf die lange Bank schieben und meinen, andere würden sich um ihr Wohl kümmern. Sie tun schlichtweg nichts oder fast nichts, bis dann entweder die 26 Wochen auslaufen oder die 52 Wochen.
Kurz vor Toresschluss wird dann nach Hilfe gefragt, die dann jedoch kaum noch gegeben werden kann. Die Folge davon ist, dass viele Grenzgänger mit einer zweifelhaften Krankheit dann aus dem luxemburger System ausscheiden und wieder im deutschen System landen.
Es kann daher nur allen Grenzgängern geraten werden, so früh wie möglich die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen, um ein Desaster zu vermeiden. Denn bei vielen Grenzgängern hängt an dem Einkommen auch die Finanzierung einer Immobilie oder der Unterhalt für Kinder. "