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Forum / Familie und Gesundheit

Kontrolltermin CNS, Benachrichtigung erst nach Termin?  

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Heinecken
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3 Jahren  ago  

Moin,

ich bin seit über einem Jahr schon krank geschrieben und hatte schon mehrere Kontrolltermine, bislang alles okay. Mir wurde nun gesagt, dass es durchaus auch sein kann, dass man einen Kontrolltermin recht "Spontan" bekommt und entsprechend kurzfristig benachrichtigt wird.

Was passiert, wenn man einen Kontrolltermin verpasst, weil man die Vorladung dazu erst am selben Tag oder sogar erst am Tag danach zugestellt bekommt? Akzeptiert die CNS das als Begründung oder bekommt man das Krankengeld direkt entzogen? Oder bekommt man einfach einen neuen Termin?


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3 Jahren  ago  

Wenn damit die "spontanen Zustellungen" gemeint sind an die ich jetzt denke dann bekommt die CNS von der Post einen Zustellungsnachweis.


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3 Jahren  ago  

Allerdings kann es auch sein das es um die echte Kontrolle an der Haustür geht, dann kommt halt jemand und klingelt und schaut nach ob du brav daheim bist.


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Heinecken
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3 Jahren  ago  

Welche Folgen hat denn eigentlich ein, warum auch immer, verpasster Termin?


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3 Jahren  ago  

Verpasst man den Termin und ist es selbst Schuld werden Leistungen gestrichen.


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Heinecken
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3 Jahren  ago  

Komplett gestrichen, also dauerhaft? Auf der Webseite des CNS steht ja 

"Die CNS stellt dem Versicherten eine Entscheidung zu, in der er benachrichtigt wird, dass die Zahlung des Krankengelds nicht erfolgt, solange er sich ohne triftigen Grund der Untersuchung durch den Kontrollarzt oder anderen medizinischen Untersuchungen entzieht"

Ich würde das so verstehen, dass das Krankengeld ausgesetzt wird, bis man dann beim Kontrollarzt war. Wird das Krankengeld in dem Fall gar nicht mehr ausgezahlt oder wird der Betrag, den man bis zu dem Kontrolltermin bekommen hätte, noch überwiesen?


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foxi1000
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3 Jahren  ago  
Posted by: info

Allerdings kann es auch sein das es um die echte Kontrolle an der Haustür geht, dann kommt halt jemand und klingelt und schaut nach ob du brav daheim bist.

Ausser Du hast Ausgang, was der Arzt auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vermerkt, dass bei manchen Krankheiten absolut notwendig ist.


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3 Jahren  ago  

@Foxi

Und selbst wenn es auf der AU steht gilt das noch lange nicht immer!

Zitat: "Während der Arbeitsunfähigkeit ist der Ausgang in den ersten 5 Tagen untersagt (trotz gegenteiliger Angaben auf der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)"

Hier die genauen Anforderungen:

Ausgangsregelung bei Krankheit - Arbeitgeber - CNS - Luxembourg (public.lu)

 


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foxi1000
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3 Jahren  ago  

@info

Ich kenne die 5-Tage Regel. Wie schon geschrieben, es gibt Krankheiten da macht diese 5-Tage Regel keinen Sinn und ist auch wenn nötig juristisch anfechtbar.


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3 Jahren  ago  

@ Foxi - Anfechtbar in Luxemburg, viel Spaß und Erfolg wünsche ich da.


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foxi1000
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3 Jahren  ago  

@Info

Ja, ich weiss das dieses nicht einfach sein könnte. Ist schon armselig für Luxemburg, dass man dagegen ggfs. Klagen müsste.


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Vera79
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3 Jahren  ago  

Man muss in L nicht immer klagen wenn man mit einer Behörde Unstimmigkeiten hat, das geht auch mit dem Ombudsmann:

https://guichet.public.lu/de/citoyens/citoyennete/voies-recours-reglement-litiges/mediation/ombudsman.html